Formel für Berechnung der Zurechnungszeit bei EMR gesucht

von
Maria S.

Hallo!

Wie wird die Zurechnungszeit für eine EMR berechnet?
Ich suche keine Beispiele, sondern die mathematische Formel.

Bisher habe ich die Berechnung wie unten beschrieben verstanden. Wenn ich diese mit meinen aktuellen Rentenzahlen durchführe, erhalte ich aber andere Werte als in meiner Rentenauskunft von der RV.

Es stimmt also offenbar etwas nicht - aber was?
Spielen evtl. auch beitragsfreie Zeiten wie eine Hochschulausbildung eine Rolle?
Oder "Lücken", also beitragsfreie Zeiten ohne Grund?
Wie fließen die in die Formel mit ein?

Zurechnungszeit =
(bisherige Entgeltpunkte /
bisherige Monate, in denen Beiträge bezahlt wurden) *
fehlende Monate bis zum vollendeten 62.Lebensjahr

Die EMR berechnet sich dann wie folgt:
EMR =
(bisherige Entgeltpunkte +
Zurechnungszeit) *
Rentenwert) *
0,892

von
KSC

Lassen Sie sich eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen zusenden.

Dann können Sie versuchen die Berechnung zu verstehen und nachzuvollziehen.

von
zelda

Hallo,

eine Formel für die Berechnung der Zurechnungszeit ist leider viel komplexer als die von Ihnen vorgeschlagene Berechnung.

Die Formel versteckt sich in den §§ 59 und 71 - 74 des SGB VI : u.a. hier:
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_59R0&id=%A7%2059%20Zurechnungszeit%20%205%20295

Zunächst wären die Anzahl der Kalendermonate der Zurechnungszeit zu bestimmen ( § 59), dann festzustellen, ob der Durchschnitt aus allen Beitragszeiten (Grundbewertung) oder nur aus vollwertigen Beitragszeiten (Vergleichsbewertung mit Günstigerprüfung ohne die letzten 4 Jahre) (§§ 72 - 74 ) günstiger wäre und erst dann die EP für die Zurechnungszeiten nach § 71 zu bestimmen.

Ansatzweise kann man diese Berechnung in einer Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen nachvollziehen (dort Anlage 4).

MfG

zelda

von
W*lfgang

Zitiert von: zelda
(dort Anlage 4).
: 'Anlagen' mit Nr. gibt es leider nicht mehr, heißt nunmehr "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" - steht 'übersichtlich' irgendwo links oben ;-)

Vergleiche Info auf der BAVers-Seite/Rentenbescheide in „neuem Gewand“:

http://56852147.swh.strato-hosting.eu/Aktuelles-aus-der-Praxis/Aktuelles/

Gruß
w.

von
Christiaan

Zitiert von: W*lfgang

Zitiert von: zelda
(dort Anlage 4).
: 'Anlagen' mit Nr. gibt es leider nicht mehr, heißt nunmehr "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" - steht 'übersichtlich' irgendwo links oben ;-)

Vergleiche Info auf der BAVers-Seite/Rentenbescheide in „neuem Gewand“:

http://56852147.swh.strato-hosting.eu/Aktuelles-aus-der-Praxis/Aktuelles/

Gruß
w.

http://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/Aktuelles/

Experten-Antwort

Hallo Maria S.,

die Berechnung ist ziemlich umfangreich. Auch wir empfehlen Ihnen deshalb, sich eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen anzufordern.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?