Dem kontrovers diskutierten Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/flexi-spezial-wie-wird-gerechnet-ggf-neuantrag.html
In dem vom Flexi- Spezi beschriebenen Fall läuft das ja darauf hinaus, dass ab JAN 2019 kein Rentenanspruch mehr besteht und danach erneut beantragt werden kann. Die RV-Träger haben sich ja wohl darauf verständigt, dass der Entziehungsbescheid auf der Grundlage des prognostizierten Hinzuverdienstes ABSCHLIESSEND ist und der Hinzuverdienstdeckel erst zum 1. Juli mit der neuen Bezugsgröße für 2019 zu berücksichtigen ist.
Dazu zwei Fragen:
Wann ist – nach der Bewilligung einer Teilrente in 2018 mit ab JAN entfallendem Rentenanspruch – mit dem Entziehungsbescheid zu rechnen?
Wird mit der Mütterrente II ab JAN 2019 ein ohne sie entfallender Anspruch doch wieder eine – wenn auch geringe – Teilrente zur Folge haben und damit ein Neuantrag z.B. ab Sommer / Herbst 2019 entbehrlich?