Hallo Stefan,
einen Bezug der Rechtsgrundlagen des Sozialgesetzbuches auf das Einkommensteuerrecht gibt es nicht.
Die § 1 SGB VI und
§ 7 SGB IV regeln die Beurteilung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Der § 14 SGB IV legt fest welche Bestandteile zum Arbeitsentgelt gehören und somit beitragspflichtig sind.
Grundsätzlich sind alle nach dem Einkommensteuerrecht steuerfreien Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis auch sozialversicherungsfrei.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuerrecht und des Sozialgesetzbuches ähneln sich in dieser Hinweis und daher spricht man hierbei gerne von "steuerfrei=sozialversicherungsfrei".
In konkreten Einzelfällen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit eine Prüfung über die zuständige Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge ( Krankenkasse ) einzuleiten.