Guten Tag „Lux“!
Nach dem Gesetzentwurf soll eine Versicherungsfreiheit erst eintreten, wenn eine Vollrente wegen Alters ab Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird. Dadurch werden künftig auch Bezieherinnen und Bezieher einer vorzeitigen Vollrente versicherungspflichtig.
Also kann u.a. auch die Versicherungspflicht wegen einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung