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Experten-Antwort

Formel zur Hochrechnung bei der Witwenrente

von Julia19.02.2020 | 13:50
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Hallo, gibt es eine Formel wie ich das KV Brutto hochrechnen kann das ich nicht über den Freibetrag in Höhe von 1.057,60 € komme? Wollten das Gehalt für das Jahr 2020 dementsprechend anpassen das im Jahr 2021 keine Anrechnung erfolgt. Bei einem Jahresbrutto (Einschl.Sonderzahlung) in Höhe von 21.100 € müßte es doch paasen? Ich verzweifle noch. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Julia,

bei dem von Ihnen genannten Gesamtjahres-Einkommen in Höhe von 21100 EUR, würde die Witwenrente in voller Höhe ausgezahlt werden, wenn Sie den Erhöhungsbetrag für ein Kind berücksichtigen können. Erst wenn das Einkommen den von „VersAmt“ genannten Betrag überschreitet, käme es zu Kürzungen bei der Witwenrente.

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8 Antworten

VersAmtam 19.02.2020 | 13:58
21.152,04€ SV-Jahresbrutto aus abhängiger Beschäftigung, sofern Hinterbliebene mit einem Kind, dann Einkommensanrechnung genau Null. Je Hundert Euro drüber, werden 24,00€ abgezogen.
Uschiam 19.02.2020 | 19:40
Ich verstehe nicht, dass man sich so große Mühe gibt um ja nichts abgezogen zu bekommen. Dabei wird komplett vergessen, dass alles, was den Freibetrag übersteigt ja nur 40% angerechnet wird. Gier frisst eben Hirn.
W°lfgangam 19.02.2020 | 21:27
Ergänzend: Die "10%-Regelung" und der Stichtag sollte nicht außer acht gelassen werden, sonst passiert bei zu geringer Einkommensreduzierung erst mal gar nichts. Und dem Hinweis von @Uschi kann ich nur beipflichten, da in Summe IMMER weniger auf dem Haushaltskonto ist. Ggf. steht aber mehr Freizeit/weniger Arbeitszeit im Vordergrund, um dafür bereitwillig Einkommensverluste in Kauf zu nehmen. Gruß w.
KSCam 19.02.2020 | 22:27
Ja das ist eben die berühmte weibliche Logig, die immer dann zu Tage tritt wenn es um die EK Anrechnung bei der Witwentrente geht. Da verdient frau lieber 100 € netto weniger nur damit die Witwenrente nicht um 40 € gekürzt wird. Dass von jedem Hunderter (netto) tatsächlich 60 € mehr in der Haushaltskasse sind, wird vergessen. Aber Hauptsache keine Kürzung bei der verdienten Witwenrente. Schon in tausenden Beratungsgesprächen so erlebt - da kann Mann einfach nicht machen.
Modi1969am 21.02.2020 | 08:33
Von jedem Brutto-Euro, der bei Überschreiten Freibetrag mehr verdient wird, gehen 24 Cent an der Brutto-Witwenrente verloren. Natürlich darf man sein Einkommen so aufstellen, dass es passt (keine Kürzung Witwenrente). Zu bedenken ist aber auch, dass geringerer eigener Bruttolohn wiederum zu geringeren eigenen Rentenansprüchen führt...
Modi1969am 21.02.2020 | 15:05
Von jedem Brutto-Euro, der bei Überschreiten Freibetrag mehr verdient wird, gehen 24 Cent an der Brutto-Witwenrente verloren. Natürlich darf man sein Einkommen so aufstellen, dass es passt (keine Kürzung Witwenrente). Zu bedenken ist aber auch, dass geringerer eigener Bruttolohn wiederum zu geringeren eigenen Rentenansprüchen führt...
Das ging doch schon eindeutig aus den vorherigen Beiträgen hervor.
Die Ausführungen zur Kürzung der Witwenrente sind Wiederholung, die Auswirkungen auf die EIGENEN Anwartschaften sollte man aber auch im Blick haben...
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