Hallo isidor,
grundsätzlich ist das eine Frage, die Sie mit Ihrer BG klären müssen (Unfallrenten gehören trotz des vielleicht mißverständlichen Namens nicht zu den Leistugnen der gesetzlichen Rentenversicherung und nur für diese können wir hier sprechen). Den Hinweis von Rosanna halte ich jedoch für gut (sofern das für Sie zutrifft).