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Danke für die schnelle und gut verständliche Antwort.Auf Grund eines anderen Threads bin ich gerade sehr verunsichert. Bisher hatte ich es immer so verstanden, dass es bei einer Rente, die unmittelbar oder im Zeitraum von 24 Monaten auf eine Erwerbsminderungsrente folgt, einen Besitzschutz gibt. Heißt, für die Folgerente werden die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zu Grunde gelegt und damit fällt die Folgerente nicht niedriger aus (§88 SGB 6). Nun wurde hier in anderen Beiträgen ausgeführt, dass Minijobs sich sehr wohl negativ auf eine Folgerente auswirken können (Threads zum Thema Pflegegeld bzw. Leistungsfall). Das verstehe ich nicht und bitte hierzu um eine Erklärung mit Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen. Danke im voraus.Hallo Sehr verunsichert, wenn eine Folgerente geleistet wird, wird diese Rente neu berechnet. Bei dieser Neuberechnung können sich Pflichtbeiträge aus einem Minijob, die neben einer Zurechnungszeit gezahlt wurden, negativ auswirken, da sie zum Beispiel der Gesamtleistungswert, mit dem beitragsfreie und beiragsgeminderte Zeiten bewertet werden, verringern können (§§ 71 ff. SGB VI). Ergeben sich bei der Folgerente dann niedrigere persönliche Entgeltpunkte als bei der vorhergehenden Rente wegen Erwerbsminderung, greift der Besitzschutz nach § 88 SGB VI, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Vorrente beginnt. Dadurch wird sichergestellt werden, dass die Folgerente mindestens in Höhe der Vorrente gezahlt wird. Der Besitzschutz greift aber nicht in jedem Fall und kann damit nicht immer die negativen Auswirkungen des Minijobs bei der Folgerente ausgleichen. Einerseits ist der Besitzschutz nur gegeben, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten beginnt. Andererseits kann es sein, dass die persönlichen Entgeltpunkte bei der Folgerente ohne den Minijob höher wären, als die persönlichen Entgeltpunkte der Vorrente. Dann gehen diese höheren Entgeltpunkte quasi verloren. Selbst wenn der Besitzschutz die negativen Auswirkungen bei der Neuberechnung zunächst vermeintlich vollständig ausgleichen kann, könnten sich die negativen Folgen des Minijobs später noch zeigen. Zum Beispiel, wenn ein Altersrentner eine andere Person neben seiner Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze pflegt. Dann kann er durch die Wahl einer 99%-Teilrente seine Rente durch Pflichtbeiträge aus der Pflegetätigkeit aufstocken (§ 76d SGB VI). Diese Pflichtbeiträge trägt die Pflegersicherung allein, wodurch die Aufstockung für viele Rentner attraktiv ist. Aufstocken kann der Rentner allerdings nur die Entgeltpunkte der originären Berechnung der Folgerente, nicht die besitzgeschützen persönlichen Entgeltpunkte. Greift der Besitzschutz, kann der Rentner von zusätzlichen Pflichtbeiträgen aus Pflegetätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang profitieren. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ich kann die Verärgerung von SIM sehr gut verstehen. Ich denke jetzt auch schon den ganzen Vormittag über dieses Thema nach. Mit gesundem Menschenverstand sollte man ja denken, wenn man in die Rentenversicherung einzahlt, wird das mit entsprechenden Beiträgen honoriert. Wenn man jetzt die Erklärung liest, ist es genau umgekehrt. Vereinfacht ausgedrückt, reduzieren die Rentenbeiträge für den Minijob die Rente. Während der Verzicht auf die Rentenbeiträge letztendlich zu einer Rentenerhöhung führt. Halte mich in letzter Konsequenz: egal was ich tue. In Verbindung mit der Rente sollte ich mich immer vorab erkundigen, welche Auswirkungen mein Tun hat.Guten Tag. Man schießt sich also bei ausüben eines Minijobs während einer EMR evtl. selbst ins Bein, sollte mal der bestandsschutz nicht greifen? Das