Hallo, ich bitte um folgende Einschätzung.
Kann ein Versicherter im Arbeitsbereich einer WfB, nachdem er die Regelaltersgrenze erreicht hat und auch eine Altersvollrente bezieht, auf die Versicherungsfreiheit verzichten, wenn er dort weiter arbeitet? Wer müsste diesen Verzicht ggf. beantragen und wo? Vielleicht können Sie dazu die rechtlichen Vorschriften nennen.
Vielen Dank für Ihre Antworten.