Grundsätzlich beträgt die maximale Förderung der Arbeitsagentur 6 Jahre und ist dann möglich, wenn der Arbeitsplatz mit Beginn der Freistellungsphase durch den Arbeitgeber wiederbesetzt wird. Um die Förderung auch nach dem 31.12.09 zu erhalten ist es allerdings zwingend notwendig, dass die die Altersteilzeit tatsächlich im Dezember 2009 begonnen hat.
Verbindliche Informationen bezüglich der Voraussetzungen für die Förderung im Einzelfall erfragen Sie bitte direkt bei der Agentur für Arbeit, da diese Entscheidung nicht im Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung liegt.
Inwieweit der Arbeitgeber auch nach dem Ende der Förderung duch die Agentur für Arbeit noch Altersteilzeit anbietet, ist Vertragssache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Auch heute laufen schon viele ATZ-Verhältnisse ohne die Förderung der Arbeitsagentur.