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Folgerente - Auswirkungen Minijob

von Sehr verunsichert10.08.2021 | 00:41
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37 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Auf Grund eines anderen Threads bin ich gerade sehr verunsichert. Bisher hatte ich es immer so verstanden, dass es bei einer Rente, die unmittelbar oder im Zeitraum von 24 Monaten auf eine Erwerbsminderungsrente folgt, einen Besitzschutz gibt. Heißt, für die Folgerente werden die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zu Grunde gelegt und damit fällt die Folgerente nicht niedriger aus (§88 SGB 6). Nun wurde hier in anderen Beiträgen ausgeführt, dass Minijobs sich sehr wohl negativ auf eine Folgerente auswirken können (Threads zum Thema Pflegegeld bzw. Leistungsfall). Das verstehe ich nicht und bitte hierzu um eine Erklärung mit Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen. Danke im voraus.

37 Antworten

joergam 10.08.2021 | 08:22
Hallo Sehr verunsichert, wenn eine Folgerente geleistet wird, wird diese Rente neu berechnet. Bei dieser Neuberechnung können sich Pflichtbeiträge aus einem Minijob, die neben einer Zurechnungszeit gezahlt wurden, negativ auswirken, da sie zum Beispiel der Gesamtleistungswert, mit dem beitragsfreie und beiragsgeminderte Zeiten bewertet werden, verringern können (§§ 71 ff. SGB VI). Ergeben sich bei der Folgerente dann niedrigere persönliche Entgeltpunkte als bei der vorhergehenden Rente wegen Erwerbsminderung, greift der Besitzschutz nach § 88 SGB VI, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Vorrente beginnt. Dadurch wird sichergestellt werden, dass die Folgerente mindestens in Höhe der Vorrente gezahlt wird. Der Besitzschutz greift aber nicht in jedem Fall und kann damit nicht immer die negativen Auswirkungen des Minijobs bei der Folgerente ausgleichen. Einerseits ist der Besitzschutz nur gegeben, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten beginnt. Andererseits kann es sein, dass die persönlichen Entgeltpunkte bei der Folgerente ohne den Minijob höher wären, als die persönlichen Entgeltpunkte der Vorrente. Dann gehen diese höheren Entgeltpunkte quasi verloren. Selbst wenn der Besitzschutz die negativen Auswirkungen bei der Neuberechnung zunächst vermeintlich vollständig ausgleichen kann, könnten sich die negativen Folgen des Minijobs später noch zeigen. Zum Beispiel, wenn ein Altersrentner eine andere Person neben seiner Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze pflegt. Dann kann er durch die Wahl einer 99%-Teilrente seine Rente durch Pflichtbeiträge aus der Pflegetätigkeit aufstocken (§ 76d SGB VI). Diese Pflichtbeiträge trägt die Pflegersicherung allein, wodurch die Aufstockung für viele Rentner attraktiv ist. Aufstocken kann der Rentner allerdings nur die Entgeltpunkte der originären Berechnung der Folgerente, nicht die besitzgeschützen persönlichen Entgeltpunkte. Greift der Besitzschutz, kann der Rentner von zusätzlichen Pflichtbeiträgen aus Pflegetätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang profitieren. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Simam 10.08.2021 | 09:37
Guten Tag. Man schießt sich also bei ausüben eines Minijobs während einer EMR evtl. selbst ins Bein, sollte mal der bestandsschutz nicht greifen? Das ist ja ein Skandal. Beispiel. Lange Zeit nur EMR. Danach jahrelang zusätzlich kleinen Minijob. Danach wird mal die EMR neu berechnet, weil man aus voller EMR in teilweise rutscht. Anschließend wieder volle EMR aus gesundheitl. Gründen und kein bestandsschutz. Jetzt ist die volle EMR niedriger wegen den minijob. Nicht fair.
-am 10.08.2021 | 10:32
Zitat von Sim anzeigenausblenden
Hallo Sim, für diesen Fall gibt es gewisse Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können sich zum Beispiel in Ihrem Minijob von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dann spielt der Minijob bei der Gesamtleistungsbewertung keine Rolle mehr und die beschriebene negative Auswirkung tritt nicht ein. Zusätzlich sparen Sie sich ein paar Euro an Beiträgen an die Rentenversicherung, d. h. Ihr Nettoentgelt aus dem Minjob erhöht sich. Aus dem Minijob werden dann bei der späteren Altersrente Zuschläge ermittelt, die zu einer Rentenerhöhung führen können. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sehr verunsichertam 10.08.2021 | 11:42
Zitat von joerg anzeigenausblenden
joerg schrieb

Hallo Sehr verunsichert,

wenn eine Folgerente geleistet wird, wird diese Rente neu berechnet. Bei dieser Neuberechnung können sich Pflichtbeiträge aus einem Minijob, die neben einer Zurechnungszeit gezahlt wurden, negativ auswirken, da sie zum Beispiel der Gesamtleistungswert, mit dem beitragsfreie und beiragsgeminderte Zeiten bewertet werden, verringern können (§§ 71 ff. SGB VI).

Ergeben sich bei der Folgerente dann niedrigere persönliche Entgeltpunkte als bei der vorhergehenden Rente wegen Erwerbsminderung, greift der Besitzschutz nach § 88 SGB VI, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Vorrente beginnt. Dadurch wird sichergestellt werden, dass die Folgerente mindestens in Höhe der Vorrente gezahlt wird.

Der Besitzschutz greift aber nicht in jedem Fall und kann damit nicht immer die negativen Auswirkungen des Minijobs bei der Folgerente ausgleichen. Einerseits ist der Besitzschutz nur gegeben, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten beginnt. Andererseits kann es sein, dass die persönlichen Entgeltpunkte bei der Folgerente ohne den Minijob höher wären, als die persönlichen Entgeltpunkte der Vorrente. Dann gehen diese höheren Entgeltpunkte quasi verloren.

