Hallo Mia,
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel befristet geleistet. Spätestens wenn bei Ablauf der Frist über eine Weitergewährung zu entscheiden ist, wird natürlich geprüft, ob die Erwerbsminderung weiterhin unverändert vorliegt. Dies passiert unabhängig davon, ob der Rentenbezieher während des Rentenbezugs beschäftigt war.