Hallo, Julia,
bei dem von Ihnen genannten Gesamtjahres-Einkommen in Höhe von 21100 EUR, würde die Witwenrente in voller Höhe ausgezahlt werden, wenn Sie den Erhöhungsbetrag für ein Kind berücksichtigen können. Erst wenn das Einkommen den von „VersAmt“ genannten Betrag überschreitet, käme es zu Kürzungen bei der Witwenrente.