Selbst wenn der Besitzschutz die negativen Auswirkungen bei der Neuberechnung zunächst vermeintlich vollständig ausgleichen kann, könnten sich die negativen Folgen des Minijobs später noch zeigen. Zum Beispiel, wenn ein Altersrentner eine andere Person neben seiner Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze pflegt. Dann kann er durch die Wahl einer 99%-Teilrente seine Rente durch Pflichtbeiträge aus der Pflegetätigkeit aufstocken (§ 76d SGB VI). Diese Pflichtbeiträge trägt die Pflegersicherung allein, wodurch die Aufstockung für viele Rentner attraktiv ist. Aufstocken kann der Rentner allerdings nur die Entgeltpunkte der originären Berechnung der Folgerente, nicht die besitzgeschützen persönlichen Entgeltpunkte. Greift der Besitzschutz, kann der Rentner von zusätzlichen Pflichtbeiträgen aus Pflegetätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang profitieren.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Auf Grund eines anderen Threads bin ich gerade sehr verunsichert. Bisher hatte ich es immer so verstanden, dass es bei einer Rente, die unmittelbar oder im Zeitraum von 24 Monaten auf eine Erwerbsminderungsrente folgt, einen Besitzschutz gibt. Heißt, für die Folgerente werden die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zu Grunde gelegt und damit fällt die Folgerente nicht niedriger aus (§88 SGB 6). Nun wurde hier in anderen Beiträgen ausgeführt, dass Minijobs sich sehr wohl negativ auf eine Folgerente auswirken können (Threads zum Thema Pflegegeld bzw. Leistungsfall). Das verstehe ich nicht und bitte hierzu um eine Erklärung mit Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen. Danke im voraus.
Hallo Sehr verunsichert, wenn eine Folgerente geleistet wird, wird diese Rente neu berechnet. Bei dieser Neuberechnung können sich Pflichtbeiträge aus einem Minijob, die neben einer Zurechnungszeit gezahlt wurden, negativ auswirken, da sie zum Beispiel der Gesamtleistungswert, mit dem beitragsfreie und beiragsgeminderte Zeiten bewertet werden, verringern können (§§ 71 ff. SGB VI). Ergeben sich bei der Folgerente dann niedrigere persönliche Entgeltpunkte als bei der vorhergehenden Rente wegen Erwerbsminderung, greift der Besitzschutz nach § 88 SGB VI, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Vorrente beginnt. Dadurch wird sichergestellt werden, dass die Folgerente mindestens in Höhe der Vorrente gezahlt wird. Der Besitzschutz greift aber nicht in jedem Fall und kann damit nicht immer die negativen Auswirkungen des Minijobs bei der Folgerente ausgleichen. Einerseits ist der Besitzschutz nur gegeben, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten beginnt. Andererseits kann es sein, dass die persönlichen Entgeltpunkte bei der Folgerente ohne den Minijob höher wären, als die persönlichen Entgeltpunkte der Vorrente. Dann gehen diese höheren Entgeltpunkte quasi verloren. Selbst wenn der Besitzschutz die negativen Auswirkungen bei der Neuberechnung zunächst vermeintlich vollständig ausgleichen kann, könnten sich die negativen Folgen des Minijobs später noch zeigen. Zum Beispiel, wenn ein Altersrentner eine andere Person neben seiner Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze pflegt. Dann kann er durch die Wahl einer 99%-Teilrente seine Rente durch Pflichtbeiträge aus der Pflegetätigkeit aufstocken (§ 76d SGB VI). Diese Pflichtbeiträge trägt die Pflegersicherung allein, wodurch die Aufstockung für viele Rentner attraktiv ist. Aufstocken kann der Rentner allerdings nur die Entgeltpunkte der originären Berechnung der Folgerente, nicht die besitzgeschützen persönlichen Entgeltpunkte. Greift der Besitzschutz, kann der Rentner von zusätzlichen Pflichtbeiträgen aus Pflegetätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang profitieren. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Danke für die schnelle und gut verständliche Antwort.
Rosieam 10.08.2021 | 13:57
Es könnte vielleicht auch andere Auswirkungen haben, wenn man sich von der Versicherungspflicht befreien läßt. Eben noch hat man eine Erwerbsminderungsrente, diese wird aber in z.B. 1 Jahr nicht verlängert und wenn man dann zwei Jahre später einen neuen Antrag stellen möchte, fehlen vielleicht ausgerechnet diese versicherungspflichtigen Zeiten. Ich weiß das nicht genau, aber das ist mir beim lesen sofort eingefallen.
Sehr verunsichertam 10.08.2021 | 13:17
Zitat von - anzeigenausblenden
Guten Tag. Man schießt sich also bei ausüben eines Minijobs während einer EMR evtl. selbst ins Bein, sollte mal der bestandsschutz nicht greifen? Das ist ja ein Skandal. Beispiel. Lange Zeit nur EMR. Danach jahrelang zusätzlich kleinen Minijob. Danach wird mal die EMR neu berechnet, weil man aus voller EMR in teilweise rutscht. Anschließend wieder volle EMR aus gesundheitl. Gründen und kein bestandsschutz. Jetzt ist die volle EMR niedriger wegen den minijob. Nicht fair.
Hallo Sim, für diesen Fall gibt es gewisse Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können sich zum Beispiel in Ihrem Minijob von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dann spielt der Minijob bei der Gesamtleistungsbewertung keine Rolle mehr und die beschriebene negative Auswirkung tritt nicht ein. Zusätzlich sparen Sie sich ein paar Euro an Beiträgen an die Rentenversicherung, d. h. Ihr Nettoentgelt aus dem Minjob erhöht sich. Aus dem Minijob werden dann bei der späteren Altersrente Zuschläge ermittelt, die zu einer Rentenerhöhung führen können. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ich kann die Verärgerung von SIM sehr gut verstehen. Ich denke jetzt auch schon den ganzen Vormittag über dieses Thema nach. Mit gesundem Menschenverstand sollte man ja denken, wenn man in die Rentenversicherung einzahlt, wird das mit entsprechenden Beiträgen honoriert. Wenn man jetzt die Erklärung liest, ist es genau umgekehrt. Vereinfacht ausgedrückt, reduzieren die Rentenbeiträge für den Minijob die Rente. Während der Verzicht auf die Rentenbeiträge letztendlich zu einer Rentenerhöhung führt. Halte mich in letzter Konsequenz: egal was ich tue. In Verbindung mit der Rente sollte ich mich immer vorab erkundigen, welche Auswirkungen mein Tun hat.
Simam 10.08.2021 | 15:31
wird aber in z.B. 1 Jahr nicht verlängert und wenn man dann zwei Jahre später einen neuen Antrag stellen möchte, fehlen vielleicht ausgerechnet diese versicherungspflichtigen Zeiten. Falls eine EMR mal nicht verlängert werden sollte, . Dann wird diese ggf auf eine teilweise gekürzt = weiterhin Versicherungsoflichtig . Fällt man ist Alg1 = weiterhin Pflichtversichert . Fällt man ins Krankengeld = Pflichtversichert Dieses Problem besteht wohl nur, wenn man nach Ablehnung EMR, in H4 fällt! Oder wie sehe ich das? Selbst wenn die EMR nicht verlängert werden sollte, könnte man sofort einen minijob annehmen, und Beiträge zahlen. Dann auch keine Lücke bis zur evtl. neuen EMR?
Schwach lieber Experte.am 10.08.2021 | 19:37
Bravo Experte! Gerade Sie sollten doch wissen, dass Sie mit den negativen Auswirkungen eines versicherungspflichtigen Minijobs eher die Ausnahme als die Regel beschrieben und damit für große Verunsicherung gesorgt haben. Das ist aber ganz sicher nicht das Ziel hier im Forum. Es wäre Ihre Aufgabe darauf hinzuweisen, dass sich das von Ihnen beschriebene Szenario eher der Ausnahmefall ist, diesen genau zu erläutern, statt Versicherte zu verunsichern. Mit freundlichen Grüßen
Sehr verunsichertam 10.08.2021 | 20:27
Zitat von Schwach lieber Experte. anzeigenausblenden
Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente scheint es ja wohl doch nicht die Ausnahme zu sein. Und auch, wenn es eine Ausnahme ist, möchte ich doch gerne darüber Bescheid wissen. Für mich ist auf jeden Fall klar, dass ein Minijob (mit RV-Beiträgen) für mich in der Erwerbsminderungsrente negativ ist. Und damit ist mir auf jeden Fall geholfen! Und damit bin ich sicherlich nicht allein.