ist ja ein Skandal. Beispiel. Lange Zeit nur EMR. Danach jahrelang zusätzlich kleinen Minijob. Danach wird mal die EMR neu berechnet, weil man aus voller EMR in teilweise rutscht. Anschließend wieder volle EMR aus gesundheitl. Gründen und kein bestandsschutz. Jetzt ist die volle EMR niedriger wegen den minijob. Nicht fair.Hallo Sim, für diesen Fall gibt es gewisse Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können sich zum Beispiel in Ihrem Minijob von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dann spielt der Minijob bei der Gesamtleistungsbewertung keine Rolle mehr und die beschriebene negative Auswirkung tritt nicht ein. Zusätzlich sparen Sie sich ein paar Euro an Beiträgen an die Rentenversicherung, d. h. Ihr Nettoentgelt aus dem Minjob erhöht sich. Aus dem Minijob werden dann bei der späteren Altersrente Zuschläge ermittelt, die zu einer Rentenerhöhung führen können. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Da sieht man wieder, dass Sie es eben nicht verstanden haben und glauben Sie wären ggf. betroffen. Das könnten Sie aber nur sein, wenn die Erwerbsminderungsrente über mehr als 24 Monate wegfällt und Sie dann noch nicht die Altersrente erreicht haben und das ist ganz sicher nicht der „Normalfall“. Aber bitte, Sie selbst sind Ihres Glückes Schmied.Bravo Experte! Gerade Sie sollten doch wissen, dass Sie mit den negativen Auswirkungen eines versicherungspflichtigen Minijobs eher die Ausnahme als die Regel beschrieben und damit für große Verunsicherung gesorgt haben. Das ist aber ganz sicher nicht das Ziel hier im Forum. Es wäre Ihre Aufgabe darauf hinzuweisen, dass sich das von Ihnen beschriebene Szenario eher der Ausnahmefall ist, diesen genau zu erläutern, statt Versicherte zu verunsichern. Mit freundlichen GrüßenFür Bezieher von Erwerbsminderungsrente scheint es ja wohl doch nicht die Ausnahme zu sein. Und auch, wenn es eine Ausnahme ist, möchte ich doch gerne darüber Bescheid wissen. Für mich ist auf jeden Fall klar, dass ein Minijob (mit RV-Beiträgen) für mich in der Erwerbsminderungsrente negativ ist. Und damit ist mir auf jeden Fall geholfen! Und damit bin ich sicherlich nicht allein.
Damit steht fest, dass der Beitrag von @Nicht durchdacht, nicht durchdacht ist. :-)Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente scheint es ja wohl doch nicht die Ausnahme zu sein. Und auch, wenn es eine Ausnahme ist, möchte ich doch gerne darüber Bescheid wissen. Für mich ist auf jeden Fall klar, dass ein Minijob (mit RV-Beiträgen) für mich in der Erwerbsminderungsrente negativ ist. Und damit ist mir auf jeden Fall geholfen! Und damit bin ich sicherlich nicht allein.Sofern Sie 'während' der Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente einen Minijob mit Versicherungspflicht ausüben, und dann VORZEITIG wegen vorhandenen GdB >=50 oder eine Rente für langjährig versicherte mit 35 Beitragsjahren beantragen wollen, 'KANN' sich das negativ auswirken. Muss es aber nicht. Denn niemand zwingt Sie, die SB-Rente oder eine andere Altersrente vorzeitig zu beantragen. Dann wird die EM-Rente bis zum Regelrentenalter weiter bezahlt und die Beiträge aus Ihrem Minijob erhöhen dann die Regelaltersrente. Bei dem ursprünglichen Fragesteller 'Bernd', der erst seit 2020 EM-Rente bekommt und deshalb bis 65 plus 8 Monate Zurechnungszeit mit drin hat, wäre es jedoch nachteilig, dann die SB-Rente mit 62+ vorzeitig zu beantragen, wenn er zuvor auch noch einen versicherungspflichtigen Minijob hatte. Aber auch er kann ja einfach weiter die EM-Rente beziehen und beantragt nicht vorzeitig eine andere Rentenart. Es hat also nicht in jedem Fall eine negative Auswirkung!! Letztendlich ist es aber natürlich Ihre Entscheidung, ob Sie auf die Versicherungspflicht bei einem Minijob verzichten. Alles Gute!
Ihr Kommentar ist wohl eher ein nicht durchdachter Schnellschuss. Die Antwort von @Siehe hier suggeriert, dass @Bernd keine negativen Auswirkungen hat, wenn er nicht vorzeitig in die Altersrente wechselt. Allerdings können die negativen Auswirkungen bei @Bernd auch dann auftreten, wenn er erst mit 65 + 8 in die Altersrente wechselt. Einen Grund dafür kann man den Expertenantworten entnehmen: Niedrige Pflichtbeiträge aus einem Minijob verringern regelmäßig den Gesamtleistungswert, speziell die Grundbewertung. Dieser Effekt tritt unabhängig vom gewählten Rentenbeginn der Altersrente auf. Ist hingegen die Vergleichsbewertung maßgebend, tritt dieser negative Effekt zwar nicht ein. Allerdings werden die niedrigen Pflichtbeiträge aus dem Minijob dann dennoch regelmäßig durch die Bewertung der Zurehnungszeit/Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen". Dieser weitere negative Effekt des "Auffressens" kann verhindert werden, wenn auf die Versicherungspflicht im Minijob verzichtet wird, da die daraus zu ermittelnden Zuschlagsentgeltpunkte von dem Wert für die Zurechnungszeit nicht beinflusst bzw. "aufgefressen" werden. Das ist Rentenberechnung in der Tiefe - nicht jedermanns Sache! Ansonsten empfehle ich Ihnen, meine Antwort nochmals genau durchzulesen, denn sie enthielt noch wesentlich mehr Aspekte als den einen, den @siehe hier aufgegriffen hat.Sofern Sie 'während' der Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente einen Minijob mit Versicherungspflicht ausüben, und dann VORZEITIG wegen vorhandenen GdB >=50 oder eine Rente für langjährig versicherte mit 35 Beitragsjahren beantragen wollen, 'KANN' sich das negativ auswirken. Muss es aber nicht. Denn niemand zwingt Sie, die SB-Rente oder eine andere Altersrente vorzeitig zu beantragen. Dann wird die EM-Rente bis zum Regelrentenalter weiter bezahlt und die Beiträge aus Ihrem Minijob erhöhen dann die Regelaltersrente. Bei dem ursprünglichen Fragesteller 'Bernd', der erst seit 2020 EM-Rente bekommt und deshalb bis 65 plus 8 Monate Zurechnungszeit mit drin hat, wäre es jedoch nachteilig, dann die SB-Rente mit 62+ vorzeitig zu beantragen, wenn er zuvor auch noch einen versicherungspflichtigen Minijob hatte. Aber auch er kann ja einfach weiter die EM-Rente beziehen und beantragt nicht vorzeitig eine andere Rentenart. Es hat also nicht in jedem Fall eine negative Auswirkung!! Letztendlich ist es aber natürlich Ihre Entscheidung, ob Sie auf die Versicherungspflicht bei einem Minijob verzichten. Alles Gute!Damit steht fest, dass der Beitrag von @Nicht durchdacht, nicht durchdacht ist. :-)
@Siehe her: So langsam verstehe ich jetzt gar nichts mehr. Wenn ich Ihren Beitrag richtig verstehe, widerspricht er der Expertenantwort. Wieso entfällt bei der vorzeitigen Beantragung einer Schwerbehindertenrente oder vorzeitiger Altersrente mit 63 der Besitzschutz nach §88 SGB 6? Wo ist denn jetzt da mein Denkfehler?Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente scheint es ja wohl doch nicht die Ausnahme zu sein. Und auch, wenn es eine Ausnahme ist, möchte ich doch gerne darüber Bescheid wissen. Für mich ist auf jeden Fall klar, dass ein Minijob (mit RV-Beiträgen) für mich in der Erwerbsminderungsrente negativ ist. Und damit ist mir auf jeden Fall geholfen! Und damit bin ich sicherlich nicht allein.Sofern Sie 'während' der Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente einen Minijob mit Versicherungspflicht ausüben, und dann VORZEITIG wegen vorhandenen GdB >=50 oder eine Rente für langjährig versicherte mit 35 Beitragsjahren beantragen wollen, 'KANN' sich das negativ auswirken. Muss es aber nicht. Denn niemand zwingt Sie, die SB-Rente oder eine andere Altersrente vorzeitig zu beantragen. Dann wird die EM-Rente bis zum Regelrentenalter weiter bezahlt und die Beiträge aus Ihrem Minijob erhöhen dann die Regelaltersrente. Bei dem ursprünglichen Fragesteller 'Bernd', der erst seit 2020 EM-Rente bekommt und deshalb bis 65 plus 8 Monate Zurechnungszeit mit drin hat, wäre es jedoch nachteilig, dann die SB-Rente mit 62+ vorzeitig zu beantragen, wenn er zuvor auch noch einen versicherungspflichtigen Minijob hatte. Aber auch er kann ja einfach weiter die EM-Rente beziehen und beantragt nicht vorzeitig eine andere Rentenart. Es hat also nicht in jedem Fall eine negative Auswirkung!! Letztendlich ist es aber natürlich Ihre Entscheidung, ob Sie auf die Versicherungspflicht bei einem Minijob verzichten. Alles Gute!
Es sollte natürlich "fiktive" geringfügige versicherungspflichtige Beschäftigung heißen.
