Guten Morgen,
Zitiert von: Jörg
Meine Frage ist jetzt, ob ich zwischen Beantragung und Genehmigung der Rente weiter das Krankentagegeld erhalte.
Was steht den in Ihrem Vertrag? Ob Anspruch, und unter welchen Bedingungen Krankentagegeld besteht, kann einzig allein Ihr privates Krankenversicherungsunternehmen klären... oder Sie schauen mal einfach in die Vertragsbedingungen, die Sie unterschrieben haben.
Zitiert von: Jörg
Hintergrund ist, dass meine
PKV bei jeder Bescheinigung wissen möchte, ob ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe oder eine Rente beantragt habt.
Des Weiteren kann man sowohl in einem Arbeitsverhältnis stehen als auch einen Rentenantrag stellen.
"Oder" passt hier doch gar nicht; zumal ja im Vorhinein niemand weiß, ob der Antrag überhaupt bewilligt wird.
Zitiert von: Jörg
Voraussichtlich werde ich einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen.
Achten Sie darauf, dass während des Krankentagegeldbezugs persé erstmal keine weiteren Versicherungszeiten in Ihr Rentenkonto fließen. Wenn Sie keine Antragspflichtversicherung beantragen, sollten Sie die Lücke nicht allzu groß werden lassen.
Das ist manchen Forumsteilnehmer bereits widerfahren, wodurch ein (später) gestellter Antrag allein wegen Nichterfüllung der wartezeitrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt worden ist.