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Formular G250

von Sozialrechtler17.01.2011 | 18:53
3516 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Experten, im Formular G250 findet sich folgende Erklärung: "Ich willige ein, dass die Deutsche Rentenversicherung und die AHB-Einrichtung sowie die Krankenkasse den im Krankenhaus angefertigten Befundbericht erhalten." Das mit der Krankenkasse habe ich gestrichen, weil jedwede Rechtsgrundlage für eine Übermittlung fehlt. Und hinsichtlich der Belehrung über das Widerspruchsrecht nach § 76 SGB X habe ich widersprochen. Ist nervig, das zwischen dem Kleingedruckten handschriftlich zu platzieren. Nachdem der Sozialdienst des Krankenhauses weg war, fand ich Formular G251. Dies ist an die Mitarbeiter des Krankenhauses gerichtet. Und dann steht da: "Für beide Verfahren fügen Sie bitte neben dem AHB-Antrag den ausgefüllten Befundbericht sowie weitere vorhandene medizinische Unterlagen bei." Kann mir nun einer der hier im Forum agierenden offiziellen und inoffiziellen Experten erklären, wie diese geheime Vorgehensweise mit Recht und Gesetz vereinbar ist?

18 Antworten

Sozialrechtlerinam 17.01.2011 | 21:56
.....dass es bestimmt Schlimmeres gibt, als Ihr geschildertes "Problem". Wahrscheinlich waren Sie noch nie ernsthaft erkrankt oder finanziell stark eingeschränkt. Sonst würden Sie sich nicht mit solchen belanglosen Banalitäten beschäftigen! MfG
Sozialrechtlerinam 17.01.2011 | 23:41
Wen außer Ihnen interessiert das schon? Gute Besserung!
Skatrentneram 18.01.2011 | 07:30
Lieber Sozialrechtler, machen sie doch mit ihren Formularen was sie wollen aber lassen sie bitte das Forum damit in Ruhe. Sie NERVEN langsam !!
Armer Menscham 18.01.2011 | 08:24
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Wenn Sie das wissen wollen, können Sie ja eine Umfrage im Forum starten. Bisher wurde der Thread über 50 mal angeklickt. Mangelndes Interesse existiert also nicht.
Vermute eher das die Lesenden mal wieder ordentlich was zu Lachen haben wollen.... die Welt ist schon ernst genug, da sind Sie immer so erheiternd...
Armer Menscham 18.01.2011 | 08:24
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Wenn Sie das wissen wollen, können Sie ja eine Umfrage im Forum starten. Bisher wurde der Thread über 50 mal angeklickt. Mangelndes Interesse existiert also nicht.
Vermute eher das die Lesenden mal wieder ordentlich was zu Lachen haben wollen.... die Welt ist schon ernst genug, da sind Sie immer so erheiternd...
Armer Menscham 18.01.2011 | 08:24
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Wenn Sie das wissen wollen, können Sie ja eine Umfrage im Forum starten. Bisher wurde der Thread über 50 mal angeklickt. Mangelndes Interesse existiert also nicht.
Vermute eher das die Lesenden mal wieder ordentlich was zu Lachen haben wollen.... die Welt ist schon ernst genug, da sind Sie immer so erheiternd...
Sozialrechtleram 18.01.2011 | 17:22
Ich werde mich wieder melden sobald es neues dazu gibt. Bis dahin bitte etwas Geduld. gruß auch an @Gudrun.
Geheim ???am 19.01.2011 | 22:05
Beim Vordruck G251 handelt es sich nicht um einen Geheimvordruck, da dieser recht einfach auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden kann.
Sozialrechtleram 18.01.2011 | 00:33
Wenn Sie das wissen wollen, können Sie ja eine Umfrage im Forum starten. Bisher wurde der Thread über 50 mal angeklickt. Mangelndes Interesse existiert also nicht. Danke für die Genesungswünsche. Ich werde die Behandler unauffällig auffällig kontrollieren, damit es damit auch klappt.
Sozialrechtleram 17.01.2011 | 22:51
Kein vorsätzlicher Rechtsbruch einer Behörde, öffentlich-rechtlichen Institution oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine belanglose Banalität. Wer sich illegal Daten beschafft, wird auch gegen Recht und Gesetz bei der Bewilligung von Leistungen verstoßen. Aber warten Sie und und ich doch einmal ab, was die offiziellen Experten morgen nach gründlicher Beratung mit der DRV Bund und dem dortigen federführenden Rechtsreferat zu sagen haben. Ich gehe davon aus, dass die fortan ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem haben.
Gudrunam 18.01.2011 | 00:02
Liebe Sozialrechtlerin, mich interessiert das. Ich fand es schon sehr daneben, dass mich der Reha-Arzt zur Eingangsuntersuchung aufforderte mich zur Eingangsuntersuchung ausgezogen auf die Pritsche zu legen. Es ging bei der Reha um einen Knochenbroch der oberen Extremitäten. Dass der Arzt ausgewechselt wurde, werden Sie wohl nachvollziehen können. Reha-Patientinnen und Reha-Patienten sind doch kein Freiwild für Ärzte. Ich frage mich, wie oft der Arzt das schon mit Patientinnen vorher gemacht hat, bevor er von mir in die Schranken verwiesen wurde.
Sozialrechtleram 18.01.2011 | 21:12
Die Wahrheit nervt selbstverständlich. Allerdings hätte ich nicht geglaubt, die Beamten der DRV mit ihren eigenen Schriften der Lüge und der Heimtücke überführen zu können.
Sozialrechtler, der echteam 19.01.2011 | 11:50
Zitat von Sozialrechtler, der echte anzeigen
Ich werde mich wieder melden sobald es neues dazu gibt. Bis dahin bitte etwas Geduld. gruß auch an @Gudrun.
Noch nicht mal richtig Deutsch können Sie. Haben Sie einen Migrationshintergrund?
Ich entschuldige mich für meinen o.g. Beitrag. Manchmal gehen mit mir vor lauter Datenschutz auch schon mal die Pferde durch....
Sozialrechtleram 19.01.2011 | 21:41
Zitat von Sozialrechtler, der echte anzeigen
Noch nicht mal richtig Deutsch können Sie. Haben Sie einen Migrationshintergrund?
Ich entschuldige mich für meinen o.g. Beitrag. Manchmal gehen mit mir vor lauter Datenschutz auch schon mal die Pferde durch....
Die Glaubwürdigkeit sei mit Ihnen. Jeder Depp erkennt, dass Sie ein Fake sind. Nur Sie nicht, denn Sie sind weniger als ein Depp.
Sozialrechtleram 20.01.2011 | 21:17
Aber selbstverständlich ist G251 ein geheimgehaltener Vordruck. Anläßlich der Antragstellung auf AHB wurde er mir nicht bekanntgegeben. Es ist Zufall, dass ich als Uni-Angehöriger Zugang zum Netz hatte, denn Normalpatienten ist ein Zugang zum WLAN-Netz des Uniklinikums nicht möglich. Und wenn man dann im Einzelzimmer ans Bett gefesselt ist und die Langeweile nervt, hat man sehr viel Zeit gezielt zu suchen ...
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