Hallo Stella 72,
die Kindererziehungs- und berücksichtigungszeiten werden immer dem Elternteil zugesprochen, der die überwiegende Erziehung übernimmt.
Aus Ihrer Anfrage geht hervor dass Ihr Kind überwiegend bei Ihnen lebt. Daher werden die Kinderberücksichtigungszeiten Ihnen zugeschrieben werden.
Am Kontenklärungsverfahren vor 4 Jahren ändert sich nichts. Die Zeiten wurden damals nur für die Vergangenheit festgestellt.
Sie müssten im V800 nun bei 11.2. 'nein' ankreuzen.
Im V805 müssten Sie im 4.1. die Aufteilung vornehmen, ab wann Sie in Trennung gelebt haben.
Bei 4.2. den kompletten Zeitraum 'von mir' angeben.
Sie können auch gerne auf Ihr zuständiges Rathaus gehen. Dort erhalten Sie Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare.
MFG