Ja, ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente. Unter anderem wegen Angststörungen. Das Thema und die für mich widersprüchlichen Antworten verursachen bei mir inzwischen Panik. Ich habe bisher keinen Minijob ausgeübt, hatte es aber überlegt. Eine weitere Überlegung ist, dass ich ab Juni 2022 die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte beantrage. Und war bisher davon ausgegangen, dass ich in diesem Fall (ob mit oder ohne Minijob) Besitzschutz habe nach §88 SGB 6. Einen Antrag auf Berechnung möchte ich aktuell bei der DRV nicht stellen.@Siehe hier und @ Nicht durchdacht liefern nur theoretische Ansätze, die einem Rentenlaien wenig bis gar nicht helfen. Daher folgender Tipp: Fordern Sie bei Ihrem zuständigen Rententräger eine Proberentenberechnung Ihrer geplanten Altersrente unter Berücksichtigung einer "fiktiven" versicherungspflichtigen Beschäftigung an und Sie erhalten Ihr Ergebnis der Rentenberechnung schwarz auf weiß und müssen sich nicht auf diese Theoretiker verlassen, die hier in diesem Fall mehr verunsichern als helfen. Leider denken diese "Hobbyexperten" oft nicht daran, dass hier meistens Rentenlaien die Fragen stellen und unterstellen damit Wissen (z.B. Gesamtleistungswert, Vergleichsberechnung) das Sie nicht haben können. Allerdings macht so eine Proberentenberechnung nur dann Sinn, wenn Sie schon eine Erwerbsminderungsrente erhalten, was ich Ihrem Beitrag konkret nicht entnehmen konnte.Es sollte natürlich "fiktive" geringfügige versicherungspflichtige Beschäftigung heißen.
...was wäre wenn ich doch einen Minijob gehabt hätte, braucht doch nicht gefragt werden. Unglaublich! Und die diversen Antworter schlagen sich deswegen nahezu die Köpfe ein, völlig grundlos in Ihrem Fall.Doch schade, genau diese Frage stellen sich viele EMRler, welche überlegenen, vielleicht doch einen Minijob anzunehmen. Und dann möchte man schon vorher wissen, wie es sich für später auswirkt...
Kann da jeder Mitarbeiter entscheiden, wie er will?? Fühle starkes Unbehagen. Besonders wenn´s um EM-Anträge geht. Hoffentlich geht mein Antrag nicht zu Schade.Schon klar, aber in der konkreten Situation hat das ein Rentner gefragt, der in 1 Jahr mit 63 in AR geht und bisher nie einen Minijob hatte. Dem würde ich in der Beratung guten Gewissens sagen er solle den Minijob annehmen, die eigenen Beiträge nicht zahlen, die 450 € brutto für netto kassieren, und gut ist. Und die paar Monate werden die AR im nächsten Jahr nicht beeinflussen er würde das gleiche Geld bekommen, nur die Rente heißt anders. Frage an alle tatsächlich Beratenden: würde einer von euch da etwas anderes sagen oder mit Probeberechnungen hantieren? Wer bei der DRV im Beratungsdienst hätte dazu die Zeit?Bei uns im Beratungsdienst werden keine Probeberechnungen durchgeführt sondern vom zuständigen Rententräger angefordert und ja, wenn wie in diesem Fall über die Zurechnungszeit ein Minijob ausgeübt wird und der Versicherte unbedingt auf die Auswirkungen bezüglich der Rentenhöhe besteht, würde ich eine entsprechende Proberentenberechnung anfordern. Wenn @Schade das anders sieht, ist das allein seine Sache aber ganz sicher nicht das Maß aller Dinge.
