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Experten-Antwort

Formular Bescheinigung/Erklärung Rente v.EU

von SC24.01.2016 | 12:19
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3 Antworten

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Guten Tag, ich habe das Formular R1434 von DRV Bund erhalten und bräuchte eure Hilfe zu folgenden Fragestellungen zur Bescheinigung des Arbeitgebers. Mein Beschäftigungsverhältnis bezeichnet man als "Angestellte Ehefrau" Frage 1) Wurde das Arbeitsverhältnis beendet? Ich bin seit Februar 2015 krank geschrieben und beziehe seit Mitte März 2015 Krankengeld. Mein Arbeitsverhältnis besteht also zum Zeitpunkt der Fragestellung noch. Dann kommt die Frage ob arbeitsrechtliche oder tarifliche Regelungen zur Beendigung oder Ruhen oder Weiterbeschäftigung bestehen? Es bestehen keine also wieder nein?Dann überspringt man einige Punkte und es wird gefragt ob ab dem 01.09.2015 Arbeitsentgeld gezahlt wurde. Hier auch nein, ich hab ja Krankengeld bezogen? Also wieder ein paar Punkte überspringen und die Frage " Wie hoch ist das gegebenenfalls zukünftig erzielte monatliche Bruttoeinkommen? Hier bin ich raus. Was trägt man denn da ein? Ich wollte eigentlich erst abwarten wie hoch meine Rente ist und dann nur noch einen Minijob ausüben. Hat das Formular schon mal einer ausgefüllt und kann mir helfen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SC,

zur ersten Frage: Ein Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung , durch Auflösungsvereinbarung oder durch einen entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag. Allein das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit führt hingegen nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die zweite Frage können Sie sich nur selbst beantworten, denn ob Sie mit Ihrem Ehemann eine Regelung bzw. Vereinbarung zum Ruhen oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen haben, kann hier niemand wissen. Ebenso weiß hier niemand, ob im Betrieb Ihres Mannes ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt.

Zur dritten Frage: Ob Sie neben dem Krankengeldbezug Arbeitsentgelt erhalten haben, kann ebenfalls keiner in diesem Forum beantworten. Also: Haben Sie während des Krankengeldbezuges noch Entgelt von Ihrem Mann erhalten? (z. B. Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikation usw.). Falls ja, dann machen Sie entsprechende Angaben.

Zur vierten Frage: Tragen Sie einfach das voraussichtliche Bruttoeinkommen – aus der geplanten geringfügigen Beschäftigung – ein. Es ist auch kein Problem, wenn das tatsächliche Einkommen später von den Angaben abweicht. Sie können den Rentenversicherungsträger dann einfach von der Änderung in Kenntnis setzen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wird Ihr Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet, werden Einmalzahlungen, die nach Rentenbeginn gezahlt werden, als Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet. Wird das Beschäftigungsverhältnis erst nach Rentenbeginn beendet oder ruht es, werden Einmalzahlungen als Hinzuverdienst angerechnet. Ansonsten gibt es aus rentenrechtlicher Sicht keinen Unterschied.

Eine Beschädigtenrente wird nicht als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet.

Zum Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Formular 1434) kann ich leider nichts sagen (Dies ist nur ein Forum der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See).

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1 Antworten

SCam 24.01.2016 | 20:50
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es gibt zu meinem Arbeitsverhältnis keinerlei Sonderregelungen. Im Moment bin ich nicht in der Lage überhaupt einer Tätigkeit nachzugehen. Das Arbeitsverhältnis soll bis zur Besserung meines Gesundheitszustandes beendet werden bzw. Ruhen. Können Sie mir sagen was in dem Fall besser ist? Meine voraussichtliches Entgeldbescheinigung beträgt also 0,00 €. Ich habe außerdem eine Beschädigtenrente nach OEG beantragt sowie die Feststellung einer Schwerbehinderung. Beide Verfahren und offensichtlich auch mein Antrag auf EU Rente sind noch in Bearbeitung. Muss ich bei der Bewilligung der Beschädigtenrente dies als " Einkommen " der DRV mitteileilen? Stimmt es, wie in einem anderem Forenbeitrag gelesen, dass wenn das Formular R14345 zugesandt wurde, davon auszugehen ist, dass die Rente bewilligt ist? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe. Liebe Grüße SC
Deutsche Rentenversicherung
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