Hallo Versteheichdas,
von mir nochmal die Bestätigung, dass es sich hier um interne Vordrucke der DRV Bund handelt, deren genauen Inhalt ich auch nicht kenne und damit nicht erläutern kann. Wenn Sie hier Probleme sehen, müssten Sie sich bitte direkt an die DRV Bund wenden.
Trotzdem einige Anmerkungen:
- Dass das Formular allein auf Englisch ist, erscheint mir eigentlich nachvollziehbar, da es ja vom (offenbar englischen) Arbeitgeber ausgefüllt werden soll. Der könnte ja mit dem deutschen Text wenig anfangen (und dafür wäre das Formular wieder doppelt so lang)
- Die Einkommensanrechnung wird jährlich zum 01.07. angepasst. Um dies rechtzeitig erledigen zu können, lässt es sich nicht vermeiden, vor diesem Zeitpunkt nachzufragen.
- Wie Forumsteilnehmer Werner67 Ihnen schon geschrieben hat, kommt es vor allem auf das Vorjahreseinkommen an. Das laufende Entgelt zum 01.07. hat nur dann eine Auswirkung, wenn es um mindestens 10 % geringer ist, als das bisherige Einkommen. Für diesen Vergleich wird die Angabe benötigt und bei vielen Arbeitnehmern mit vertraglich vereinbartem Monatslohn ist das sicher auch kein Problem. Wenn dies bei Ihnen noch nicht feststeht, könnte der Betrag ja als "voraussichtlich" gekennzeichnet werden und Sie könnten den genauen Betrag später nachreichen (wobei es wie gesagt nur relevant ist bei einer wesentlichen Verringerung ggü. dem Vorjahr).