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Experten-Antwort

Folgeantrag

von Rohde17.08.2015 | 11:37
901 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Versicherte bezieht 1/3 Rente mit 7,2%Abzug. Hat weiter gearbeitet, jetzt die Regelaltersgrenze erreicht und 46 Beitragsjahre. Möchte jetzt die volle Rente beantragen. R100 oder R130?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1/3 - Rente weist auf AltersRt hin.

Die Antwort von "Ottikon" ist korrekt.

R130 bitte.

Sofern die KV-Pflicht-Voraussetzungen zum bisherigen Rentenbeginn nicht vorlagen, bitte auch den R810!

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3 Antworten

****am 17.08.2015 | 11:46
R110
Ottikonam 17.08.2015 | 11:56
R110 ist falsch! Richtig ist der R130! denn... die bisherige Altersrente (1/3 davon) hat weiterhin den Abschlag, nur die anderen 2/3 erhalten keinen, plus die Summe "X", welche noch dazugerechnet wird aufgrund des Teilrentenbezugs und Weiterbeschäftigung. Die Rentenart verändert sich aber nicht!!! Es gibt jetzt keine "Umwandlung" in die sog. Regelaltersrente, da bereits eine Altersrente bindend bewilligt wurde. MfG
Rohdeam 17.08.2015 | 13:22
Vielen Dank. Wenn von den restlichen 2/3 keine Abzüge erfolgen ist das nachvollziebar. Geht aus dem R 110 für diesen Fall nicht klar hervor.
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