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Förderung für Tandem-Riester

von Alois23.11.2007 | 21:04
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Folgender Situation wird von unserem Versicherungsberater vorgeschlagen: Ich, angestellt, eigenes Einkommen, noch keinen Riester Vertrag. Meine Frau, war angestellt, ist zur Zeit in der Erziegungszeit. Sie hat einen Riester aus ihrer Zeit als Angestellte. Der Vorschlag des Versicherungsvertreters: Wir kürzen den Beitrag meiner Frau auf zB 10.- Euro / Monat. Ich schließen einen neuen Riester ab, ebenfalls mit 10.- Euro pro Monat. Die komplette Förderung (Grundföderung + 2 x Kinderförerbetrag) wird meiner Frau zugeschrieben. Funktioniert das so ? viele Grüße Alois

11 Antworten

Helfershelferam 23.11.2007 | 22:13
Hallo Alois, schön, dass Sie Aussagen eines Versicherungsvertreters nicht einfach hinnehmen, sondern nachprüfen (sollte man immer tun). Ihre Frau erhält von der gesetzl. Rentenversicherung in den ersten drei Jahren Erziehungszeiten angerechnet. Das führt dazu, dass Sie weiterhin "unmittelbar förderberechtigt" ist und einen Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr zahlen muss (also 5 Euro im Monat). Sie kann dann auch neben ihrer Grundzulage die Kinderzulage(n) kassieren. Sie müsen tiefer in die Tasche greifen und zwar so tief, dass dabei drei Prozent ihres Vorjahreseinkommens dabei rauskommen. Dazu nehmen Sie die Meldung zur Sozialversicherung zur Hand, de Personalbüros üblicherweise zwischen März und Mai an ihre Mitarbeiter aussenden. Darin enthalten ist die Summe, von der Sie 3% errechnen müssen. Dabei kommt dann eine hohe Summe heraus, die Sie für dieses Jahr zahlen müssen. Dabei dürfen Sie sich aber Ihre Grundzulage anrechnen, was die Summe wieder etwas senkt. Solten Sie tatsächlich nur 10 Euro pro Monat zahlen, erhalten Sie nicht die vollen Zulagen (ich gehe davon aus, dass Sie halbwegs anständig verdienen). Siehe auch: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Übrigens: Standardmäßig antwortet auf solche Fragen auch ein anderer User, der dann darauf hinweist, dass die Riester-Rente später mal auf eine etwaige Grundsicherung angerechnet wird. Gesetzt den Fall, Sie werden arm, stimmt das und in diesem Fall hätten Sie gespart, um dem Staat beim Sparen zu helfen (er muss weniger Grundsicherung zahlen). Derzeit erhält 1% der Bevölkerung ab 18 Jahren Grundsicherung - deshalb sollten Sie nicht vom Riestern lassen. Natürlich verweist man hier auch gerne auf die Nachteile: Die spätere Rente aus einem Riestervertrag muss voll versteuert werden - dafür können Sie Einzahlungen in den Riestervertrag z.T. steuerlich bis zur Rente absetzen (Anlage AV). Ein Hinweis noch: Mit Riestern allein schaffen es die wenigsten ihre Versorgungslücke zu schließen. Wiegen sie sich also bitte nicht in falscher Sicherheit und schauen Sie auf Ihre Renteninformation (reicht Ihnen, was da steht?) und verwenden Sie Vorsorgelücke-Rechner im Internet. Ich hoffe, ich erhalte vom Experten für die Antwort drei Sterne. Gruß Ihr Helfershelfer
Unbekanntam 24.11.2007 | 00:37
Richtig, es geben hier Leute hier im Forum, die der Meinung sind, alles ist schlecht. Scheinbar ist das für die eine seelische Befriedigung.
Schiko.am 23.11.2007 | 23:52
Alle achtung, auch wenn mir der letzte satz zur aufforderung an die experten zur drei sterne- verleihung nicht gefällt. Sie haben nicht nur gekonnt die ausführungen von scheinbar selbsternannten soliden versicherungs- vertretern widersprochen. Ebenso gekonnt, haben sie auf standartmäßig ne- gative äußerungen von usern, die meist hellsehe- rische fähigkeiten sich anmaßen, widersprochen Dies finde ich für überfällig und einfach klasse. Mit freundlichen Grüßen.
Amadéam 24.11.2007 | 22:49
Hallo Helfershelfer, ich fühle mich durch Ihren Beitrag angesprochen. Die Zahl der Grundsicherungsfälle scheint bei Ihnen eine Konstante zu sein? Na, dann ist ja alles gut!?!?
@ Amadéam 24.11.2007 | 23:07