KSCam 11.08.2021 | 00:07
Zunächst hat der Minijobber mal 450€ mehr im Geldbeutel, das ist in keinem Fall negativ! Und in all den Fällen in denen die EM bis zur Altersrente durchläuft sehe ich keinerlei Nachteile.
Ihre Entscheidungam 11.08.2021 | 06:18
Zitat von Sehr verunsichert anzeigenausblenden
Bravo Experte! Gerade Sie sollten doch wissen, dass Sie mit den negativen Auswirkungen eines versicherungspflichtigen Minijobs eher die Ausnahme als die Regel beschrieben und damit für große Verunsicherung gesorgt haben. Das ist aber ganz sicher nicht das Ziel hier im Forum. Es wäre Ihre Aufgabe darauf hinzuweisen, dass sich das von Ihnen beschriebene Szenario eher der Ausnahmefall ist, diesen genau zu erläutern, statt Versicherte zu verunsichern. Mit freundlichen Grüßen
Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente scheint es ja wohl doch nicht die Ausnahme zu sein. Und auch, wenn es eine Ausnahme ist, möchte ich doch gerne darüber Bescheid wissen. Für mich ist auf jeden Fall klar, dass ein Minijob (mit RV-Beiträgen) für mich in der Erwerbsminderungsrente negativ ist. Und damit ist mir auf jeden Fall geholfen! Und damit bin ich sicherlich nicht allein.
Da sieht man wieder, dass Sie es eben nicht verstanden haben und glauben Sie wären ggf. betroffen. Das könnten Sie aber nur sein, wenn die Erwerbsminderungsrente über mehr als 24 Monate wegfällt und Sie dann noch nicht die Altersrente erreicht haben und das ist ganz sicher nicht der „Normalfall“. Aber bitte, Sie selbst sind Ihres Glückes Schmied.
Nicht durchdachtam 11.08.2021 | 11:42
Zitat von Schwach lieber Experte. anzeigenausblenden
Manche übersehen einfach, dass die Experten ursprünglich nur eine konkrete Frage von @Bernd beantwortet hatten, was unzweifelhaft ihre Aufgabe und Ziel dieses Forums ist. Wer die Expertenantworten genau verfolgt hat und etwas von Rentenberechnung versteht, der erkennt aber auch, dass es sich nicht um einen Ausnahmefall handelt. Man kann sogar sagen, dass es bei einer Rente wegen Erwerbsminderung, die auf Dauer bewilligt wurde, grundsätzlich immer vorteilhafter ist, bei einem Minijob auf die Versicherungspflicht zu verzichten. Die 45 Jahre Wartezeit spielen hier keine Rolle. Lediglich bei einer niedrigen Rente kann man überlegen, ob man mit einem versicherungspflichtigen Minijob die 33 Jahre für die Grundrente anvisiert. Ob das sinnvoll ist, kann ein Fachkundiger anhand des Rentenbescheides recht gut abschätzen. Ich persönlich glaube allerdings nicht, dass sich die viel kritisierte Grundrente ewig im Gesetz halten wird. Die Gesamtleistungsbewertung wird aber wohl noch länger erhalten bleiben. Daher wüsste ich, auf welches Pferd ich setzen würde. Die Verunsicherung einiger Teilnehmer dieses Forums finde ich nicht tragisch. Die meisten Menschen denken, Rente ist ein Selbsläufer. Sie wissen nicht, dass sie Gestaltungsmöglichkeiten haben, wie die hier diskutierte Befreiung von der Versicherungspflicht. Natürlich ist man als Laie verunsichert, wenn man zum ersten mal hört, dass man eventuell Nachteile haben könnte, wenn man sich nicht informiert und nicht aktiv wird. Andererseits bekommt man nur so die Chance, aktiv zu werden und Nachteile abzuwenden. Was ist daran schlecht? Wer hier Kritik an den Experten übt, sollte sich mal fragen, warum es die Befreiung auf Antrag gibt. Vielleicht sollte er seine Kritik an den Gesetzgeber richten, denn mit dieser gesetzlichen Dispositionsmöglichkeit werden die armen Versicherten verunsichert. Das Gesetz widerspricht also dem Ziel dieses Forums, wenn man dem oben zitierten Kritiker Glauben schenken darf. ;-) Ich kann den Verunsicherten nur empfehlen, dem mehrfach gegebenen Expertenrat zu folgen und sich individuell beraten lassen. Aus Verunsicherung kann bares Geld werden. @ KSC: Die 450 € hat der Minijobber nur dann im Geldbeutel, wenn er sich von der Versicherungspflicht befreien lässt. Ansonsten hat er höchstens 433,80 €. Ich finde, es ist ein klarer Nachteil 433,80 € anstelle von 450 € im Geldbeutel zu haben. Wenn Sie, lieber KSC, keine weiteren Nachteile sehen, dann gehen Sie wohl davon aus, dass immer der Besitzschutz greift. Das mag in der Vergangenheit meist der Fall gewesen sein, weil sich über viele Jahre hinweg das Recht für die Versicherten verschlechtert hatte. Wer allerdings die Rechtsentwicklung nach der Jahrtausendwende verfolgt hat, wird feststellen, dass sich das Rentenrecht zuletzt nicht mehr verschlechtert, sondern in einigen Bereichen sogar verbessert hat. Wer also heutezutage nur auf Besitzschutz setzt, ist bisweilen schlecht beraten. Wenn man mehr bekommen kann, ist ein Verweilen auf dem Besitzschutz ein Nachteil. Die Zuschlagsentgeltpunkte lassen grüßen. Die gibt es allerdings nur bei Befreiung von der Versicherungspflicht.
Siehe hieram 11.08.2021 | 12:21
Zitat von Sehr verunsichert anzeigenausblenden
Sofern Sie 'während' der Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente einen Minijob mit Versicherungspflicht ausüben, und dann VORZEITIG wegen vorhandenen GdB >=50 oder eine Rente für langjährig versicherte mit 35 Beitragsjahren beantragen wollen, 'KANN' sich das negativ auswirken. Muss es aber nicht. Denn niemand zwingt Sie, die SB-Rente oder eine andere Altersrente vorzeitig zu beantragen. Dann wird die EM-Rente bis zum Regelrentenalter weiter bezahlt und die Beiträge aus Ihrem Minijob erhöhen dann die Regelaltersrente. Bei dem ursprünglichen Fragesteller 'Bernd', der erst seit 2020 EM-Rente bekommt und deshalb bis 65 plus 8 Monate Zurechnungszeit mit drin hat, wäre es jedoch nachteilig, dann die SB-Rente mit 62+ vorzeitig zu beantragen, wenn er zuvor auch noch einen versicherungspflichtigen Minijob hatte. Aber auch er kann ja einfach weiter die EM-Rente beziehen und beantragt nicht vorzeitig eine andere Rentenart. Es hat also nicht in jedem Fall eine negative Auswirkung!! Letztendlich ist es aber natürlich Ihre Entscheidung, ob Sie auf die Versicherungspflicht bei einem Minijob verzichten. Alles Gute!
Ahaam 11.08.2021 | 14:03
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente scheint es ja wohl doch nicht die Ausnahme zu sein. Und auch, wenn es eine Ausnahme ist, möchte ich doch gerne darüber Bescheid wissen. Für mich ist auf jeden Fall klar, dass ein Minijob (mit RV-Beiträgen) für mich in der Erwerbsminderungsrente negativ ist. Und damit ist mir auf jeden Fall geholfen! Und damit bin ich sicherlich nicht allein.
Sofern Sie 'während' der Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente einen Minijob mit Versicherungspflicht ausüben, und dann VORZEITIG wegen vorhandenen GdB >=50 oder eine Rente für langjährig versicherte mit 35 Beitragsjahren beantragen wollen, 'KANN' sich das negativ auswirken. Muss es aber nicht. Denn niemand zwingt Sie, die SB-Rente oder eine andere Altersrente vorzeitig zu beantragen. Dann wird die EM-Rente bis zum Regelrentenalter weiter bezahlt und die Beiträge aus Ihrem Minijob erhöhen dann die Regelaltersrente. Bei dem ursprünglichen Fragesteller 'Bernd', der erst seit 2020 EM-Rente bekommt und deshalb bis 65 plus 8 Monate Zurechnungszeit mit drin hat, wäre es jedoch nachteilig, dann die SB-Rente mit 62+ vorzeitig zu beantragen, wenn er zuvor auch noch einen versicherungspflichtigen Minijob hatte. Aber auch er kann ja einfach weiter die EM-Rente beziehen und beantragt nicht vorzeitig eine andere Rentenart. Es hat also nicht in jedem Fall eine negative Auswirkung!! Letztendlich ist es aber natürlich Ihre Entscheidung, ob Sie auf die Versicherungspflicht bei einem Minijob verzichten. Alles Gute!
Damit steht fest, dass der Beitrag von @Nicht durchdacht, nicht durchdacht ist. :-)
Nicht durchdachtam 11.08.2021 | 14:56
Zitat von Aha anzeigenausblenden
Aha schrieb

Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente scheint es ja wohl doch nicht die Ausnahme zu sein.

Und auch, wenn es eine Ausnahme ist, möchte ich doch gerne darüber Bescheid wissen. Für mich ist auf jeden Fall klar, dass ein Minijob (mit RV-Beiträgen) für mich in der Erwerbsminderungsrente negativ ist. Und damit ist mir auf jeden Fall geholfen! Und damit bin ich sicherlich nicht allein.[/quote]

Sofern Sie 'während' der Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente einen Minijob mit Versicherungspflicht ausüben, und dann VORZEITIG wegen vorhandenen GdB >=50 oder eine Rente für langjährig versicherte mit 35 Beitragsjahren beantragen wollen, 'KANN' sich das negativ auswirken.

Muss es aber nicht. Denn niemand zwingt Sie, die SB-Rente oder eine andere Altersrente vorzeitig zu beantragen. Dann wird die EM-Rente bis zum Regelrentenalter weiter bezahlt und die Beiträge aus Ihrem Minijob erhöhen dann die Regelaltersrente.

Bei dem ursprünglichen Fragesteller 'Bernd', der erst seit 2020 EM-Rente bekommt und deshalb bis 65 plus 8 Monate Zurechnungszeit mit drin hat, wäre es jedoch nachteilig, dann die SB-Rente mit 62+ vorzeitig zu beantragen, wenn er zuvor auch noch einen versicherungspflichtigen Minijob hatte. Aber auch er kann ja einfach weiter die EM-Rente beziehen und beantragt nicht vorzeitig eine andere Rentenart.

Es hat also nicht in jedem Fall eine negative Auswirkung!!

Letztendlich ist es aber natürlich Ihre Entscheidung, ob Sie auf die Versicherungspflicht bei einem Minijob verzichten.

Alles Gute!

