Hallo an alle,
ich habe einige Fragen zu den Folgen eines Entzuges einer EU-Rente:
1) Wenn eine solche entzogen wird und man Widerspruch einlegt, hat das laut Infos aus diesem Forum aufschiebende Wirkung. Falls dem Widerspruch dann aber nicht stattgegegen wird, muss dieses dann zurückgezahlt werden.
Frage: Kann man auf diese aufschiebende Wirkung auch verzichten, sprich erstmal auf die Rentenzahlung verzichten?
Hintergrund: Wenn kein sonstiges Einkommen/Vermögen vorhanden ist, verbraucht man die EU-Rente ja zum Leben. Hartz IV, das ohne EU-Rente beantragt werden müsste, gibt es aber nicht rückwirkend. Hartz IV selber aber kann man nur bekommen, wenn man sonst keine (ausreichend hohen) Einkünfte hat - also z.B. die EU-Rente während des Widerspruches. Nach einem erfolglosen Widerspruchverfahrens wäre dann kein Geld mehr vorhanden, um der DRV dieses zurückzuzahlen.
Ohne diese aufschiebende Wirkung könnte man Hartz IV (evtl. auch Grundsicherung?) beziehen und bei Erfolg würde dieses mit der rückwirkend zu zahlenden EU-Rente wieder verrechnet werden (wie beim Beginn der EU-Rente auch).
2) Sind nach dem Entzug der EU-Rente noch irgendwelche Hilfen durch die DRV möglich? Die mehrjährige Krankheit hat ja nicht nur die unmittelbare Folge Erwerbsunfähigkeit, sondern durch mehrjähriges Andauern auch den Verlust der bisherigen (hohen) Qualifikation zur Folge. Gibt es also so etwas wie Qualifikationsmaßnahmen oder ähnliche Hilfsangebote, oder wieder man einfach in Hartz IV entlassen und sich selbst überlassen?
3) Wie wird der bisherige Bezug von EU-Rente auf die (noch in weiter Ferne) liegende Altersrente angerechnet?
Danke Euch für Eure Hilfe
vg, Marion