Ich gehe vom 05.03 bis voraussichtlich 26.03.2020 zur Reha.
Die volle Zeit bekomme ich Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber.
Muss ich die Formulare G0512, G0515, G0518 trotzdem ausfüllen?
Mindestens den G0512 oder woher soll Ihr Rententräger sonst wissen, dass Sie während der Reha noch in der Lohnfortzahlung sind?
Bei keinem Formular kann man von Lohnfortzahlung ausgehen, die Beiträge werden ja weiter abgeführt.
Auszug aus dem Merkblatt G0510 Hinweise zum Übergangsgeld
"Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung - unabhängig vom Umfang der zu leistenden Arbeitszeit - bis zur Dauer von 6 Wochen verpflichtet. Bestätigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, dass er Ihnen während der gesamten Dauer der Rehabilitationsleistung das Entgelt weiterzahlt, brauchen Sie, Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse die nachfolgenden Formulare nicht auszufüllen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sämtliche Formulare für den Fall aufzuheben, dass entgegen der ursprünglichen Erklärung des Arbeitgebers das Entgelt nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt wird."
"Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung - unabhängig vom Umfang der zu leistenden Arbeitszeit - bis zur Dauer von 6 Wochen verpflichtet. Bestätigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, dass er Ihnen während der gesamten Dauer der Rehabilitationsleistung das Entgelt weiterzahlt, brauchen Sie, Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse die nachfolgenden Formulare nicht auszufüllen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sämtliche Formulare für den Fall aufzuheben, dass entgegen der ursprünglichen Erklärung des Arbeitgebers das Entgelt nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt wird."
Klare, zielführende Aussage. Hat der Fragesteller das Formblatt G0510 nicht oder nicht gelesen?
Das Thema war an 21.08.2018 schon mal im Forum.
Experten-Antwort war " nicht notwendigt"
Falls das ein Experte noch mal bestätigen könnte, oder mir erklären würde, was ich in G0512 bei 2 ankreuzen soll, wäre mir geholfen.
Experten-Antwort war " nicht notwendigt"
Falls das ein Experte noch mal bestätigen könnte, oder mir erklären würde, was ich in G0512 bei 2 ankreuzen soll, wäre mir geholfen.
Sie müssen bei 2 gar nichts ankreuzen und noch nicht einmal das Formular überhaupt ausfüllen.
Dieses Formular ist für die Personen gedacht, die KEINE Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber während der Reha erhalten.
Es liegt dem Formularsatz aber immer alles mit bei, weil man im Vorweg ja nicht weiß, wer, was, wieviel.
SIE, der Entgeltfortzahlung erhält, werden keinen Übergangsgeldanspruch gegenüber der DRV haben und deshalb müssen Sie dieses Formular NICHT ausfüllen, Ihr Arbeitgeber muss auch nicht bescheinigen, was Sie verdient haben und die Krankenkasse muss nicht bestätigen, wie hoch hier Krankengeld war (G0513 und G0514), weil das für Sie alles NICHT zutrifft!
Experten-Antwort war " nicht notwendigt"
Falls das ein Experte noch mal bestätigen könnte, oder mir erklären würde, was ich in G0512 bei 2 ankreuzen soll, wäre mir geholfen.
Sie müssen bei 2 gar nichts ankreuzen und noch nicht einmal das Formular überhaupt ausfüllen.
Dieses Formular ist für die Personen gedacht, die KEINE Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber während der Reha erhalten.
Es liegt dem Formularsatz aber immer alles mit bei, weil man im Vorweg ja nicht weiß, wer, was, wieviel.
SIE, der Entgeltfortzahlung erhält, werden keinen Übergangsgeldanspruch gegenüber der DRV haben und deshalb müssen Sie dieses Formular NICHT ausfüllen, Ihr Arbeitgeber muss auch nicht bescheinigen, was Sie verdient haben und die Krankenkasse muss nicht bestätigen, wie hoch hier Krankengeld war (G0513 und G0514), weil das für Sie alles NICHT zutrifft!
Stimmt zwar, aber er möchte eine Expertenantwort und dass sind Sie nun mal nicht. Da muss er halt bis morgen auf die Antwort warten.
Na, ob er sich noch so lange gedulden kann? :-)
Achja, alternativ kann er natürlich noch direkt bei seiner zuständigen DRV direkt anrufen, die ihm die Unterlagen geschickt haben, und nachfragen, allerdings auch erst morgen, heute arbeiten die nicht.
Danke, mein Sonntag ist gerettet.
Bei den Formularen sehe ich noch Luft nach oben.