[/quote]

Damit steht fest, dass der Beitrag von @Nicht durchdacht, nicht durchdacht ist. :-)

Sofern Sie 'während' der Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente einen Minijob mit Versicherungspflicht ausüben, und dann VORZEITIG wegen vorhandenen GdB >=50 oder eine Rente für langjährig versicherte mit 35 Beitragsjahren beantragen wollen, 'KANN' sich das negativ auswirken. Muss es aber nicht. Denn niemand zwingt Sie, die SB-Rente oder eine andere Altersrente vorzeitig zu beantragen. Dann wird die EM-Rente bis zum Regelrentenalter weiter bezahlt und die Beiträge aus Ihrem Minijob erhöhen dann die Regelaltersrente. Bei dem ursprünglichen Fragesteller 'Bernd', der erst seit 2020 EM-Rente bekommt und deshalb bis 65 plus 8 Monate Zurechnungszeit mit drin hat, wäre es jedoch nachteilig, dann die SB-Rente mit 62+ vorzeitig zu beantragen, wenn er zuvor auch noch einen versicherungspflichtigen Minijob hatte. Aber auch er kann ja einfach weiter die EM-Rente beziehen und beantragt nicht vorzeitig eine andere Rentenart. Es hat also nicht in jedem Fall eine negative Auswirkung!! Letztendlich ist es aber natürlich Ihre Entscheidung, ob Sie auf die Versicherungspflicht bei einem Minijob verzichten. Alles Gute!
Damit steht fest, dass der Beitrag von @Nicht durchdacht, nicht durchdacht ist. :-)
Ihr Kommentar ist wohl eher ein nicht durchdachter Schnellschuss. Die Antwort von @Siehe hier suggeriert, dass @Bernd keine negativen Auswirkungen hat, wenn er nicht vorzeitig in die Altersrente wechselt. Allerdings können die negativen Auswirkungen bei @Bernd auch dann auftreten, wenn er erst mit 65 + 8 in die Altersrente wechselt. Einen Grund dafür kann man den Expertenantworten entnehmen: Niedrige Pflichtbeiträge aus einem Minijob verringern regelmäßig den Gesamtleistungswert, speziell die Grundbewertung. Dieser Effekt tritt unabhängig vom gewählten Rentenbeginn der Altersrente auf. Ist hingegen die Vergleichsbewertung maßgebend, tritt dieser negative Effekt zwar nicht ein. Allerdings werden die niedrigen Pflichtbeiträge aus dem Minijob dann dennoch regelmäßig durch die Bewertung der Zurehnungszeit/Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs "aufgefressen". Dieser weitere negative Effekt des "Auffressens" kann verhindert werden, wenn auf die Versicherungspflicht im Minijob verzichtet wird, da die daraus zu ermittelnden Zuschlagsentgeltpunkte von dem Wert für die Zurechnungszeit nicht beinflusst bzw. "aufgefressen" werden. Das ist Rentenberechnung in der Tiefe - nicht jedermanns Sache! Ansonsten empfehle ich Ihnen, meine Antwort nochmals genau durchzulesen, denn sie enthielt noch wesentlich mehr Aspekte als den einen, den @siehe hier aufgegriffen hat.
Tippam 11.08.2021 | 15:38
@Siehe hier und @ Nicht durchdacht liefern nur theoretische Ansätze, die einem Rentenlaien wenig bis gar nicht helfen. Daher folgender Tipp: Fordern Sie bei Ihrem zuständigen Rententräger eine Proberentenberechnung Ihrer geplanten Altersrente unter Berücksichtigung einer "fiktiven" versicherungspflichtigen Beschäftigung an und Sie erhalten Ihr Ergebnis der Rentenberechnung schwarz auf weiß und müssen sich nicht auf diese Theoretiker verlassen, die hier in diesem Fall mehr verunsichern als helfen. Leider denken diese "Hobbyexperten" oft nicht daran, dass hier meistens Rentenlaien die Fragen stellen und unterstellen damit Wissen (z.B. Gesamtleistungswert, Vergleichsberechnung) das Sie nicht haben können. Allerdings macht so eine Proberentenberechnung nur dann Sinn, wenn Sie schon eine Erwerbsminderungsrente erhalten, was ich Ihrem Beitrag konkret nicht entnehmen konnte.
Sehr verunsichertam 11.08.2021 | 15:10
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente scheint es ja wohl doch nicht die Ausnahme zu sein. Und auch, wenn es eine Ausnahme ist, möchte ich doch gerne darüber Bescheid wissen. Für mich ist auf jeden Fall klar, dass ein Minijob (mit RV-Beiträgen) für mich in der Erwerbsminderungsrente negativ ist. Und damit ist mir auf jeden Fall geholfen! Und damit bin ich sicherlich nicht allein.
Sofern Sie 'während' der Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente einen Minijob mit Versicherungspflicht ausüben, und dann VORZEITIG wegen vorhandenen GdB >=50 oder eine Rente für langjährig versicherte mit 35 Beitragsjahren beantragen wollen, 'KANN' sich das negativ auswirken. Muss es aber nicht. Denn niemand zwingt Sie, die SB-Rente oder eine andere Altersrente vorzeitig zu beantragen. Dann wird die EM-Rente bis zum Regelrentenalter weiter bezahlt und die Beiträge aus Ihrem Minijob erhöhen dann die Regelaltersrente. Bei dem ursprünglichen Fragesteller 'Bernd', der erst seit 2020 EM-Rente bekommt und deshalb bis 65 plus 8 Monate Zurechnungszeit mit drin hat, wäre es jedoch nachteilig, dann die SB-Rente mit 62+ vorzeitig zu beantragen, wenn er zuvor auch noch einen versicherungspflichtigen Minijob hatte. Aber auch er kann ja einfach weiter die EM-Rente beziehen und beantragt nicht vorzeitig eine andere Rentenart. Es hat also nicht in jedem Fall eine negative Auswirkung!! Letztendlich ist es aber natürlich Ihre Entscheidung, ob Sie auf die Versicherungspflicht bei einem Minijob verzichten. Alles Gute!
@Siehe her: So langsam verstehe ich jetzt gar nichts mehr. Wenn ich Ihren Beitrag richtig verstehe, widerspricht er der Expertenantwort. Wieso entfällt bei der vorzeitigen Beantragung einer Schwerbehindertenrente oder vorzeitiger Altersrente mit 63 der Besitzschutz nach §88 SGB 6? Wo ist denn jetzt da mein Denkfehler?
