Die Handwerkskammer meldet der Rentenversicherung, wenn jemand in die Handwerksrolle eingetragen wird.
Die Rentenversicherung schreibt dann den Versicherten an zur Prüfung, ob evtl. Tatbestände vorliegen, die die Versicherungspflicht als Handwerker ausschließen.
Wenn der Handwerker nicht antwortet, erfolgt die Veranlagung von Amts wegen und es wird der halbe Regelbeitrag gefordert.
Wenn Sie nur geringfügig tätig sind, sollten Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Das geht nur schriftlich oder durch persönliche Vorsprache bei der Rentenversicherung. Ein Telefonat reicht dafür nicht.
Wenn ein Widerspruch eingeht mit der Begründung, dass Sie derzeit nur geringfügig tätig sind, kann der Bescheid rückwirkend korrigiert werden.
Viele Grüße
Werner