Formular G0512 Ziffer 2

von
Silvia69

Hallo,

ich befinde mich seit 3 Tagen sehr kurzfristig auf einer teilstationären Reha und habe nun nachträglich die verschiedenen Formulare der DRV zugeschickt bekommen.

Zum Ausfüllen der Ziffer 2 beim Formular G0512 habe ich folgende Frage:

Ich befand mich vom 24.12.18 bis 11.01.19 stationär im Krankenhaus und bin seitdem arbeitsunfähig krankgeschrieben. Am 21.01.19 habe ich wie schon erwähnt meine teilstationäre Reha angetreten. Lohnfortzahlung erhalte ich für 6 Wochen, also nicht für die gesamte Dauer der Reha.

Muss ich nun unter Ziffer 2 mein Kreuz beim ersten Kästchen "versicherungspflichtig beschäftigt..." machen und das Formular G0518 an den Arbeitgeber schicken

oder

muss ich meine Kreuze bei den Kästchen "arbeitsunfähig krank seit..." und "und beziehe Entgeltfortzahlung..." machen und das Formular G0518 selbst von meiner Krankenkasse ausfüllen lassen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

von
Formulachecker

Wie dem G0512 eindeutig zu entnehmen ist, geht es um Ihre Situation direkt vor Beginn der Reha.
Da Sie nach eigenen Angaben noch in Lohnfortzahlung sind, kreuzen Sie „versicherungspflichtig beschäftigt“ an und legen die weiteren aufgeführten Formulare Ihrem Arbeitgeber vor.

Experten-Antwort

Hallo Silvia69,
da Sie bereits vor Antritt der Rehabilitation krankgeschrieben waren, müssen Sie ihr Kreuz bei „arbeitsunfähig krank seit: ________“ und dann im Folgenden bei „und beziehe Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber“ setzen. Weiterhin legen Sie nun die beigefügten Formulare G0513,G0514 und G0515 Ihrem Arbeitgeber vor und das Formular G0518 leiten Sie bitte an Ihre Krankenkasse weiter.
Mit freundlichen Grüßen

von
Godig

Eine Frage....zwei Antworten....was stimmt denn jetzt?

von
DRV

Zitiert von: Godig
Eine Frage....zwei Antworten....was stimmt denn jetzt?

Im Zweifel natürlich die des Experten, aber was haben Sie denn damit zu tun?

von
Godig

Bei mir ist das Problem genau das Gleiche ..

von
Godig

Es ist nur blöd,daß eigentlich beides zutrifft!?

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