Wer noch so viel Zeit hat, sich hier im Forum fast täglich einzubringen, der kann als Berater nicht so viel Stress haben, wie er hier versucht glaubhaft zu machen.Lieber Peter, würde Sie gerne mal für eine Woche zu mir ins Büro einladen. Für jeden Berater ist die Zeit im Halbstundentakt ausgebucht, dazwischen kommen Spontankunden, es klingelt das Telefon, Mitarbeiter oder Vorgesetzte wollen etwas wissen. Dazu das komplette Beratungsspektrum von Reha, LTA, Fremdrentengesetz, EM Diskussion, Wahl des günstigsten Rentenbeginn unter optimalem Einsatz der Flexi Rente oder anderer Leistungen, Versicherungspflicht Minijob, Versorgungsausgleich, Sozialabkommen mit anderen Staaten...u.v.m. Dazu die verschiedensten Menschen, gutwillig, aggressiv, gut vorbereitet, überhaupt nicht vorbereitet, mit oder ohne Unterlagen, geistig rege oder geistig eher einfach strukturiert, aufnahmefähig oder beratungsresistent, Sprachprobleme mit ausländischen Bürgern, Quasselstrippen die nicht auf den Punkt kommen,..... Da muss der Berater schon ein Teufelskerl sein wenn er den Anspruch hat jedem Kunden jeden Aspekt der Gesamtthematik rüber bringen zu wollen. Aber Sie können das und reden ganz einfach mal von Willkür, vielen Dank.Lieber Schade, zunächst möchte ich klarstellen, dass sich meine Kritik nicht allein auf Sie bezieht, sondern auf die Summe der Beiträge, die hier zuletzt geschrieben wurden. Ein Beispiel: In einem parallelen Beitrag hat sich @Wolfgang mit 40 Jahren Beratertätigkeit gebrüstet und behauptet, den 'entscheidenden Vorteil' zu kennen. Auf Nachfrage musste er eingestehen, dass es den angepriesenen ENTSCHEIDENDEN Fall noch nie gesehen hat. Das ist für mich Willkür, dabei bleibe ich. Ich glaube Ihnen gerne, dass Ihre Arbeit stressig ist. Mein Verständnis für Ihre stressbedingte Arbeitssituation hält sich allerdings in Grenzen, weil wir uns hier in einem Forum befinden. Hier müssen Sie keine Fragen im Halbstundentakt beantworten, hier klingelt kein Telefon und hier meldet sich kein Mitarbeiter oder Vorgesetzter. Wenn die Teilnehmer hier zu agressiv, zu einfach strukturiert oder zu beratungsresistent sind, können Sie das Forum einfach ausschalten. Also nein, ich habe kein Verständnis dafür, wenn hier willkürliche Äußerungen gemacht werden. Und wer Stressprobleme bei der Beratung hat, sollte diesem Forum als Berater fernbleiben. Letzteres soll keine Kritik sein, sondern ein gut gemeinter Rat.
Getroffene Hunde bellen, beißen aber nicht :) und deine kotzigen Kommentare am Ende deiner Beiträge sind abstoßend und wiederlich und zeigen deine total arogante Art. Es wird Zeit das alte Zöpfe abgeschnitten werden und neues frisches Haar nachwächst.Und wer Stressprobleme bei der Beratung hat, sollte diesem Forum als Berater fernbleiben.Hallo Peter, wer vielleicht selbst Stress-/Verständnis-/gar eine Nichterkennung der Tragweiten des Beratungsgeschäfts einschätzen kann, sollte sich HIER von den freiwillig angeboten Hilfen - sowohl der DRV-Experten und den freiwilligen Ratgebern - gänzlich fernhalten. Es gibt sicher andere Besserwisserforen, wo Sie nicht von staatlich hofierten 'Echsenmenschen' Unterstützung erhalten können, auf auf ... ;-)) Gruß w. PS: Die zunehmende (anonyme) Anspruchshaltung/Aggressivität in den Beiträgen *kotzt mich schlicht an! Im persönlichen Gespräch würde sich das nicht 1/1000 erlauben, sondern sich darauf besinnen: *ich bin RV-dumm/will einfach individuell mehr + richtig für mich wissen ;-)
Ja der Wolle hat zwar Rentenkenntnisse, aber jeder der hier schon länger im Forum unterwegs ist, weiß auch, dass er menschlich ein A……och ist. Vor allem wenn Ihm verdeutlicht wird, dass er nicht im Recht ist, wie jüngst bei erforderlichen Proberentenberechnungen, reagiert er gern herablassend. So sind eben seine Wesenszüge. Seid doch froh, dass ihr ihm niemals selber begegnen müsst. Gell Wolle?Hallo Peter, wer vielleicht selbst Stress-/Verständnis-/gar eine Nichterkennung der Tragweiten des Beratungsgeschäfts einschätzen kann, sollte sich HIER von den freiwillig angeboten Hilfen - sowohl der DRV-Experten und den freiwilligen Ratgebern - gänzlich fernhalten. Es gibt sicher andere Besserwisserforen, wo Sie nicht von staatlich hofierten 'Echsenmenschen' Unterstützung erhalten können, auf auf ... ;-)) Gruß w. PS: Die zunehmende (anonyme) Anspruchshaltung/Aggressivität in den Beiträgen *kotzt mich schlicht an! Im persönlichen Gespräch würde sich das nicht 1/1000 erlauben, sondern sich darauf besinnen: *ich bin RV-dumm/will einfach individuell mehr + richtig für mich wissen ;-)Getroffene Hunde bellen, beißen aber nicht :) und deine kotzigen Kommentare am Ende deiner Beiträge sind abstoßend und wiederlich und zeigen deine total arogante Art. Es wird Zeit das alte Zöpfe abgeschnitten werden und neues frisches Haar nachwächst.
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