Die Frage nach den Krankenversicherungsverhältnissen vom 01.01.1984 bis zum Rentenbeginn hat Auswirkungen auf Ihre Vorversicherungszeiten. Um Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner zu werden, müssen Sie in Ihrer zweiten Hälfte, nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Insofern sind die Angaben möglichst vollständig und genau zu machen. Unter Umständen können Sie dies auch bei den früheren Krankenkassen erfragen. Grundsätzlich beginnt die eigene Mitgliedschaft mit dem Tag der Rentenantragstellung. Bis zur Rentenbewilligung (Rentenbeginn) sind Sie jedoch von der Beitragszahlung befreit (wenn dem Grunde nach ohne diesen Antrag weiterhin Familienversicherung bestünde).