Sehr verunsichertam 11.08.2021 | 16:22
@Siehe hier und @ Nicht durchdacht liefern nur theoretische Ansätze, die einem Rentenlaien wenig bis gar nicht helfen. Daher folgender Tipp: Fordern Sie bei Ihrem zuständigen Rententräger eine Proberentenberechnung Ihrer geplanten Altersrente unter Berücksichtigung einer "fiktiven" versicherungspflichtigen Beschäftigung an und Sie erhalten Ihr Ergebnis der Rentenberechnung schwarz auf weiß und müssen sich nicht auf diese Theoretiker verlassen, die hier in diesem Fall mehr verunsichern als helfen. Leider denken diese "Hobbyexperten" oft nicht daran, dass hier meistens Rentenlaien die Fragen stellen und unterstellen damit Wissen (z.B. Gesamtleistungswert, Vergleichsberechnung) das Sie nicht haben können. Allerdings macht so eine Proberentenberechnung nur dann Sinn, wenn Sie schon eine Erwerbsminderungsrente erhalten, was ich Ihrem Beitrag konkret nicht entnehmen konnte.
Es sollte natürlich "fiktive" geringfügige versicherungspflichtige Beschäftigung heißen.
Ja, ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente. Unter anderem wegen Angststörungen. Das Thema und die für mich widersprüchlichen Antworten verursachen bei mir inzwischen Panik. Ich habe bisher keinen Minijob ausgeübt, hatte es aber überlegt. Eine weitere Überlegung ist, dass ich ab Juni 2022 die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte beantrage. Und war bisher davon ausgegangen, dass ich in diesem Fall (ob mit oder ohne Minijob) Besitzschutz habe nach §88 SGB 6. Einen Antrag auf Berechnung möchte ich aktuell bei der DRV nicht stellen.
Helgaam 11.08.2021 | 17:25
...was wäre wenn ich doch einen Minijob gehabt hätte, braucht doch nicht gefragt werden. Unglaublich! Und die diversen Antworter schlagen sich deswegen nahezu die Köpfe ein, völlig grundlos in Ihrem Fall.
Doch schade, genau diese Frage stellen sich viele EMRler, welche überlegenen, vielleicht doch einen Minijob anzunehmen. Und dann möchte man schon vorher wissen, wie es sich für später auswirkt...
Schadeam 11.08.2021 | 17:18
....dann regen Sie sich also derzeit völlig umsonst auf, die AR wird sich betraglich nicht von der EM Rente unterscheiden....was wäre wenn ich doch einen Minijob gehabt hätte, braucht doch nicht gefragt werden. Unglaublich! Und die diversen Antworter schlagen sich deswegen nahezu die Köpfe ein, völlig grundlos in Ihrem Fall.
Schadeam 11.08.2021 | 17:36
Schon klar, aber in der konkreten Situation hat das ein Rentner gefragt, der in 1 Jahr mit 63 in AR geht und bisher nie einen Minijob hatte. Dem würde ich in der Beratung guten Gewissens sagen er solle den Minijob annehmen, die eigenen Beiträge nicht zahlen, die 450 € brutto für netto kassieren, und gut ist. Und die paar Monate werden die AR im nächsten Jahr nicht beeinflussen er würde das gleiche Geld bekommen, nur die Rente heißt anders. Frage an alle tatsächlich Beratenden: würde einer von euch da etwas anderes sagen oder mit Probeberechnungen hantieren? Wer bei der DRV im Beratungsdienst hätte dazu die Zeit?
Berateram 11.08.2021 | 19:28
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Bei uns im Beratungsdienst werden keine Probeberechnungen durchgeführt sondern vom zuständigen Rententräger angefordert und ja, wenn wie in diesem Fall über die Zurechnungszeit ein Minijob ausgeübt wird und der Versicherte unbedingt auf die Auswirkungen bezüglich der Rentenhöhe besteht, würde ich eine entsprechende Proberentenberechnung anfordern. Wenn @Schade das anders sieht, ist das allein seine Sache aber ganz sicher nicht das Maß aller Dinge.
Starkes Unbehagenam 11.08.2021 | 20:16
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Schon klar, aber in der konkreten Situation hat das ein Rentner gefragt, der in 1 Jahr mit 63 in AR geht und bisher nie einen Minijob hatte. Dem würde ich in der Beratung guten Gewissens sagen er solle den Minijob annehmen, die eigenen Beiträge nicht zahlen, die 450 € brutto für netto kassieren, und gut ist. Und die paar Monate werden die AR im nächsten Jahr nicht beeinflussen er würde das gleiche Geld bekommen, nur die Rente heißt anders. Frage an alle tatsächlich Beratenden: würde einer von euch da etwas anderes sagen oder mit Probeberechnungen hantieren? Wer bei der DRV im Beratungsdienst hätte dazu die Zeit?
Bei uns im Beratungsdienst werden keine Probeberechnungen durchgeführt sondern vom zuständigen Rententräger angefordert und ja, wenn wie in diesem Fall über die Zurechnungszeit ein Minijob ausgeübt wird und der Versicherte unbedingt auf die Auswirkungen bezüglich der Rentenhöhe besteht, würde ich eine entsprechende Proberentenberechnung anfordern. Wenn @Schade das anders sieht, ist das allein seine Sache aber ganz sicher nicht das Maß aller Dinge.
Kann da jeder Mitarbeiter entscheiden, wie er will?? Fühle starkes Unbehagen. Besonders wenn´s um EM-Anträge geht. Hoffentlich geht mein Antrag nicht zu Schade.
W°lfgangam 11.08.2021 | 21:00
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Hallo Schade, in dem Fall - relativ kurz vor einer Altersrente - bin ich vollkommen auf einer Linie bei Ihnen, wie auch mit Ihren guten Ratschlägen zu anderen Themen aus der Beratungspraxis :-) EMRT + Minijob scheint sich hier aber aktuell als Thema festgesaugt zu haben mit den dubiosesten Hinweisen - nichtmal wegen Arbeit/Zulässigkeit/15-Std.-Grenze., sondern rein an den Folgewirkungen für Altersrente in einer früheren/fernen Zukunft. C’est la vie ...oder: Schaun ma moi ;-) Gruß w. PS: Proberechnungen? doch grundsätzlich nur kurz vor einer Altersrente, alles andere ist für den *rsch, wenn es nur um langfristige Prognosen mit ungewisser Zukunft geht - klar könnte man auch da auch auf den Knopp drücken ...baut die DRV in Ihren Online-Diensten gerne selbst als 'Spielzeug' ein, damit reale Prognosen davon 'entlastet' werden ← werde ich mit dem Vorschlag jetzt zum MA des Monats? ;-))
