Zitiert von: Lenny
(...) Rente plus Krankengeld (...)
Denkfehler ??
Ja, Denkfehler.
Die Arbeitsunfähigkeit müsste schon vor dem Rentenbeginn beginnen. Nur dann würden Sie "Rente PLUS Krankengeld" erhalten.
In Ihrem geschilderten Fall wird hingegen das Krankengeld um den Zahlbetrag der Teilrente gekürzt (§ 50 Abs. 2 Nr. 1 SGB V).
Damit haben Sie "unterm Strich" keine Doppelleistung.
Wenn das Krankengeld höher ist als die Rente, erhalten Sie neben der Rente zwar noch eine Krankengeld-Spitzbetrag ausgezahlt, allerdings sind beide Leistungen zusammen nur so hoch, wie das Krankengeld ohne Rentenbezug wäre. Das ist also auch keine echte Doppelleistung.
... also nicht wirklich "Rente plus Krankengeld"!
Wenn man sich allerdings den Krankengeld-Spitzbetrag sichern will, kann man über einen Antrag auf 99 %-Teilrente durchaus nachdenken:
Ist mein Krankengeld-Anspruch höher als meine Rente? Wie hoch ist der Differenzbetrag? Wie hoch ist der Rentenverzicht (1 %) in Euro? Bin ich im Verminderungszeitraum? (--> Zugangsfaktorerhöhung!) Wie ist mein Gesundheitszustand (... rechne ich mit Krankengeldbezugszeiten?)
Vor allem aber: Wird meine Altersente unter Anrechnung meines Arbeitsentgelts (also ohne Krankegeldbezugszeiten) ohnehin auf 99 % oder weniger gekürzt? --> Dann kann ich den Antrag auf jeden Fall stellen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Andererseits kann mich die Problematik "rückwirkende Berechnung einer Vollrente im Rahmen der Spitzabrechnung" - wegen längeren Krankengeldbezugs - nicht mehr einholen... :-)