Hallo Hubert,
wenn Sie ab Rentenbeginn eine Altersrente beziehen, können Sie diese Altersrente entweder als Vollrente oder als Teilrente beziehen. Sie können bereits ab Rentenbeginn nur eine Teilrente in Anspruch nehmen. Die Teilrente wird aber nur dann ausgezahlt, wenn sie mindestens 10 % der Vollrente, ggfs. unter Berücksichtigung Ihres Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit, beträgt.
Die Hinzuverdienstgrenze ist bei beiden Varianten, Teil- oder Vollrente, gleich. Bei der Teilrente gibt es keine höhere Hinzuverdienstgrenze.
Wenn Sie eine Vollrente beziehen und die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6.300,- EUR brutto überschreiten, müssen Sie 40% des überschreitenden Betrages im Folgejahr zurückzahlen.
Der Gedanke der Teilrente ist, dass Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Sie müssen zwar jedes Jahr der Rentenversicherung mitteilen, wie hoch Ihr Hinzuverdienst ist, die Rentenversicherung überprüft, ob die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wurde und zahlt Ihnen weiterhin ggf. die von Ihnen gewünschte Teilrente aus.
Bei beiden Arten der Auszahlung Ihrer Altersrente, müssen Sie jedes Jahr auch eine Prognose für das kommende Jahr abgeben.
Wenn es sich dann herausstellt, dass Ihr tatsächlicher Gewinn höher ist als Ihre Prognose, der Zahlbetrag Ihrer Teilrente sich trotzdem nicht ändert, bleibt es bei dem bisherigen Zahlbetrag.
Falls Sie sich entscheiden, ab Rentenbeginn nur Teilrente zu beziehen, dann müssen nicht immer einen Teil Ihres Gewinnes zu Seite legen, damit im Folgejahr die Überzahlung von Ihnen wieder erstattet werden kann.
Die nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte, bei Bezug einer Teilrente, werden ab Bezug einer Altersvollrente mit dem, zu diesem Zeitpunkt gültigen Zugangsfaktor, dann bewertet und Ihnen ausgezahlt.
Wählen Sie von Rentenbeginn an die Vollrente, nehmen Sie von Anfang an alle Ansprüche wahr. Es erfolgt nur eine Kürzung des Zahlbetrages, aber nicht der Entgeltpunkte, die Grundlage für die Altersvollrente sein werden.
Den Rentenanspruch, den Sie während des Bezuges der Altersvollrente erwirtschaften, wird dann ab dem 01.07. des Folgejahres Ihnen zusätzlich, zu Ihrem bereits bestehenden Rentenanspruch, ggfs. gemindert um einen Abschlag, ausgezahlt.
Als erste Berechnungshilfe ist folgender LINK beigefügt:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/flexirentenrechner/Berechnungshilfen_Flexirente_node.html
Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, ein ausführliches Beratungsgespräch in der, für Sie, nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle wahrzunehmen, damit alle Varianten besprochen werden können.