Zitiert von: Experte/in
Hallo Altersrentner,
dem Beitrag von „hegehosa“ kann ich zustimmen. Soweit Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit in der Beschäftigung neben Ihrer Altersvollrente verzichten und deshalb volle Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung einzahlen, so werden diese Beiträge dann jeweils (jährlich) zum 1.7. des Folgejahres in Ihrer Altersrente rentensteigernd berücksichtigt.
Hmm ...ist nicht ein Verzicht auf die Rente möglich, um dann die Zuschläge bei komplettem Neuantrag auf die gesamte Rente auch noch mitzunehmen?
Finanziell durchaus interessant, aber um die nicht weitergezahlte Rente nur wegen der extra Zuschläge bei Neubeginn wieder reinzuholen!? ...kann man machen - so langsam versinken die Füße dann aber im Humus ;-)
@Altersrenter: die meisten dieser Art über die Regelaltersgrenze Beschäftigten nehmen eher die RV-Beitragsersparnis von 9,3 % sofort mit + Altersrente, als das sie sie in 6-7-8 Jahren in Form einer erhöhten Rente wieder in der eigenen Kasse zu haben.
Da hängen ja auch noch andere Abgaben hintendran ...insofern ist das nicht allein ein Thema der DRV, um letztendlich die Amortisation in Summe für die Zukunft zu bewerten. Gefühlt sind Sie in deutlich unter 10 Jahren wieder rein – um es rechtssicher zu bewerten, brauchen Sie Experten aus allen Abgabenbereichen ...und ein bisschen Zaubertrank àla Miraculix, wenn es in den nächsten Jahren doch im Gebein zwicken sollte – Sie wissen, der Humus beginnt zu rufen :-)
Gruß
w.