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Experten-Antwort

Folgeantrag noch offen, Arbeitsagentur + Jobbörse prüfen ewig

von Anja2429.01.2014 | 10:58
1851 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit 8,5 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente die diese Woche ausläuft. habe Anfang September letzten Jahres wie immer einen Folgeantrag gestellt. Das Verfahren zieht sich hin.... :-( Gutachtentermine bekommt man nicht so schnell. Anfang Januar wurde noch ein 2. Gutachten in Auftrag gegeben. Nach Erkundigungen bei der DRV und bei der Arge habe ich nun einen Alg1 Antrag zur Überbrückung gestellt. Auch das Verfahren zieht sich hin, es müsse noch geprüft werden ob ich überhaupt in der langen Rentenzeit versichert war. Dabei sind nicht die Beiträge zur Sozialversicherung, sondern die gegen Arbeitslosigkeit gemeint, sondern wohl eine Versicherung die nicht auf meinen Rentenbescheiden ersichtlich wären. Vorsorglich sollte ich auch einen Antrag auf Alg2 bei der Job-Börse stellen. Ich laufe seit Wochen von Amt zu Amt, mit Unterlagen ab dem Jahr 2000 um meinen vorherigen "Verdienst" u.a. aus einer 3 jährigen Reha-Ausbildung/Umschulung nachzuweisen. Gesundheitsüberprüfung durch das Arbeitsamt ist ebenfalls erfolgt, mit dem Ergebnis "nicht vermittelbar, Restleistungsvermögen unter 3 std täglich". Ein Amt schickt mich zum Nächsten und ich weiß nicht wo ich zum 01.02. 14 hingehöre, ob ich versichert bin oder am Ende wegen "nicht vermittelbar" noch einen Antrag auf Sozialgeld stellen muss. Natürlich ändert es (leider) an meinem Gesundheitszustand nichts, wenn die Rente ausläuft oder aber nun ein Gutachter (im Gegensatz zu allen anderen seit 8 Jahren) meint, mein Restleistungsvermögen sei höher. Ich bin derzeit völlig verzweifelt, die Ungewissheit und Lauferei macht mich zusätzlich fertig. Welche Versicherung meint denn die Leistungsabteilung der Arge und wer ist zuständig die Zeit bis zum Rentenbescheid zu überbrücken? Im vorraus vielen Dank für Ihre Ratschläge und Tipps. Anja

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 30.01.2014 | 10:09

Hallo Anja24,

wenn Sie einen Folgerentenantrag gestellt haben, dann wird der Rententräger diesen ordnungsgemäß prüfen.

Allerdings ist die gängige Praxis der Rententräger die, dass man Ihre Rente kurzfristig um einen Monat weiterzahlen wird, falls zu Ihrem Weitergewährungsantrag noch nicht abschließend entschieden werden kann. Diese einmonatige Weiterbewilligung kommt sehr kurzfristig, da man ja grundsätzlich an einer entgültigen Entscheidung zu Ihrem Weiterzahlungsnatrag interessiert ist.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Rententräger in Verbindung und erkundigen Sie sich zum aktuellen Sachstand zu Ihrem Weitergewährungsantrag. Fragen Sie bitte auch nach wie Ihr Rententräger vorgeht falls keine zeitgerechte entgültige Entscheidung getroffen werden kann.

Sollte die Rente dann einen Monat weitergezahlt werden, wären Ihre Wege zum Arbeitsamt bzw Jobcenter zunächst nicht erforderlich.

Diese einmonatige Weitergewährung kann auch mehrfach erfolgen wenn das Verfahren bis zur entgültigen Entscheidung mehrere Monate in Anspruch nimmt.

Experten-Antwortam 30.01.2014 | 13:28

Probieren Sie Ihr Glück bei Ihrem Rententräger. In ganz vielen Fällen wird die Rente einfach einen Monat weiterbewilligt werden und Sie müssen nicht von Amt zu Amt laufen. Allerdings liegt diese Entscheidung bei Ihrem Rententräger.

