Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Frage

von Mia03.06.2016 | 13:14
1820 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Experten Ich lese hier schon länger mit und finde es gut dass es so ein Forum gibt.Was mir aufgefallen ist,dass viele Menschen schreiben was ihre EM-Rente und Nebenjob betrifft.Auch wenn Std.und Verdienst eingehalten werden,eher niedriger als erlaubt,sehe ich eine große Unsicherheit.Auf der eine Seite darf ich verdienen,und trotzdem ist eine Überprüfung möglich.Ich persönlich verstehe dass jetzt nicht. Gruß Mia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mia,

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel befristet geleistet. Spätestens wenn bei Ablauf der Frist über eine Weitergewährung zu entscheiden ist, wird natürlich geprüft, ob die Erwerbsminderung weiterhin unverändert vorliegt. Dies passiert unabhängig davon, ob der Rentenbezieher während des Rentenbezugs beschäftigt war.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 03.06.2016 | 14:24
Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun. Der Staat zahlt jemanden eine Rente weil man nicht mehr arbeiten kann. Sollte dieser Mensch wieder gesund sein, wird doch keiner fordern dass er trotzdem die Rente weiter bekommen soll, oder? So gesehen ist doch logisch dass es eine Möglichkeit geben muss Renten zu kontrollieren. Bsp: Hubert K. bekommt mit 40 die Rente wegen der Krankheit x, 2 Jahre später entwickelt die Forschung ein Medikament, das die Krankheit x heilt. Hubert k. nimmt dieses mittel und ist mit 42 wieder kerngesund und topfitt. Soll der trotzdem weiter die Rente bekommen, die aus Beiträgen aller Versicherten gezahlt wird?
Herz1952am 03.06.2016 | 17:30
Hallo Mia, von der Überprüfung der Stundenzahl und des Verdienstes, bekommt der EM-Rentner in der Regel nichts mit, weil diese fast ausschließlich über den Arbeitgeber geht. Die Meldung über einen Minijob erfolgt durch die Minijobzentrale an die RV. Der EM-Rentner hat in diesem Fall (wenn die Stunden und Verdienstgrenzen eingehalten werden) eigentlich nichts zu "befürchten". @Schade, Veranlassen Sie doch die Überprüfung sämtlicher Hepatitis C EM-Rentner (smile). Da ist ein Medikament auf dem Markt, bei dem die Tablette 675,-- Euro kostet pro Tag. Nach 3 Monaten sollen 90 % der Behandelten wieder gesund sein. Hier scheint wirklich ein Durchbruch in der Medizin erfolgt zu sein. Ob dies auch Altersrentnern zur Verfügung steht, war zumindest fraglich (Wirtschaftlichkeitsgebot). Aber in einer "Gesundheitskostensendung" schien es zumindest so, dass dies auch GKV-Versicherten zur Verfügung steht. Andere Innovationen, die den GKV-Versicherten helfen können, allerdings nicht so "erfolgreich" sind, werden den Versicherten dank AMNOG, IQuWig, G-BA vorenthalten. Dies ist nicht "wirtschaftlich".
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026