Schadeam 12.08.2021 | 07:49
Lieber Peter, würde Sie gerne mal für eine Woche zu mir ins Büro einladen. Für jeden Berater ist die Zeit im Halbstundentakt ausgebucht, dazwischen kommen Spontankunden, es klingelt das Telefon, Mitarbeiter oder Vorgesetzte wollen etwas wissen. Dazu das komplette Beratungsspektrum von Reha, LTA, Fremdrentengesetz, EM Diskussion, Wahl des günstigsten Rentenbeginn unter optimalem Einsatz der Flexi Rente oder anderer Leistungen, Versicherungspflicht Minijob, Versorgungsausgleich, Sozialabkommen mit anderen Staaten...u.v.m. Dazu die verschiedensten Menschen, gutwillig, aggressiv, gut vorbereitet, überhaupt nicht vorbereitet, mit oder ohne Unterlagen, geistig rege oder geistig eher einfach strukturiert, aufnahmefähig oder beratungsresistent, Sprachprobleme mit ausländischen Bürgern, Quasselstrippen die nicht auf den Punkt kommen,..... Da muss der Berater schon ein Teufelskerl sein wenn er den Anspruch hat jedem Kunden jeden Aspekt der Gesamtthematik rüber bringen zu wollen. Aber Sie können das und reden ganz einfach mal von Willkür, vielen Dank.
Peteram 12.08.2021 | 09:29
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Lieber Schade, zunächst möchte ich klarstellen, dass sich meine Kritik nicht allein auf Sie bezieht, sondern auf die Summe der Beiträge, die hier zuletzt geschrieben wurden. Ein Beispiel: In einem parallelen Beitrag hat sich @Wolfgang mit 40 Jahren Beratertätigkeit gebrüstet und behauptet, den 'entscheidenden Vorteil' zu kennen. Auf Nachfrage musste er eingestehen, dass es den angepriesenen ENTSCHEIDENDEN Fall noch nie gesehen hat. Das ist für mich Willkür, dabei bleibe ich. Ich glaube Ihnen gerne, dass Ihre Arbeit stressig ist. Mein Verständnis für Ihre stressbedingte Arbeitssituation hält sich allerdings in Grenzen, weil wir uns hier in einem Forum befinden. Hier müssen Sie keine Fragen im Halbstundentakt beantworten, hier klingelt kein Telefon und hier meldet sich kein Mitarbeiter oder Vorgesetzter. Wenn die Teilnehmer hier zu agressiv, zu einfach strukturiert oder zu beratungsresistent sind, können Sie das Forum einfach ausschalten. Also nein, ich habe kein Verständnis dafür, wenn hier willkürliche Äußerungen gemacht werden. Und wer Stressprobleme bei der Beratung hat, sollte diesem Forum als Berater fernbleiben. Letzteres soll keine Kritik sein, sondern ein gut gemeinter Rat.
Zustimmungam 12.08.2021 | 10:04
Zitat von Peter anzeigenausblenden
Lieber Peter, würde Sie gerne mal für eine Woche zu mir ins Büro einladen. Für jeden Berater ist die Zeit im Halbstundentakt ausgebucht, dazwischen kommen Spontankunden, es klingelt das Telefon, Mitarbeiter oder Vorgesetzte wollen etwas wissen. Dazu das komplette Beratungsspektrum von Reha, LTA, Fremdrentengesetz, EM Diskussion, Wahl des günstigsten Rentenbeginn unter optimalem Einsatz der Flexi Rente oder anderer Leistungen, Versicherungspflicht Minijob, Versorgungsausgleich, Sozialabkommen mit anderen Staaten...u.v.m. Dazu die verschiedensten Menschen, gutwillig, aggressiv, gut vorbereitet, überhaupt nicht vorbereitet, mit oder ohne Unterlagen, geistig rege oder geistig eher einfach strukturiert, aufnahmefähig oder beratungsresistent, Sprachprobleme mit ausländischen Bürgern, Quasselstrippen die nicht auf den Punkt kommen,..... Da muss der Berater schon ein Teufelskerl sein wenn er den Anspruch hat jedem Kunden jeden Aspekt der Gesamtthematik rüber bringen zu wollen. Aber Sie können das und reden ganz einfach mal von Willkür, vielen Dank.
Lieber Schade, zunächst möchte ich klarstellen, dass sich meine Kritik nicht allein auf Sie bezieht, sondern auf die Summe der Beiträge, die hier zuletzt geschrieben wurden. Ein Beispiel: In einem parallelen Beitrag hat sich @Wolfgang mit 40 Jahren Beratertätigkeit gebrüstet und behauptet, den 'entscheidenden Vorteil' zu kennen. Auf Nachfrage musste er eingestehen, dass es den angepriesenen ENTSCHEIDENDEN Fall noch nie gesehen hat. Das ist für mich Willkür, dabei bleibe ich. Ich glaube Ihnen gerne, dass Ihre Arbeit stressig ist. Mein Verständnis für Ihre stressbedingte Arbeitssituation hält sich allerdings in Grenzen, weil wir uns hier in einem Forum befinden. Hier müssen Sie keine Fragen im Halbstundentakt beantworten, hier klingelt kein Telefon und hier meldet sich kein Mitarbeiter oder Vorgesetzter. Wenn die Teilnehmer hier zu agressiv, zu einfach strukturiert oder zu beratungsresistent sind, können Sie das Forum einfach ausschalten. Also nein, ich habe kein Verständnis dafür, wenn hier willkürliche Äußerungen gemacht werden. Und wer Stressprobleme bei der Beratung hat, sollte diesem Forum als Berater fernbleiben. Letzteres soll keine Kritik sein, sondern ein gut gemeinter Rat.
Wer noch so viel Zeit hat, sich hier im Forum fast täglich einzubringen, der kann als Berater nicht so viel Stress haben, wie er hier versucht glaubhaft zu machen.
Peter T.am 12.08.2021 | 10:12
