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Experten-Antwort

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von S.F.04.02.2012 | 19:47
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, wenn jemand keine Beiträge bei der DRV einbezahlt hatte, aber eine Erwerbsminderung festgestellt wird, dann erhält man die Grundsicherung. Gilt dann auch Reha vor Rente (Grundsicherung), auch wenn man keine Beiträge bei der DRV eingezahlt hatte? Grüsse! S.F.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leistungen aus der Rentenversicherung werden für Personen erbracht, die Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, oder für die Beiträge als gezahlt gelten. Auch die Übertragung von Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist anspruchsbegründend.

Weist das Rentenkonto also keinerlei Beitragszeiten auf, werde, weder Renten- noch Rehaleistungen erbracht.

Die Feststellung der Erwerbsminderung im Rahmen der Grundsicherung wird als "Auftragsverwaltung" für die Grundsicherungsträger durchgeführt. Hierbei wird nur dann eine entsprechende Rente gewährt, wenn alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind.

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11 Antworten

Claire Grubeam 05.02.2012 | 00:29
Fragen Sie den zuständigen Leistungsträger. Die Deutsche Rentenversicherung stellt in dem Fall lediglich in Amtshilfe fest, ob die medizinischen Voraussetungen der Erwerbsminderung nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Leistungen werden von der Deutschen Rentenversicherung jedoch nicht erbracht (§ 109a SGB VI - Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung). http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__109a.html
Nixam 05.02.2012 | 08:53
Wenn Sie zur Deutschen Rentenversicherung nie Beiträge eingezahlt haben, können Sie auch nie eine Reha oder eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen. Dann steht Ihnen nur die Sozialhilfe/Grundsicherung von Ihrer Stadt zu. Der Grundsatz Reha vor Rente wird nur bei Versicherten angewandt und da Sie keinerlei Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben, gilt können Sie auch keine Reha zu Lasten des RV-Trägers durchführen. Ob und in wieweit eine Reha über das Grundsicherungsamt/Sozialamt in Ihrem Falle durchgeführt werden kann, besprechen Sie am Besten mit dieser Stelle. Auf jeden Fall haben Sie keinen Anspruch auf eine Rente beim Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung. Viele Grüße Nix
Antwort am 05.02.2012 | 10:11
" Wenn Sie zur Deutschen Rentenversicherung nie Beiträge eingezahlt haben, können Sie auch nie eine Reha oder eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen." Das stimmt so (leider) nicht, es gibt Millionen Leute, bei denen eben dieses der Fall ist. Die Kosten dafür tragen im Rahmen einer sogenannten "Solidarität" die, die jahrzehntelang eingezahlt haben.
DarkKnight RVam 06.02.2012 | 07:28
Hallo S. F., auf wessen Veranlassung wurde denn die Erwerbsnminderung festgestellt? Wovon haben Sie denn bisher gelebt? Irgendwelche Leistungen müssen Sie ja bezogen haben?
Jochenam 06.02.2012 | 15:02
" Wenn Sie zur Deutschen Rentenversicherung nie Beiträge eingezahlt haben, können Sie auch nie eine Reha oder eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen." Das stimmt so (leider) nicht, es gibt Millionen Leute, bei denen eben dieses der Fall ist. Die Kosten dafür tragen im Rahmen einer sogenannten "Solidarität" die, die jahrzehntelang eingezahlt haben.
Die Armen finanzieren die noch Ärmeren. Die Reichen werden immer reicher. Der Wulf reißt sich unter die Nägel was er nur kann. Die Leute wählen aber trotzdem immer CDU, SPD und FDP. Irgendwie komisch.
Ich denke immer öfter ob die nicht von Putin, Mubarak, und Konsorten gelernt haben!
Frageam 07.02.2012 | 10:16
Herr Jochen, stimmt denn nicht, was Antwort geschrieben hat ? Oder verstehen Sie es nur nicht ?
Alltagsbegleiteram 07.02.2012 | 22:00
Wenn kein Rentenanspruch besteht, können sie bei rentenrechtlich festgestellter unbefristeter voller Erwerbsminderung die Grundsicherung SGB XII beantragen, bei einer befristeten Erwerbsminderung entsprechend Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII. Für eine Reha wären dann entweder das Arbeitsamt oder Ihre Krankenversicherung die zuständigen Träger.
Ingrid Mülleram 07.02.2012 | 23:47
Guten Tag, ich beziehe seit 1985 eine EU-Rente.Diese ist nur bis 2012 genehmigt.Muss ich jetzt einen neuen Antrag stellen??
öhaam 08.02.2012 | 09:08
Ich weiß nicht, wie ernst Ihre Frage gemeint ist, aber wenn Sie heuer die Regelaltersgrenze erreichen (?!) kommt der Träger der DRV wegen der Umstellung in die Altersrente auch Sie zu.
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