Formular plausibilität?

von
Verstehichdas

Hallo,

ich lebe außerhalb von Deutschland und bekomme jährlich Formulare vom Deutsche Rentenversicherung Bund zugesandt um mein Einkommen zu deklarieren. Alles nachvollziehbar und in meinen Augen OK.

Aber: Diese Formulare sind meines Erachtens katastrophal aufgebaut und können oftmals zu unlogischen Angaben führen welche ich aber per Unterschrift als "Fakt und richtig" bestätigen soll.

Heute habe ich wieder so eins bekommen was zwar bedeutend kürzer als die letzten gestaltet ist aber ich frage mich warum man mich um Einkommen im Monat X fragt der etliche Monate in der Zukunft gelegt worden ist. Auf dieser Frage bauen viele andere Fragen auf ..... womit alles hy­po­the­tisch wird. Unter dem Strich kann ich ruhigen Gewissens behaupten das nur eine Antwort von ca. 15 Fragen wirklich aussagefähig ist. Das kann doch nicht der Sinn sein! Wie kann man mit solchen Daten eine korrekte Berechnung erwarten? In wieweit solche Fragen Rechtlich zulässig sind ist für mich auch fragwürdig.

Ich habe bisher Erklärungen dazugegeben um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein aber es nervt gewaltig das ich eine Frage, die eigentlich mit Ja oder Nein angekreuzt und erledigt werden kann erklären muss ...

Nun meine Fragen: Wie geht Ihr damit um? Einfach schlucken oder Beschwerde einreichen? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Was könnte erfolgreich sein?

von
KSC

Sie schreiben nicht mal um welches Formular es sich handelt, wie soll Ihnen da jemand etwas vernünftiges Antworten?

Wenn Sie ein Formular nicht verstehen, fragen Sie bitte direkt beim Absender nach, ist doch nicht so schwer, oder?

Und wenn Sie sich beschweren wollen auch dann wenden Sie sich bitte direkt an den Absender der Formulare.

von
Verstehichdas

Zitiert von: KSC
Sie schreiben nicht mal um welches Formular es sich handelt, wie soll Ihnen da jemand etwas vernünftiges Antworten?

Ist ja richtig nett wie man hier empfangen wird. Ok, es ist das

A3421 SB - BL 1 und
A3421 SB - BL 1 Rs.
Forms A34212 - V008 - 03/16-14

Jetzt erwarte ich eine vernünftige Antwort von IHNEN!

von
Fastrentner

Das scheinen spezielle Vordrucke der DRV Bund für im Ausland lebende Versicherte zu sein.
Ich kann Ihnen daher nur raten, diese bestmöglich auszufüllen oder aber bei Rückfragen, direkt Kontakt mit dem Absender aufzunehmen.
Und nicht vergessen: „Der Ton macht die Musik“.:)

von
Verstehichdas

Zitiert von: Fastrentner
Das scheinen spezielle Vordrucke der DRV Bund für im Ausland lebende Versicherte zu sein.
Ich kann Ihnen daher nur raten, diese bestmöglich auszufüllen oder aber bei Rückfragen, direkt Kontakt mit dem Absender aufzunehmen.

Danke für die erste zivilisierte Antwort.

Zitiert von: Fastrentner
Und nicht vergessen: „Der Ton macht die Musik“.:)

Richtig - und das ist der Grund warum ich so reagiert habe.
Ich habe nicht um "Ausfüllhilfe" eines bestimmten Formulars angefragt sondern wie man bestmöglich mit solchen Sachen umgehen sollte.
"KSC" habe ich zitiert und meine Antwort war auch nur für Ihn/Ihr bestimmt da ich mir nicht den unbegründeten Vorwurf machen lasse "unvernünftiges" verlangt zu haben oder mich wie einen Kleinkind mit "ist doch nicht so schwer, oder?" belehren lassen muss.

Richtig - "Der Ton macht die Musik". Aber das gilt für alle Beteiligten gleichermaßen und wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus. ;)

von
Hallo Herr Kaiser

Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: Verstehichdas
Zitiert von: KSC
Sie schreiben nicht mal um welches Formular es sich handelt, wie soll Ihnen da jemand etwas vernünftiges Antworten?

Ist ja richtig nett wie man hier empfangen wird. Ok, es ist das

A3421 SB - BL 1 und
A3421 SB - BL 1 Rs.
Forms A34212 - V008 - 03/16-14

Jetzt erwarte ich eine vernünftige Antwort von IHNEN!

Du willst was, also sei freundlich. So wie Du hier auftrittst, kannst Du lange auf eine Antwort warten. Unverschämt. Was glaubst Du, wer Du bist?

