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Formular G0842: "monatlich" immer Monatsanfang oder flexibel?

von Bettina22.08.2019 | 20:16
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Hallo, zur Zeit befinde ich mich in der stufenweisen Wiedereingliederung und habe nun von der DRV das Formular G0842 zugesandt bekommen, dass ich „monatlich“ bestätigen lassen soll. Die Wiedereingliederung läuft vom 05.08.19 bis zum 08.09.19 – reicht es aus, wenn ich das Formular nach Ende der Wiedereingliederung als Abschlussmeldung ausgefüllt an die DRV sende? Oder muss es zwingend auch eine Folgebescheinigung zum 01.09.19 geben? Viele Grüße, Bettina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bettina,

Das Formular G0842 kann sowohl als Folgebescheinigung als auch als Abschlussbescheinigung verwendet werden.

Ob Sie es bereits während der Leistung als Folgebescheinigung einreichen möchten und dann nochmal nach Abschluss der Wiedereingliederung oder ob Sie es ausschließlich nach Abschluss der Wiedereingliederung einreichen möchten, liegt ganz alleine bei Ihnen.

Sie sollten sich dabei nur vergegenwärtigen, dass Sie Ihr Übergangsgeld erst rückwirkend nach Prüfung des von Ihnen zugesandten vollständig ausgefüllten und von Ihrem Arbeitgeber bestätigten G0842 erhalten.

Wenn Ihnen dies bewusst ist, dann reicht es aus, wenn Sie den vollständig ausgefüllten und von Ihrem Arbeitgeber bestätigten G0842 erst nach Abschluss der stufenweise Wiedereingliederung bei der DRV einreichen.

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