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Experten-Antwort

Formular V0020: Rechnungen als Auftraggebernachweis bei Frage 2.4?

von Frau Müller21.01.2019 | 13:37
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Liebes Forum beim ausfüllen des V0020 Formulars wird bei der Frage 2.4. gebeten, dass man die mit den Arbeitgebern abgeschlossenen Verträge als Tätigkeitsnachweis beifügt. Da ich dies in meiner sporadischen und geringfügigen Tätigkeit als Übersetzerin bislang noch nie gemacht habe (Aufträge wurden teils mündlich bestätigt) stellt sich die Frage: reichen hier auch die Kopien der für die Leistung gestellten Rechnungen als Nachweis aus? Dankbar für Klarheit. Frau Müller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Müller,

bitte schildern Sie den Sachverhalt der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und fügen die Kopien der Rechnungen bei. Die Sachbearbeitung wird dann im Einzelfall entscheiden, ob die Unterlagen ausrechnend sind.

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