Geht es auch etwas anständiger. Bei Ihnen ist wohl der reine Wahnsinn ausgebrochen.
Ich denke, es ist ein Formular zur Witwenrente. ?

von
Marco

Was ist daran merkwürdig? Das gesamte Steuerrecht basiert auf Hochrechnung für die Zukunft und mittels Steuererklärung werden im Nachhinein die tatsächlichen Einnahmen festgestellt. Auch die Einnahmen der DRV beziehen sich auf das Steuerrecht ergo was zukünftig an Einnahmen zu erwarten sind. Das hat den Zweck eine etwaige Nachzahlung oder Rückzahlung so klein sie möglich zu halten. Wenn man darüber nachdenkt ist das alles andere als unlogisch und man muss auch kein Prophet sein.

von
KSC

Nun die vernünftige Antwort von MIR um die Sie mich gebeten haben.

Die angesprochenen Formulare kenne ich nicht weil es keine bundeseinheitlichen Formularnummern sondern interne Formulare der DRV Bund sind.

Kritik und Anregungen müssen somit genauso wie Rückfragen direkt bei der DRV Bund angebracht werden (siehe meine ursprüngliche Antwort).

PS: und wenn jemand meint das erhaltene Formular passt irgendwie nicht, bietet jedes Formular Platz für mehr oder weniger ausführliche Anmerkungen mit der man seine individuelle Sicht der Dinge beschreiben kann und außerdem ist es auch nicht verboten Papier dazuzulegen.

von
Verstehichdas

KSC

Hallo KSC,
danke für Ihre Hilfe.

Danke auch den anderen für Ihre gedanken zu dem Thema.

Noch zur Info: Ja, es geht um eine Witwenrente und mir ist schon klar das man Über/Unterzahlungen vermeiden möchte. Das ist ja auch in meinem Interesse.

Warum unplausible (in meinen Augen!)

Das Anschreiben ist in Deutsch und English / das Formular nur in English! Das "warum nicht auch in Deutsch" ist für mich nicht nachvollziehbar aber da ich beide Sprachen behersche ist es eigentlich kein Problem. Eigentlich! Mir wird leider somit die Möglichkeit entzogen einen verwirrenden Englishen Text mit dem Deutschen zu vergleichen um eine eventuelle "unglückliche Übersetzung" als Übeltäter für die verwirrung zu entlarven. Nein, diese Formulare sind nicht im www auf deutsch zu finden. ;)

So, das besagte Formular soll also mein Einkommen erfassen und die erste Frage fragt übersetzt:
3.1 Aktuelles Bruttogehalt für Arbeit für den Zeitraum vom: 07/2018

Der Zeitraum (07/2018) ist von der DRV vorgegeben und liegt ...
... 3 Monate in der Zukunft!

Unter 4.1 soll der Arbeitgeber nun diese Angaben unter 3.1 bestätigen:

Übersetzt:
Der bei uns beschäftigte Arbeitnehmer erhielt folgende Bruttovergütung für die Arbeit für den unter Ziffer 3.1 genannten Monat.

Das kann keine wahrheitsgemäße Bestätigung sein - das ist eine Mutmaßung. Weitere Fragen stützen sich auch auf diese Aussage aber ich will jetzt nicht weiter ins Detail gehen. Das sind solche Fragen die für mich unplausible sind. Und dort winkt dann kein Computer mit einer roten Fahne?

Jetzt mag einer sagen: Ruf da mal eben an oder schreib einen Brief. Normalerweise richtig aber wenn ich 2-3 € für jede Minute in der Warteschleife bezahlen muss überleg ich mir das zweimal. Briefverkehr dauert ein Weg zwischen 10 und 14 Tagen. Bis die meine Einwände lesen ist schon längst das automatische "Erinnerungsverfahren" eingeleitet worden. Ach ja, einen direkten Ansprechpartner in der Behörde hat man scheinbar auch nicht mehr ... Traurig!

Solche Formulare erhalte ich nicht zum ersten Mal und deshalb habe ich hier gefragt was der beste Weg ist um das eventuell in der Zukunft zu optimieren. Ich vermute das ich nicht der einzige mit dem Problem bin und mit sicherheit nicht der erste.

Long story short: Es widerstrebt mir das ich oder ein Arbeitgeber aufgefordert werden Angaben per Unterschrift und Stempel als "Wahrheitsgemäß" zu verifizieren die auf eine Mutmaßung in der Zukunft angesiedelt sind.
Natürlich wird mir ausdrücklich in allen Anschreiben die Gesetzeslage vorgebetet das ich das machen muss - da denke ich aber das die selben Gesetze auch eine eindeutige Fragestellung vorraussetzen ...;)

Sorry - ist lang geworden :(

von
Werner67

Der Vordruck entspricht dem deutschen Formular R665, nur dass die Fragen im deutschen Formular etwas anders gestellt sind (im deutschen Formular beziehen sich einige Fragen speziell auf deutsches Beitrags- und Melderecht).
Grundsätzlich ist für die Einkommensanrechnung das Vorjahreseinkommen notwendig. Das laufende Einkommen zum Berechnungszeitpunkt (hier: Rentenanpassung Juli 2018) ist für einen Vergleichsberechnung notwendig, da das laufende Einkommen zugrunde gelegt wird, wenn es mindestens 10% geringer ist als das Vorjahreseinkommen.