Da es um meinen Fall ging, möchte ich auch antworten. Ich habe zu meinem speziellen Fall um eine Antwort gebeten, in Bezug auf meinen Minijob und der Versicherungspflicht. Wolfgang hat dazu "geraten", in Anbetracht meines Alters, mich nicht befreien zu lassen, da ich auch noch in befristeter EMR bin und und weiterhin auf Besserung hoffe. Das es vielleicht noch nicht zu einem Fall gekommen ist EMR "weg" arbeiten, geht nicht, EMR Antrag und dann durch den Minijob doch die Versicherungvorraussetzungen zu haben. Und doch kann es vorkommen und nun kann ich für meinen Teil entscheiden, ob mir die 16 € das "Risiko" wert sind oder nicht. Das ich ansonsten keine Nachteile habe, da meine Zurechnungszeit nur bis 62 geht, habe ich nun auch aus "meiner" Anfrage erfahren. Damit werde ich nun abwägen. Vielleicht auch erst später auf die Versicherungspflicht verzichten, wenn ich lange unbefristet bin und selbst weiß, es wird nicht besser. Also Danke an Wolfgang für seine Gedanken dazu und den Anderen, die mir Tipps gegeben haben.
W°lfgangam 13.08.2021 | 20:15
Zitat von Peter anzeigenausblenden
Hallo Peter, wer vielleicht selbst Stress-/Verständnis-/gar eine Nichterkennung der Tragweiten des Beratungsgeschäfts einschätzen kann, sollte sich HIER von den freiwillig angeboten Hilfen - sowohl der DRV-Experten und den freiwilligen Ratgebern - gänzlich fernhalten. Es gibt sicher andere Besserwisserforen, wo Sie nicht von staatlich hofierten 'Echsenmenschen' Unterstützung erhalten können, auf auf ... ;-)) Gruß w. PS: Die zunehmende (anonyme) Anspruchshaltung/Aggressivität in den Beiträgen *kotzt mich schlicht an! Im persönlichen Gespräch würde sich das nicht 1/1000 erlauben, sondern sich darauf besinnen: *ich bin RV-dumm/will einfach individuell mehr + richtig für mich wissen ;-)
hockizam 13.08.2021 | 20:23
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Und wer Stressprobleme bei der Beratung hat, sollte diesem Forum als Berater fernbleiben.
Hallo Peter, wer vielleicht selbst Stress-/Verständnis-/gar eine Nichterkennung der Tragweiten des Beratungsgeschäfts einschätzen kann, sollte sich HIER von den freiwillig angeboten Hilfen - sowohl der DRV-Experten und den freiwilligen Ratgebern - gänzlich fernhalten. Es gibt sicher andere Besserwisserforen, wo Sie nicht von staatlich hofierten 'Echsenmenschen' Unterstützung erhalten können, auf auf ... ;-)) Gruß w. PS: Die zunehmende (anonyme) Anspruchshaltung/Aggressivität in den Beiträgen *kotzt mich schlicht an! Im persönlichen Gespräch würde sich das nicht 1/1000 erlauben, sondern sich darauf besinnen: *ich bin RV-dumm/will einfach individuell mehr + richtig für mich wissen ;-)
Getroffene Hunde bellen, beißen aber nicht :) und deine kotzigen Kommentare am Ende deiner Beiträge sind abstoßend und wiederlich und zeigen deine total arogante Art. Es wird Zeit das alte Zöpfe abgeschnitten werden und neues frisches Haar nachwächst.
KSCam 13.08.2021 | 21:27
....wobei manche Kommentare in der Tat nur dumm, unsinnig und beleidigend sind und zur Klärung der Fragen nichts beitragen. Dass Menschen hier, obwohl sie in Ihrer Freizeit antworten, abqualifiziert werden und Ihnen im Job Faulheit unterstellt und dass es ja nicht stressig im Beruf sein kann, wenn man in der Freizeit im Forum arbeitet, ist "ziemlich untere Schublade". Aber es ist wie in den sozialen Medien, mache pöbeln halt in der vermeintliche Anonymität ohne eine Ahnung zu haben.
Anti-Wolleam 14.08.2021 | 08:20
Zitat von hockiz anzeigenausblenden
Hallo Peter, wer vielleicht selbst Stress-/Verständnis-/gar eine Nichterkennung der Tragweiten des Beratungsgeschäfts einschätzen kann, sollte sich HIER von den freiwillig angeboten Hilfen - sowohl der DRV-Experten und den freiwilligen Ratgebern - gänzlich fernhalten. Es gibt sicher andere Besserwisserforen, wo Sie nicht von staatlich hofierten 'Echsenmenschen' Unterstützung erhalten können, auf auf ... ;-)) Gruß w. PS: Die zunehmende (anonyme) Anspruchshaltung/Aggressivität in den Beiträgen *kotzt mich schlicht an! Im persönlichen Gespräch würde sich das nicht 1/1000 erlauben, sondern sich darauf besinnen: *ich bin RV-dumm/will einfach individuell mehr + richtig für mich wissen ;-)
Getroffene Hunde bellen, beißen aber nicht :) und deine kotzigen Kommentare am Ende deiner Beiträge sind abstoßend und wiederlich und zeigen deine total arogante Art. Es wird Zeit das alte Zöpfe abgeschnitten werden und neues frisches Haar nachwächst.
Ja der Wolle hat zwar Rentenkenntnisse, aber jeder der hier schon länger im Forum unterwegs ist, weiß auch, dass er menschlich ein A……och ist. Vor allem wenn Ihm verdeutlicht wird, dass er nicht im Recht ist, wie jüngst bei erforderlichen Proberentenberechnungen, reagiert er gern herablassend. So sind eben seine Wesenszüge. Seid doch froh, dass ihr ihm niemals selber begegnen müsst. Gell Wolle?
W°lfgangam 15.08.2021 | 20:15
Zitat von Anti-Wolle anzeigenausblenden
...schauen Sie mal in den Duden, um es richtig zu schreiben, um Ihre Sichtweise verständlich darzustellen ;-) ...im Detail zu Lesen und die Feinheiten eines Antwortbeitrages zu erfassen, ist offensichtlich nicht nur Ihre einzige Schwäche – machen Sie sich daher die Mühe, das Wort für Wort nochmal neu – nicht nur zu lesen – sondern auch den Inhalt zu erfassen ;-) Gruß w.
Merkwürdigam 16.08.2021 | 08:57
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
...sagt ausgerechnet der, der kaum mal einen Satz dudenkonform formuliert. Wer den Inhalt Ihrer Antwort nicht erfasst, findet die Antwort vielleicht okay. Wer den Inhalt erfasst, erkennt hingegen die Blamage. Tipp: Machen Sie es durch Abstreiten nicht schlimmer, als es ohnehin schon ist.
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