Um die Mütterrente vollständig zu bekommen (Vater mittlerweile verstorben und während der Erziehungszeit berufstätig, Mutter nicht berufstätig), muss im Formular V0800 unter 11.1 angekreuzt werden bei?:
Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung gemeinsam mit dem anderen Elternteil.
oder
Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung allein.
02.05.2019, 14:32
von
DRV
Sollte die Erziehung bis jeweils zum 10. Lebensjahr der Kinder gemeinsam mit dem Kindesvater erfolgt sein, ist hier gemeinsame Erziehung anzukreuzen.
02.05.2019, 14:34
von
Ähnlich
Den richtigen Sachverhalt kennen doch nur Die!
02.05.2019, 14:38
von
Ähnlich
Sorry,verschrieben. Den richtigen Sachverhalt kennen doch nur Sie.
02.05.2019, 15:14
von
MariaX
Könnten mir hier bitte die Experten als Berater antworten? Natürlich ist die Erziehung gemeinsam erfolgt, logisch. Sogar wenn der Vater den ganzen Tag nicht anwesend ist, weil er arbeitet. Aber für die Mütterrente ist es doch wichtig, dass die Erziehungszeiten der Mutter zugeschrieben werden. Von daher bin ich mir unsicher, was ich ankreuzen soll.
02.05.2019, 15:18
von
MariaX
Oder jemand mit einer Antwort, der diese Anträge laufend ausfüllt? Damit wäre mir wirklich geholfen.
02.05.2019, 15:33
von
Chefberater
Liebe MariaX,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage:
11.1) Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung gemeinsam mit dem anderen Elternteil
11.2.) nein
11.3) Die Bestätigung des Elternteils, der den Antrag nicht stellt, kann aus folgendem Grund nicht erfolgen:
Der andere Elternteil ist verstorben.
Herzliche Grüße
Ihr
Chefberater
02.05.2019, 16:29
Experten-Antwort
Hallo MariaX,
Sie können im Antrag - soweit dies zutreffend ist - bedenkenlos die durchgehende gemeinsame Erziehung angeben. Im Weiteren können Sie die Angaben wie von „Chefberater“ angegeben vornehmen.
Noch kurz zum rechtlichen Hintergrund: Soweit die Eltern - bei gemeinsamer Erziehung - keine übereinstimmende Erklärung abgegeben haben, ist die Erziehungszeit automatisch der Mutter zuzuordnen (§ 56 Abs. 2 S. 8 SGB VI).