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Folgeschäden nach früherem Betriebsunfall

von isidor21.04.2008 | 17:57
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4 Antworten

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Ich hatte vor 25 Jahren einen BU für den ich seither Rente beziehe. Durch die unfallbedingten Schäden traten zwischenzeitlich durch eine Beinverkürzung Folgeschäden an der Wirbelsäule auf. Muß die BG dafür aufkommen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo isidor,

grundsätzlich ist das eine Frage, die Sie mit Ihrer BG klären müssen (Unfallrenten gehören trotz des vielleicht mißverständlichen Namens nicht zu den Leistugnen der gesetzlichen Rentenversicherung und nur für diese können wir hier sprechen). Den Hinweis von Rosanna halte ich jedoch für gut (sofern das für Sie zutrifft).

3 Antworten

KSCam 21.04.2008 | 18:17
diese Frage sollten Sie mit entsprechender medizinischer Begründung an die BG richten. Was soll ein Rentenexperte dazu sagen können?
Wolfgang Amadeusam 21.04.2008 | 19:50
Hallo isidor, grundsätzlich ja. Es müßte natürlich belegbar sein, dass die aktuelle Verschlechterung ursächlich auf den Unfall zurückzuführen ist, also Spätfolgen des Unfalls darstellen. Die Berufsgenossenschaften prüfen das sehr restriktiv und langwierig. Jedenfalls müßtest Du, um die ganze Sache anzustoßen, mit der entsprechenden Berufsgenossenschaft Kontakt aufnehmen, in dem Du in einem Brief die jetzigen Beschwerden beschreibst und die Kausalität zu dem damaligen Arbeitsunfall darlegst.
Rosannaam 22.04.2008 | 10:10
Wenn Sie auch eine BU-Rente aus der gesetzlichen RV beziehen, könnten Sie außerdem einen Antrag auf Umwandlung dieser Rente in eine volle Erwerbsminderungsrente stellen. MfG Rosanna.
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