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Experten-Antwort

Formular Meldung der Krankenversicherung der Rentner!

von Nanu27.04.2014 | 13:02
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe zu o.g. Formular im Zusammenhang mit meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente zwei Fragen: Ich habe keine Nachweise über meine Krankenversicherungen seit 1984. War aber immer gesetzlich versichert oder familienversichert. Was tun? Bedeutet diese Meldung bei meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente, dass ich bis zuGenehmigung der E-Rente Beiträge zahlen muss? Ich bin zur Zeit familienversichert und könnte diese Beiträge gar nicht aufbringen und was ist wenn der Antrag auf E-Rente abgelehnt wird? Ich bitte freundlich um Hilfe in diesem Wirrwar....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage nach den Krankenversicherungsverhältnissen vom 01.01.1984 bis zum Rentenbeginn hat Auswirkungen auf Ihre Vorversicherungszeiten. Um Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner zu werden, müssen Sie in Ihrer zweiten Hälfte, nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Insofern sind die Angaben möglichst vollständig und genau zu machen. Unter Umständen können Sie dies auch bei den früheren Krankenkassen erfragen. Grundsätzlich beginnt die eigene Mitgliedschaft mit dem Tag der Rentenantragstellung. Bis zur Rentenbewilligung (Rentenbeginn) sind Sie jedoch von der Beitragszahlung befreit (wenn dem Grunde nach ohne diesen Antrag weiterhin Familienversicherung bestünde).

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6 Antworten

Fritzam 27.04.2014 | 13:27
Sie benötigen keine Nachweise, tragen Sie in das Formular die Zeiten nach bestem Wissen und Gewissen ein, auch ob Sie selber bzw. familienversichert waren. Normalerweise glaubt Ihnen die KK dass dann so. Wenn Sie den Rentenantrag gestellt haben, geben Sie das Formular KVdR an die zuständige Krankenkasse ab. Diese wird Ihnen eine eigene Mitgliedschaft als Rentenantragsteller herstellen. Solange Sie Anspruch auf Familieversicherung haben wird Ihre Mitgliedschaft beitragsfrei geführt. Beiträge sind von Ihnen dann erst ab Bewilligung der Rente zu entrichten. Wenn die Rente nicht bewilligt wird, muss die KK Ihre bestehende Mitgliedschaft beenden. Kosten entstehen für Sie dadurch nicht.
Bödelam 27.04.2014 | 23:53
Sie benötigen keine Nachweise, tragen Sie in das Formular die Zeiten nach bestem Wissen und Gewissen ein, auch ob Sie selber bzw. familienversichert waren. Normalerweise glaubt Ihnen die KK dass dann so. Wenn Sie den Rentenantrag gestellt haben, geben Sie das Formular KVdR an die zuständige Krankenkasse ab. Diese wird Ihnen eine eigene Mitgliedschaft als Rentenantragsteller herstellen. Solange Sie Anspruch auf Familieversicherung haben wird Ihre Mitgliedschaft beitragsfrei geführt. Beiträge sind von Ihnen dann erst ab Bewilligung der Rente zu entrichten. Wenn die Rente nicht bewilligt wird, muss die KK Ihre bestehende Mitgliedschaft beenden. Kosten entstehen für Sie dadurch nicht.
Vielen Dank für Ihre freundliche und hilfreiche Antwort!
De Fritzie mit di faule Fisch? Dette is nur Kröppenmöddinger
SozPolam 27.04.2014 | 23:58
Sie benötigen keine Nachweise, tragen Sie in das Formular die Zeiten nach bestem Wissen und Gewissen ein, auch ob Sie selber bzw. familienversichert waren. Normalerweise glaubt Ihnen die KK dass dann so. Wenn Sie den Rentenantrag gestellt haben, geben Sie das Formular KVdR an die zuständige Krankenkasse ab. Diese wird Ihnen eine eigene Mitgliedschaft als Rentenantragsteller herstellen. Solange Sie Anspruch auf Familieversicherung haben wird Ihre Mitgliedschaft beitragsfrei geführt. Beiträge sind von Ihnen dann erst ab Bewilligung der Rente zu entrichten. Wenn die Rente nicht bewilligt wird, muss die KK Ihre bestehende Mitgliedschaft beenden. Kosten entstehen für Sie dadurch nicht.
Vielen Dank für Ihre freundliche und hilfreiche Antwort!
De Fritzie mit di faule Fisch? Dette is nur Kröppenmöddinger
Bödel is e deppert Blödl
Ich beantrage, diese Flegeleien zu steichen. So nicht! Das ist ein ersnthaftes Forum und wir wollen hier keine Trolle! An alle: Meldet ab sofort jede volle Stunde Euren unverschämten Hinzuverdienst den DRV-Sachvbearbeitern! Sonst kommt die Rentnerkontrolle direkt aus der Anstalt in Eure Wohnungen!!!!!!!!!!!!!
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