Zitiert von: Schwach lieber Experte.
Bravo Experte!
Gerade Sie sollten doch wissen, dass Sie mit den negativen Auswirkungen eines versicherungspflichtigen Minijobs eher die Ausnahme als die Regel beschrieben und damit für große Verunsicherung gesorgt haben.
Das ist aber ganz sicher nicht das Ziel hier im Forum. Es wäre Ihre Aufgabe darauf hinzuweisen, dass sich das von Ihnen beschriebene Szenario eher der Ausnahmefall ist, diesen genau zu erläutern, statt Versicherte zu verunsichern.
Mit freundlichen Grüßen
Manche übersehen einfach, dass die Experten ursprünglich nur eine konkrete Frage von @Bernd beantwortet hatten, was unzweifelhaft ihre Aufgabe und Ziel dieses Forums ist.
Wer die Expertenantworten genau verfolgt hat und etwas von Rentenberechnung versteht, der erkennt aber auch, dass es sich nicht um einen Ausnahmefall handelt. Man kann sogar sagen, dass es bei einer Rente wegen Erwerbsminderung, die auf Dauer bewilligt wurde, grundsätzlich immer vorteilhafter ist, bei einem Minijob auf die Versicherungspflicht zu verzichten. Die 45 Jahre Wartezeit spielen hier keine Rolle. Lediglich bei einer niedrigen Rente kann man überlegen, ob man mit einem versicherungspflichtigen Minijob die 33 Jahre für die Grundrente anvisiert. Ob das sinnvoll ist, kann ein Fachkundiger anhand des Rentenbescheides recht gut abschätzen.
Ich persönlich glaube allerdings nicht, dass sich die viel kritisierte Grundrente ewig im Gesetz halten wird. Die Gesamtleistungsbewertung wird aber wohl noch länger erhalten bleiben. Daher wüsste ich, auf welches Pferd ich setzen würde.
Die Verunsicherung einiger Teilnehmer dieses Forums finde ich nicht tragisch. Die meisten Menschen denken, Rente ist ein Selbsläufer. Sie wissen nicht, dass sie Gestaltungsmöglichkeiten haben, wie die hier diskutierte Befreiung von der Versicherungspflicht. Natürlich ist man als Laie verunsichert, wenn man zum ersten mal hört, dass man eventuell Nachteile haben könnte, wenn man sich nicht informiert und nicht aktiv wird. Andererseits bekommt man nur so die Chance, aktiv zu werden und Nachteile abzuwenden. Was ist daran schlecht?
Wer hier Kritik an den Experten übt, sollte sich mal fragen, warum es die Befreiung auf Antrag gibt. Vielleicht sollte er seine Kritik an den Gesetzgeber richten, denn mit dieser gesetzlichen Dispositionsmöglichkeit werden die armen Versicherten verunsichert. Das Gesetz widerspricht also dem Ziel dieses Forums, wenn man dem oben zitierten Kritiker Glauben schenken darf. ;-)
Ich kann den Verunsicherten nur empfehlen, dem mehrfach gegebenen Expertenrat zu folgen und sich individuell beraten lassen. Aus Verunsicherung kann bares Geld werden.
@ KSC: Die 450 € hat der Minijobber nur dann im Geldbeutel, wenn er sich von der Versicherungspflicht befreien lässt. Ansonsten hat er höchstens 433,80 €. Ich finde, es ist ein klarer Nachteil 433,80 € anstelle von 450 € im Geldbeutel zu haben.
Wenn Sie, lieber KSC, keine weiteren Nachteile sehen, dann gehen Sie wohl davon aus, dass immer der Besitzschutz greift. Das mag in der Vergangenheit meist der Fall gewesen sein, weil sich über viele Jahre hinweg das Recht für die Versicherten verschlechtert hatte. Wer allerdings die Rechtsentwicklung nach der Jahrtausendwende verfolgt hat, wird feststellen, dass sich das Rentenrecht zuletzt nicht mehr verschlechtert, sondern in einigen Bereichen sogar verbessert hat. Wer also heutezutage nur auf Besitzschutz setzt, ist bisweilen schlecht beraten. Wenn man mehr bekommen kann, ist ein Verweilen auf dem Besitzschutz ein Nachteil. Die Zuschlagsentgeltpunkte lassen grüßen. Die gibt es allerdings nur bei Befreiung von der Versicherungspflicht.