7 Antworten

Mitbürgeram 29.01.2014 | 12:44
Bitte machen Sie gar nichts mehr! Sie haben schon viel zu viel auf andere gehört...... Warten Sie auf den Folgerentenbescheid, denn der wird kommen, weil alles andere nicht geht. Nicht ins Boxhorn jagen lassen - hier zahlt sich Warten und Geduld haben aus.
Anja24am 29.01.2014 | 17:43
Vielen Dank für Ihre Antwort. Nur leider muss man doch in der Wartezeit auf den neuen Bescheid, ein "Einkommen" haben und versichert sein. Es steht ja auch so im Rentenbescheid, dass man sich vor Ablauf der Befristung vorsorglich auf dem Arbeitsamt melden muss. Das einzige was sicher ist, ist das Ende der Rente - der 31. Januar. Von irgendwas muss ich ja meine Miete bezahlen, sowie in der Bearbeitungszeit der DRV, als auch bei einer Rentenablehnung - was hoffentlich nicht eintreten wird - nur ist es eben vielen Menschen trotz unheilbarer Erkrankung schon passiert. Im Moment kann ich nichts weiter mehr tun, als abwarten, 3 Anträge sind gestellt - nur wer nun wirklich für mich zuständig ist (Arge mit Alg1 - zuständig nach mind. 5 Rentenjahren- oder Jobbörse mit Alg2 ) weiß eben ich nicht. Keiner will es sein zur Zeit. :-( MfG Anja
Anja24am 30.01.2014 | 10:54
Vielen vielen Dank für Ihre Antwort, ich rufe sofort an. Allerdings ist mir das völlig neu was Sie mir schreiben. Als ich mich bei der zuständigen Sachbearbeiterin erkundigte was ich in der Zwischenzeit tun soll, bekam ich die Auskunft das ich Alg1 schnellstens beantragen soll. Für diesen Antrag benötigte ich eine Bescheiniung, dass ich von ...2006 bis 31.1.2014 Rente bezogen hab. Den Stempel für diese Arge-Formular hab ich mir in der Nähe bei der DRV Geschäftsstelle geholt. Diese Mitarbeiterin hat zwar in xxx angerufen, wie lange es noch dauern könnte, ich wurde allerdings mit dem Formular auf Arbeitsamt geschickt. Am 20. 1. habe ich noch ein Infoschreiben bekommen, dass über meine Rente auf Grund des noch ausstehenden Gutachtens am 27. 1. noch nicht entschieden werden konnte. Von dieser Regelung die Sie beschreiben, scheint in Sachsen nichts bekannt zu sein. :-( Weder bei der DRV noch bei der Arge und beim Jobcenter auch nicht. Mfg Anja
Mitbürgeram 30.01.2014 | 11:42
Ich hab doch gesagt, Sie haben zu viel auf andere gehört! Da will jeder kompetent sein und hat doch wenig Ahnung. Und so wird man fehl (falsch) geleitet; wenn man das Gefühl hat, unbedingt etwas tun zu müssen. Weniger ist manchmal mehr...;-) oder Das Gras wächst auch nicht schneller, wenn man daran zieht...
Anja24am 30.01.2014 | 13:21
das ist sehr klug gesprochen und ist sogar sehr wahr. :-) nur, würden sie auch einfach nichts tun, wenn sie den bescheid " die zahlungen werden mit ablauf eingestellt melden sie sich ggf. beim arbeitsamt" in den händen halten würden? noch nie habe ich solche bescheide erhalten und es wurde trotzdem weitergezahlt. noch nie war bei mir früher ein arbeitsvertrag beendet und ich habe trotzdem noch leistungen und versicherungsschutz gehabt. habe bei der DRV vorhin leider nichts erreichen können. die zuständige sachbearbeiterin ist nicht da und außerdem ist meine akte noch beim med. dienst. :-( lg anja
Anja24am 30.01.2014 | 13:28
naja, hab mal wieder auf andere gehört und am gras gezogen :-) sie haben recht, lieber herr mitbürger (y)
Anja24am 30.01.2014 | 13:40
vielen dank für ihre antwort. schade das sie nicht mein sachbearbeiter sind. was ich von ihnen hier im forum lese klingt immer sehr nett und kompetent. mfg anja
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