Zitiert von: Loriot
Welche Auswirklung hat es, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt würde oder ruhen würde, je nach bewilligter
EM-Rentenart? Beeinflusst die Entscheidung meines Arbeitgeber die Art einer eventuellen
EM-Rente?
Auf die Rentenart kann es nur dann einen Einfluss haben, wenn durch die medizinische Sachaufklärung festgestellt wird, dass aus medizinischer Sicht eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Hierbei wird festgestellt, dass Sie zwar keine 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können; aber zumindest noch 3 Std. / tgl. (= Teilzeitarbeit).
1.) Wenn der Arbeitgeber nun sagt, dass im Falle einer teilweisen Erwerbsminderung er Ihnen einen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann, erhalten Sie entsprechend eine teilweise Erwerbsminderungsrente (TEM).
Die Höhe der TEM wird aber nur auf Grund des individuellen Hinzuverdienstes geleistet (als Vollrente oder in Höhe der Hälfte). Sollten Sie trotz Teilzeitbeschäftigung sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschreiten, haben Sie zwar einen Anspruch auf TEM, allerdings als sogenannte "Nullrente"...bis die Hinzuverdienstgrenzen wieder eingehalten werden.
2.) Wenn der Arbeitgeber nun sagt, dass im Falle einer teilweisen Erwerbsminderung er Ihnen KEINEN Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann, erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente (VEM) auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes (umgangssprachlich "Arbeitsmarktrente" -> nähere Informationen in der Forensuche mit diesem Stichwort).
Des Weiteren werden mit Hilfe dieses Vordruckes Fragen abgeklopft, wie mit einzelnen Hinzuverdiensten umgegangen werden musst, z.B. bei der Frage, ob es anzurechnen ist oder nicht (vorwiegend die Fallkonstellation: Beendigung / Ruhen des Beschäftigungsverhältnis und Einmalzahlungen). Das kann natürlich auch Auswirkung auf die Höhe der Rente haben (Vollrente vs. Teilrente vs. Nullrente - für einzelne Monate).