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Experten-Antwort

Fließt Gutachten vom Arbeitsamt in die Bearbeitung von EM Rente mit ein?

von Julsche05.03.2021 | 12:24
7169 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an die Experten und Forumsteilnehmer, Ich habe im November 20 einen Antrag auf EM Rente gestellt, werde im April 21 ausgesteuert, bin beim Arbeitsamt gemeldet und habe von dort jetzt ein Gutachten bekommen, das ich unter 3 Std erwerbsfähig bin und die Prognose schlecht wäre. Soll ich dieses Gutachten an die Rentenversicherung schicken oder macht das, das, Arbeitsamt von sich aus, bzw wird überhaupt in die Bewertung einbezogen? Vielen lieben Dank für ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julsche,

sicherlich ist es nicht verkehrt, eine Kopie des Gutachtens an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu schicken.

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8 Antworten

Gerade ausam 05.03.2021 | 14:13
Hallo Julsche, das Gutachten, war ertmals wegen der § 145 SGB III Nahtlosigkeitsregelung wichtig, bis die DRV entschieden hat und das kann dauern >>>> 12 Monate. Der nächste Schritt durch die DRV: die Anforderung von ärztlichen Befundsberichten, Arbeitgeber Anfrage. Danach i.d.R Gutachten und da würde ich das A. Gutachten und alle ärztliche Berichte, MRT etc. und eine Aufstellung von deinen Diagnosen, seit wann und Beschwerden-Behandlungen-Medis mitnehmen. Ob die DRV, Gutachter die A. Feststellungen 1:1 übernehmen wird? Wiederum kann dir das Gutachten im Rahmen von einer s. g. Arbeitsmarktrente behilflich sein: 3-6 Std. arbeitsfähig, aber nicht durch das A. vermittelbar! Grüße
Walteram 05.03.2021 | 14:30
Auf jeden Fall würde ich das Gutachten hinschicken. In meiner Akte war ebenfalls u.a. fast nur ein Gutachten vom Arbeitsamt, dieses war aber ungünstig für mich. Mein Antrag auf EMR wurde daraufhin in Rekordgeschwindigkeit abgelehnt. Nach Zusendung weiterer Unterlagen, erfolgte eine eingehende Überprüfung.
Julscheam 05.03.2021 | 17:45
Vielen lieben Dank an alle!!!!
Julscheam 07.03.2021 | 14:58
Liebe Experten ich hätte da doch noch mal eine Nachfrage... Hab mich durch das Forum quer gelesen und habe eine Expertenantwort gefunden.. Ich zitiere... In Fällen der Nahtlosigkeit enthält der Rentenversicherungsträger, die dort erhoben medizinischen Unterlagen, der Rentenversicherungsträger prüft dann unabhängig ob eine Erwerbsminderung vorliegt... Nur zu meinem Verständnis... Das Arbeitsamt schickt auf jeden Fall mein ärztliches Gutachten zur Rentenversicherung? Danke für nochmalige Antwort
Gerade ausam 07.03.2021 | 19:37
Zitat von Julsche anzeigenausblenden
Hallo Julsche, sicherlich ist es nicht verkehrt, eine Kopie des Gutachtens an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu schicken.
Liebe Experten ich hätte da doch noch mal eine Nachfrage... Hab mich durch das Forum quer gelesen und habe eine Expertenantwort gefunden.. Ich zitiere... In Fällen der Nahtlosigkeit enthält der Rentenversicherungsträger, die dort erhoben medizinischen Unterlagen, der Rentenversicherungsträger prüft dann unabhängig ob eine Erwerbsminderung vorliegt... Nur zu meinem Verständnis... Das Arbeitsamt schickt auf jeden Fall mein ärztliches Gutachten zur Rentenversicherung? Danke für nochmalige Antwort
Hallo Julsche, nein das Arbeitsamt schickt das Gutachten nicht zur DRV! (dürfte es sowieso ohne deine Zustimmung nicht, dass gleiche auch bei der Krankenkasse und MDK Gutachten) Aber du kannst es bei der Agentur anfordern und je nachdem der DRV zuschicken. So haben wir es erst vor zwei Wochen gemacht. Die DRV wird trotz Agentur Gutachten i. d. R eigene veranlassen und solange muss die Agentur abwarten. Grüße
Julscheam 07.03.2021 | 19:47
Zitat von Gerade aus anzeigenausblenden
Liebe Experten ich hätte da doch noch mal eine Nachfrage... Hab mich durch das Forum quer gelesen und habe eine Expertenantwort gefunden.. Ich zitiere... In Fällen der Nahtlosigkeit enthält der Rentenversicherungsträger, die dort erhoben medizinischen Unterlagen, der Rentenversicherungsträger prüft dann unabhängig ob eine Erwerbsminderung vorliegt... Nur zu meinem Verständnis... Das Arbeitsamt schickt auf jeden Fall mein ärztliches Gutachten zur Rentenversicherung? Danke für nochmalige Antwort
Hallo Julsche, nein das Arbeitsamt schickt das Gutachten nicht zur DRV! (dürfte es sowieso ohne deine Zustimmung nicht, dass gleiche auch bei der Krankenkasse und MDK Gutachten) Aber du kannst es bei der Agentur anfordern und je nachdem der DRV zuschicken. So haben wir es erst vor zwei Wochen gemacht. Die DRV wird trotz Agentur Gutachten i. d. R eigene veranlassen und solange muss die Agentur abwarten. Grüße
Danke erstmal.. Ja das haben mir ja auch schon die Experten geschrieben, ich habe nur nochmal nachgefragt weil ich das hier im Forum als Expertenantwort gelesen habe... Ich schicke es sowieso dorthin sobald ich es habe... Ich muss es, erst beantragen, haben Sie das gesamte bekommen.. Also auch den medizinischen Teil, den die Sachbearbeiterin ja nicht bekommt? Danke für Info
Gerade ausam 08.03.2021 | 07:39
Hallo Julsche, ja, den Teil B fällt mir gerade auf! Also den Teil A noch anfordern!? Gruß
Julscheam 08.03.2021 | 10:10
Hab gerade bei ärztlichem Dienst angerufen, sie schicken mir beide Teile... Gruß Julsche
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