Hallo zusammen,
ich habe nach medizinischer Reha 2019 im Jahr 2020 eine LTA-Maßnahme absolviert, die zum Ziel hatte, mit abgeschlossenem Studium wieder in Arbeit integriert zu werden. Wegen Corona gab es teilweise Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Praktika, dennoch habe ich ca. 6 Monate in Praktika Erfahrungen gesammelt.
Nach Ende der beruflichen Reha 2021 habe ich eine Anstellung im öffentlichen Dienst angenommen, diese jedoch nach 2 Monaten verloren.
Vor allem auch fachlich hat die Anstellung nicht mit meinen Fähigkeiten übereingestimmt (Rückmeldung Arbeitgeber) und nun möchte ich gerne in einen anderen Bereich wechseln (Dozententätigkeit).
Hierfür benötige ich aller Wahrscheinlichkeit nach eine weitere Qualifikation, da mein Studium keine Lehrtätigkeiten qualifiziert. Ich bin jedoch seit 2015 im Bereich Nachhilfe nebenberuflich unterwegs und merke, dass dies zu mir passt.
Die Reha-Beraterin hat mir gesagt, ich könnte erst eine Förderung geltend machen, sobald eine Anbahnung für ein AV in Aussicht steht. Ist das so korrekt? Der Integrationsfachdienst möchte ebenso erreichen, dass bei möglichen Gesprächen mit einem neuen AG dieser direkt intregriert wird.
Dann würde ich mich auf die Stellen bewerben, ohne eine - wie oft in Stellenangeboten erwartete - Qualifikation hierfür zu haben.
Übergangsgeld beziehe ich keins mehr, ich bin aber auch (noch) nicht bei Arbeitsagentur im Leistungsbezug. Das LTA-Verfahren läuft noch.
Vielen Dank für die Aufklärung!
Einen schönen Tag.