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Sie können für sich noch die "Gnade der frühen Geburt" reklamieren und KÖNNEN also noch so lange ALG II unter den erleichterten Voraussetzungen beziehen, bis der Zeitpunkt gekommen ist, an dem Sie UNGEMINDERTEN Anspruch auf Alterrente haben. Den Zeitpunkt des UNGEMINDERTEN Rentenanspruchs können Sie der Rentenauskunft Ihres Rentenversicherungsträgers entnehmen (NICHT der Renteninformation).
Beantragen Sie unbedingt JEDES Jahr eine RentenA U S K U N F T !!! Damit können Sie außerdem am Besten nachvollziehen, wie der Gesetzgeber auch Ihren Rentenanspruch - und ggf. die Lebensarbeitszeit? - von Jahr zu Jahr schmälert bzw. hinausschiebt - Auch Vertrauensschutzregelungen sind schon gekippt worden.
Seien Sie jedoch still und froh - das Ungemach der Rente mit 77, das den Bürgern NACH der nächsten Bundestagswahl Schritt für Schritt schmackhaft gemacht werden wird, brauchen Sie vermutlich mehr zu schmecken.
So lange Sie noch ALG II beziehen können Sie übrigens noch den relativ hohen Vermögensfreibetrag beanspruchen (grob: 150 EURO x Lebensalter). Lassen Sie sich bloß nicht dazu überreden, die geminderte Rente zu beantragen, um im Hinblick auf den vom Betrag her gleich hohen Leistungsanspruch nach dem SGB XII dann keine Behördenlaufereien mehr zu haben. Bei der leztgenannten Leistung ist der Vermögensfreibetrag nämlich erheblich niedriger als beim ALG II. Das hätte ggf zur Folge, dass der Besitz eines normalen PKW´s plus geringe Ersparnisse dazu führen würde, dass Sie überhaupt nichts mehr bekommen würden.
Verlassen Sie sich nie darauf, dass Arbeitsagenturen Sie korrekt beraten!
Ihr
Amadé