Hallo,
natürlich haben Sie vollkommen Recht. Die Abgaben im Kopfbogen des Vordrucks enthalten in Ihrem Fall die Daten Ihrer Frau, da diese gerade eine Rehabilitationsleistung aus Ihrer Versicherung durchführt. Diese Angaben müssen zwingend enthalten sein, da die Abrechnung des Verdienstausfalls im Versicherungskonto derjenigen Person dokumentiert werden muss, aus deren Versicherung die Rehabilitationsleistung bewilligt worden ist und das ist in Ihrem Fall ja Ihre Frau.
Die Daten zu Ihrer Person als Ehemann sind dann unter den Punkten 1 ff. einzutragen, da hier diejenige Person aufzuführen ist, der der Verdienstausfall entstanden ist.
Ihr Arbeitgeber muss also die Bescheinigung des Ihnen entstandenen Verdienstausfalls auf dem G0561 vornehmen (auch wenn im Kopfbogen die Versicherungsnummer Ihrer Frau aufgeführt ist).