Hallo Frau M.,
normalerweise wird noch der Vordruck G 120 (AUD-Beleg) und der offizielle Befundbericht benötigt. Bei privat Krankenversicherten entfällt jedoch der Vordruck G 120. Das Antragsverfahren für eine Reha ist jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt. Ich empfehle Ihnen die Internetseite www.deutsche-rentenvervicherung.de aufzurufen, anschl. Ihren zuständigen Regionalträger auszuwählen, um da das Formularpaket“ Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ aufzurufen. Dann haben Sie mit Sicherheit alle notwendigen Vordrucke. Wenn Sie den Antrag ohne den offiziellen Befundbericht einreichen, wird die Sachbearbeitung vor Ort prüfen, ob der vorgelegte Arztbrief ausreicht und schlimmstenfalls den offiziellen Befundbericht nachfordern.