Wenn Angaben für den Monat Juli verlangt werden, dann können Sie das Formular natürlich auch erst im Juli ausfüllen lassen - d.h. legen Sie den Vordruck im Juli dem Arbeitgeber vor.
Wenn Sie Fragen an die Sachbearbeitung haben, können Sie sich auch per eMail an die Rentenversicherung wenden: drv@drv-bund.de
Die eMail-Adresse steht auf dem Antragsformular drauf.

Gruß
Werner

Experten-Antwort

Hallo Versteheichdas,

von mir nochmal die Bestätigung, dass es sich hier um interne Vordrucke der DRV Bund handelt, deren genauen Inhalt ich auch nicht kenne und damit nicht erläutern kann. Wenn Sie hier Probleme sehen, müssten Sie sich bitte direkt an die DRV Bund wenden.
Trotzdem einige Anmerkungen:
- Dass das Formular allein auf Englisch ist, erscheint mir eigentlich nachvollziehbar, da es ja vom (offenbar englischen) Arbeitgeber ausgefüllt werden soll. Der könnte ja mit dem deutschen Text wenig anfangen (und dafür wäre das Formular wieder doppelt so lang)
- Die Einkommensanrechnung wird jährlich zum 01.07. angepasst. Um dies rechtzeitig erledigen zu können, lässt es sich nicht vermeiden, vor diesem Zeitpunkt nachzufragen.
- Wie Forumsteilnehmer Werner67 Ihnen schon geschrieben hat, kommt es vor allem auf das Vorjahreseinkommen an. Das laufende Entgelt zum 01.07. hat nur dann eine Auswirkung, wenn es um mindestens 10 % geringer ist, als das bisherige Einkommen. Für diesen Vergleich wird die Angabe benötigt und bei vielen Arbeitnehmern mit vertraglich vereinbartem Monatslohn ist das sicher auch kein Problem. Wenn dies bei Ihnen noch nicht feststeht, könnte der Betrag ja als "voraussichtlich" gekennzeichnet werden und Sie könnten den genauen Betrag später nachreichen (wobei es wie gesagt nur relevant ist bei einer wesentlichen Verringerung ggü. dem Vorjahr).

von
Verstehichdas

Danke Werner und Experte/in
Die Erklärungen sind für mich nun leicht nachvollziehbar ...

... bis auf eine Sache: Ihre Bemerkungen:

Zitiert von: Experte/in

- Die Einkommensanrechnung wird jährlich zum 01.07. angepasst. Um dies rechtzeitig erledigen zu können, lässt es sich nicht vermeiden, vor diesem Zeitpunkt nachzufragen.

Zitiert von: Werner67

Wenn Angaben für den Monat Juli verlangt werden, dann können Sie das Formular natürlich auch erst im Juli ausfüllen lassen - d.h. legen Sie den Vordruck im Juli dem Arbeitgeber vor.

Nun bin ich wieder bei der Plausibilität ...
Die mir gesetzte Frist innerhalb von 4 Wochen meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen kann so nicht eingehalten werden was zur 100%tigen Kürzung der Rente führen könnte .... :(

Nebenfrage: Ich rechne Fristen immer nach Eingang (bei mir) und nicht nach Absenden der Unterlagen. Ist das richtig so oder sehen das Deutsche Behörden / Gesetze anders?

von
=//=

1. Wenn Sie die Frist von 4 Wochen nicht einhalten können, schicken Sie eine entsprechende E-Mail an die zuständige DRV unter Angabe der Versicherungsnummer und bitten um Fristverlängerung.
2. Die Frist beginnt eigentlich ab Eingang der Unterlagen bei Ihnen. Je nachdem, in welchem Ausland Sie leben, dauert es ja wahrscheinlich länger, bis Sie die Unterlagen erhalten.
3. Die Frist wurde vermutlich gesetzt, da jetzt zum 01.07.2018 die ganzen Rentenanpassungen vorzunehmen sind. Diese müssen von der Sachbearbeitung schnellstmöglich erledigt werden! Bei den Renten, bei denen kein Einkommen zu berücksichtigen ist, erfolgt die Rentenanpassung maschinell über die Rentenzahlstelle.
4. Es ist vom Gesetzgeber so gewollt, dass eine gewissenhafte Abschätzung des Einkommens ab 01.07.2018 erfolgt. Wie bereits von anderer Seite geschrieben, ist das bei einem gleichmäßigen Einkommen nicht schwierig. Die DRV nimmt dann den gleichen Gesamtbetrag wie vom 01.01. - 30.06.2018. Wie das Ganze bei den Witwer/n-Renten gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht. :-(

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