Hallo Hoffnungtragender,
Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die dauerhafte Eingliederung ins Erwerbsleben. Unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind die dafür erforderlichen Maßnahmen vom zuständigen Rehabilitationsträger zu erbringen bis eine mindestens sechs monatige Eingliederung ins Erwerbsleben gelungen ist. Vor diesem Hintergrund erscheint die Entscheidung Ihres zuständigen Rehaträgers, weitere Zusatzqualifizierungen von den Anforderungen einer gegebenenfalls konkret in Aussicht stehenden Tätigkeit abhängig zu machen, sachgerecht. Dem Rehaträger obliegt die pflichtgemäße Ausübung des Ermessens bei der Auswahl der für Sie zielführenden Leistungen. Wir empfehlen Ihnen zudem, sich hinsichtlich der Vermittlung für einen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter zu melden, um die entsprechende Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche zu erhalten. Es werden auch Rehabilitanden entsprechend ihres leidensgerechten Anforderungsprofils vermittelt.