Hallo sliceX,
wie von Rentencrack erläutert, kann Waisenrente rückwirkend für längstens 12 Kalendermonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Dies gilt sowohl beim Erstantrag als auch beim Antrag auf Wiedergewährung.
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Hallo sliceX,
wie von Rentencrack erläutert, kann Waisenrente rückwirkend für längstens 12 Kalendermonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Dies gilt sowohl beim Erstantrag als auch beim Antrag auf Wiedergewährung.
Da die Voraussetzungen für die Waisenrente bei Ihren Kindern erst am 29.08.2018 wieder vorliegen, kann die Waisenrente frühestens ab 01.09.2018 beginnen. Bei "sliceX" lagen die Voraussetzungen bereits am 01.09.2017 vor, so dass eine rückwirkende Zahlung ab diesem Zeitpunkt möglich war.
Da die Waisenrenten wahrscheinlich im August beantragt wurden, beginnt die Krankenversicherung bereits im August.
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