Sicherlich ist die Zahl der Grundsicherungsfälle keine Konstante - sie wird wachsen. Realistisch darf man aber davon ausgehen, dass sie selbst bei den pessimistischsten Annahmen nie so hoch sein wird, dass sie dazu gereicht, von der Altersvorsorge zu lassen. Selbst wenn 50% aller Senioren Grundsicherung erhalten sollten, kann man doch nicht davon abraten, zu riestern. Denn: Weiß ich, dass es mich erwischt? Nein. Deswegen ist es besser, vorzusorgen - u.a. mit Riester. Glück auf und eine Prise Sonnenschein für alle Schwarzseher...
Amadéam 24.11.2007 | 23:15
Richtig!!!!!!am 25.11.2007 | 13:15
Endlich wissen es endlich Alle: es ist nur noch Sonnenschein und Blumen werden all unsere Wege säumen. AHMEN
@ Amadeam 24.11.2007 | 23:24
Ich sehe, auch Sie sind vom TV-Abendprogramm enttäuscht... Sie argumentieren unredlich: In unserer kleinen Altersvorsorge-Dialektik ging es um Grundsicherung und Riester. Bei der OECD Studie um Rentenniveaus. Das Wort Grundsicherung taucht in der Studie übrigens gar nicht auf. Die Studie vergleicht Rentenniveaus in Europa. Es stimmt, dass das Niveau in Deutschland niedriger als anderswo sein wird. In der Studie wurde aber ein Durchschnitsteinkommen von 41.000 Euro angenommen (!) - im FTD-Artikel wurde aber auch darauf verwiesen, dass das ein sehr hoher Wert sei. Kein Wunder also, dass das Niveau niedrig sein wird. Die Autoren warnen übrigens vor Altersarmut vor allem bei Geringverdienern - nicht in der breiten Masse. Kleine Randbemerkung: Die Studie fand zu einem schlechten Zeitpunkt statt. Die Deutschen haben schon die Reformen absolviert, unsere Nachbarländer sind noch an der Reihe. Sie können den Lärm darum über die Schlagbäume hinweg vernehmen. Bald schon sinken die Niveaus europaweit, weil die Demographie es so fordert. Die Politik ist gefordert, all jenen zu helfen, deren Einkommen schon jetzt keine Vorsorge erlaubt - auch dazu werden im Artikel lesenswerte Vorschläge gemacht. Lassen Sie uns das aber nicht vertiefen - schließlich sind politische Diskussionen hier unerwünscht. Einigen wir uns auf eine Botschaft für Alois: Gut, dass Sie vorsorgen, Riester ist sicherlich keine schlechte Wahl, denken sie an weiteren Vorsorgebedarf und wir wünschen Ihnen, dass Sie nie, nie, nie Geringverdiener werden. So jetzt ist Geisterstunde und für heute genug gespukt.
Aloisam 28.11.2007 | 20:49
Hallo Helfershelfer vielen Dank für die Antwort (und die mit unter kurzweilige Diskussion (-; ) Eine Frage bleibt bei mir aber noch offen - und diese Frage ist auch bei meinem Versicherungsverterter relativ unklar: Wenn ich nur die 10 Euro pro Monat bezahle, dann erhalte ich die gekürzte Basisförderung für mich (also die gekürzten 154,-). Trifft diese Kürzung dann auch schon automatisch meine Frau, also deren 154.-- Basis plus 2 x 185 für die beiden Kinder, oder erhält sie trotz meiner zu geringen Zahlung die volle Förderung in dem Tandem-Vertrag ?? viele Grüß Alois
Aloisam 29.11.2007 | 22:10
Danke ! was passiert nach den 3 Jahren wenn die Erziehungszeit abgelaufen ist und meine Frau nicht mehr/wieder sozialversicherungpflichtig ist/wird (nicht arbeitet) ? Ich zahle weiter "nur" zB 10.- Euro pro Monat, meine Frau auch nur zB 5.- oder 10.- Euro pro Monat. Werden dann die Zulagen für meinen Vertrag und die Zulagen für den Vertrag meiner Frau gekürzt oder erhält meine Frau dann trotzdem die volle Föderung ? Grüße Alois
tomam 30.11.2007 | 08:15
Wenn Ihre Frau nach der Erziehungszeit nicht mehr als rentenversicherungspflichtig gilt, kann der Mindesteigenbeitrag auf 10 Euro sinken bzw. ganz entfallen, wenn bereits Beiträge in den Vertrag geflossen sind. In diesem Fall muss aber - um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten - der rentenversicherungs pflichtige Ehemann den Mindesteigenbeitrag aufwenden (ab 2008 vier Prozent des rentenversicherungs pflichtigen Vorjahres einkommens abzüglich aller Zulagen (zweimal Grundzulage und Zulage für Kinder)
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