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Experten-Antwort

Formular 810 bei Antrag auf Halbwaisenrente

von Anne H20.04.2022 | 20:34
875 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, mein Mann ist verstorben und ich habe einen Antrag auf Halbwaisenrente für unsere beiden Kinder gestellt (7 Jahre und 1 Jahr). Folgende Fragen habe ich zum nachzureichenden Formular 810: Rentenantragsteller unter 1 ist jeweils das Kind, richtig? Bei 5.5 trage ich die Kinder dann nochmal ein? Mir erschließt sich dieser Bogen bei dem Alter der Kinder nicht so richtig. Für eine Beantwortung wäre ich dankbar!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne H,

wir schließen uns den Ausführungen von W°lfgang zu Ziffer 1 und Ziffer 5.5 an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

W°lfgangam 20.04.2022 | 21:27
Ergänzende Kritik zum eAntrag: Warum sind da im Detail Information an die GKV/R0810 (immer noch) nicht im Rahmen von 'Bemerkungen' ergänzbar??? ...wie 'früher' im Papiervordruck - und sei es nur ein simpler Hinweis auf einen Bevollmächtigten/Betreuer, der den Antrag stellt = Postempfänger für etwaige Rückfragen zur KV sein sollte! Oder die/digitale Übermittlung einer Vertriebenen-/Spätaussiedlerbescheinigung an die GKV, zwecks Abgleich der 9/10-Belegung im Detail ...okay, DRV, ist nicht so dein Ding, hier vollumfänglich 'digital' den einfachen Weg im eAntragsverfahren zu beschreiten ;-) Gruß w. PS: habe ich vor Jahren schon mal nachgefragt, kein Update dazu hat das bisher ermöglicht ...so geht digital/nicht! ...regelmäßige Server-Probleme, na, darauf ist Verlass *g
W°lfgangam 20.04.2022 | 21:06
Hallo Anne H, hier werden zunächst nur die etwaigen Kinder der 'Waisen' abgefragt = Antragsteller, aber auch die Kinder des Verstorben, abgeleitet aus seiner KV-Biographie/ist eigentlich ein *Scheiß-Vordruck, wenn man es alleine ausfüllen will ;-) ...hängt mit den Bedingungen für die KVdR zusammen - für minderjährige Kinder ist die Angabe nahezu unbedeutend = kommen immer in die KVdR, sofern keine private KV im Spiel ist. Ausfüllen/nicht weiter drüber nachdenken ...und ab mit dem Antrag an die DRV - oder/und beim nächsten Rentenantrag gleich eine wissende Beratungsstelle vor Ort aufsuchen, die das einfach so wegwuppt und Erklärungshilfen beisteuert. Gruß w.
Fabianam 20.04.2022 | 23:41
@Wolfgang Der Wunsch ist ja verständlich, Adressat müsste aber die IT der GKV sein, die dann digitalen R0810 als Datensatz erhält. Was nützt das Eingabefeld wenn die annehmende Stelle, sprich die Krankenkasse freie Textfelder nicht im elektronischen Workflow verarbeiten kann oder möchte... Die Rentenversicherung interessiert nur die Rückmeldung der gesetzlichen Krankenkasse über das Ergebnis der KVdR Prüfung. Hauptadressat des Datensatzes ist die Krankenkasse. Die Vorgaben zu den Fragen und Feldern im R0810 bestimmt auch die GKV.
Anne H.am 28.04.2022 | 06:44
Danke für eure Hilfe!!!
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