Ein 2004 in Deutschland verstorbener Italiener erhielt über die DR lange Jahre Rente, die nach Tod eingestellt wurde.
2008 bekam die deutschspachige Lebenspartnerin (nicht Ehefrau) per Post 3 mal INPS-Rentenschecks mit dem Namen des Verstorbenen. Beiliegender Text war italienisch verfasst und konnte nicht gelesen werden. Sie meinte, eine Nachzahlung zu erhalten und löste die Schecks ein.
Von INPS kamen in den Folgejahren per Post an den Verstorbenen adressierte, fragebogenähnliche Briefe. Diese waren italienisch verfasst und konnten auch nicht gelesen werden.
2013 nahm die Lebenspartnerin von der Post einen an die Erben des Verstorbenen adressierten Brief entgegen. Dieser enthielt eine deutsch verfasste Rückforderung von ICBPI aus Rom.
Die Lebenspartner wirtschafteten gemeinsam mit Konto und Wohnung, haben ein gemeinsames Kind und gemeinsamen Briefkasten. Erbverhältnisse unbekannt.
Die scheckeinlösende Bank erhielt eine Kopie der Rückforderung.
Muss an ICBPI zurückgezahlt werden oder gibt es Auswege ?