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formfehler?

von hanna18.11.2013 | 15:37
1127 Ansichten
2 Antworten

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=//= derjenige dessen zeichen das ist hat mich überhaupt nicht verstanden und die antwort auf meine frage hilft mir überhaupt kein bisschen weiter.ich denke mal du arbeitest selbst auf einem amt,gesetzlich scheinst du dich ja auszukennen,aber beraten bin ich bei dir schlecht.DANKE ABER AN ROSEBUD;die hat mich wenigstens verstanden.Meine Frage ist aber noch nicht beantwortet: Zeiten der Kindheit im Bescheid ,ist das so etwas wie ein Formfehler?

2 Antworten

KSCam 18.11.2013 | 16:31
Vergessen Sie es!
=//=am 19.11.2013 | 10:45
Ihre Frage war: "Ist es überhaupt zulässig,dass Zeiten der Kindheit in einer Ablehnung stehen?1987 war ich 11 Jahre alt.Ist das ein Zahlendreher? " und nicht, ob es sein kann, dass Sie erst später erwerbsgemindert waren. Formulieren Sie Ihre Fragen gescheit, dann bekommen Sie auch gescheite Antworten. Was soll sich denn jemand unter der Frage "Zeiten der Kindheit im Bescheid" vorstellen? Per DU sind wir übrigens nicht! Und wenn Ihnen meine Antwort nicht gefällt und Sie meinen, sich die Rosinen aus den Antworten picken zu müssen, ist das Ihre Sache. Komischerweise hat Ihnen der Experte aber die gleiche Antwort gegeben. Wer im Forum weiß denn überhaupt ohne irgendwelche ärztliche Unterlagen, seit wann Sie nicht mehr erwerbsfähig sind??? Fragen Sie direkt bei der DRV, die werden es Ihnen erklären können. Übrigens ist nicht jeder, der studiert, auch im Arbeitsleben erwerbsfähig.
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