Hallo,
ich befinde mich seit 3 Tagen sehr kurzfristig auf einer teilstationären Reha und habe nun nachträglich die verschiedenen Formulare der DRV zugeschickt bekommen.
Zum Ausfüllen der Ziffer 2 beim Formular G0512 habe ich folgende Frage:
Ich befand mich vom 24.12.18 bis 11.01.19 stationär im Krankenhaus und bin seitdem arbeitsunfähig krankgeschrieben. Am 21.01.19 habe ich wie schon erwähnt meine teilstationäre Reha angetreten. Lohnfortzahlung erhalte ich für 6 Wochen, also nicht für die gesamte Dauer der Reha.
Muss ich nun unter Ziffer 2 mein Kreuz beim ersten Kästchen "versicherungspflichtig beschäftigt..." machen und das Formular G0518 an den Arbeitgeber schicken
oder
muss ich meine Kreuze bei den Kästchen "arbeitsunfähig krank seit..." und "und beziehe Entgeltfortzahlung..." machen und das Formular G0518 selbst von meiner Krankenkasse ausfüllen lassen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!