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Experten-Antwort

Formular für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze

von Gerda14.03.2012 | 17:50
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6 Antworten

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Hallo, habe viele Beiträge und Antworten gelesen, aber nicht das richtige gefunden. habe Ende November einen Antrag auf Erwebsminderungsrente gestellt. Kurz drauf kam ein Formular für die Krankenversicherung und für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber sollte bisherige Verdienste bescheinigen und eine Art Stellenbeschreibung abgeben. Zusätzlich noch eine Aussage treffen, ob im Falle einer EMRente der Arbeitsplat erhalten bleibt. Nun erhalte ich heute ein anderes Formular für den Arbeitgeber mit Datum 01.03.2012 aufgeführt. Hier soll für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze das Einkommen ab 01.03.2012 aufgeführt werden. Warum erhalte ich ein solches Formular vor einem Bescheid / einer Ablehnung der EM-Rente? Läuft hier was schief? Ich dachte immer, dass in einem Rentenbescheid drin steht, wieviel man hinzuverdienen darf und der Arbeitgeber DANACH Auskünfte zum echten, erzielten Verdienst erteilt. Bin etwas verwirrt....... Vielen Dank schon Mal ! Beste Grüsse Gerda

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Hinzuverdienstgrenzen sind im Rentenbescheid aufgeführt.

Sofern der Deutschen Rentenversicherung eine Beschäftigung oder Tätigkeit bekannt ist, hat die Klärung des Hinzuverdienstes vor der Bescheidserteilung zu erfolgen. Die Erwerbsminderungsrente kann dadurch in der richtigen Höhe (kein, teilweises oder volles Ruhen der Rente) festgestellt werden.

Bei speziellen Rückfragen zum Hinzuverdienst wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

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5 Antworten

Uuuuupsam 14.03.2012 | 18:20
Mit den vorherigen Formularen hat das rein nichts zu tun. Die Rentenhöhe ist abhängig von dem erzielten Einkommen und nicht umgekehrt (§ 96a SGB 6). Daher muss zunächst das Einkommen angegeben werden, damit die tatsächlich (z. B. für März) zustehende Rente festgestellt werden kann. Die verschiedenen Hinzuverdienstgrenzen können Sie vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen. Sie sind aber auch aus dem Rentenbescheid zu entnehmen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Gerdaam 15.03.2012 | 05:58
Hallo Uuuuups! Danke für die schnelle Antwort. Scheinbar hab ich aber einen Knoten in meinen Gedankengängen - wenn ich die Hinzuverdienstgrenze im Bescheid sehen kann, warum muss mein AG denn vorher den Verdienst angeben... ? Sorry, aber ich will's ja verstehen. Danke schon Mal LG Gerda
Feliam 15.03.2012 | 06:57
Offenbar soll Ihre Rente ab 01.03. beginnen. Um prüfen zu können, in welcher Höhe die Rente gezahlt werden darf, um nicht von vornherein zu viel zu zahlen, muss die RV wissen, was sie im März und darüber hinaus verdienen. Würde Ihr AG einen Verdienst bis 400 Euro bescheinigen - kein Problem. Sollten Sie aber mehr Gehalt bekommen, wird von Anfang an die entsprechende Teilrente gezahlt und wenn sich Ihr Gehalt verändert, was Sie natürlich umgehend mitteilen sollten, wird die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze neu geprüft. Der RV ist daran gelegen, nicht erst im Nachhinein Korrekturen an der Rentenhöhe vorzunehmen.
Gerdaam 15.03.2012 | 13:49
Hallo zusammen vielen Dank !!! Nun habe ich es auch verstanden..... Allen einen schönen sonnigen Tag LG Gerda
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