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von Eberhard20.03.2008 | 14:56
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7 Antworten

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Hallo ! Ich habe heute meinen Altersrentenbescheid bekommen. Ich beziehe bis März eine volle Erwerbsminderungsrente.(Seit Dez. 2001) Im Altersrentenbescheid werden mir 65 Monate abgezogen . Begründung: Rentenbezugszeiten, die nicht gleichzeitig Beitrags oder Berücksichtigungszeiten sind. Im Bescheid für die volle Erwerbsminderungsrente wurden mir 5, x Punkte angerechnet. Kann mir das irgend jemand erklären ? Danke im vorraus. Eberhard

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich dem Vorschlag von Vorsicht und KSC an.

6 Antworten

Vorsichtam 20.03.2008 | 15:06
...das wird hier schwer möglich sein! Ich vermute ganz stark, sie haben in der Anlage 4 zum Thema Ermittlung des Gesamtleistungswert gelesen bzw.besser gesagt sich dahin verirrt. Soll heißen: Begeben Sie sich mit diesem Rentenbescheid zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe und lassen sich den Rentenbescheid verständlich erklären. Dann werden sicher viele Mißverständnisse ausgeräumt. Aber erstmal Frohe Ostern! MfG
KSCam 20.03.2008 | 15:09
ich schlage vor, dass Sie mit beiden Bescheiden zur nächsten Beratungsstelle der RV gehen und dort Ihre Fragen stellen. Die Rentenberechnung und Unterschiede zwischen 2001 und 2008 zu erläutern, ohne den Bescheid vor sich liegen zu haben, scheint mir nicht sehr zielführend zu sein. Im Normalfall gehe ich davon aus, dass sich außer dem Namen der Rente nichts geändert hat und das ist wohl auch so in Ordnung.
LSam 20.03.2008 | 20:57
Wie schon ausgesagt wurde, haben Sie in Anlage 4 im Abschnitt zur Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes festgestellt, dass man die Rentenbezugszeit rausgerechnet hat, weil sonst an keiner anderen Stelle im Bescheid dies so gemacht wird. Das hat aber seinen guten Grund. Man ermittelt einen Gesamtleistungswert, in dem man Entgeltpunkte durch Monate dividiert. Je mehr Monate ich einbeziehe, um so kleiner wird der Leistungswert. Da Rentenbezugszeiten aber keine Versicherungslücke sind, dürfen sie rausgerechnet werden. Die angegeben Punkte für Rentenbezugszeiten sind solche, in denen noch eine Zurechnungszeit glerichzeitig vorhanden war und Sie für diese Monate, sicher im Abschnitt: Zusätzliche Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten", die Anzahl dieser Monate mit dem Leistungswert multpliziert wurden und Sie dafür die bestimmte Summe zusätzlicher Entgeltpunkte erhalten haben. Aber ein Gespräch wie vorgeschlagen, bei einer A und B Stelle der DRV kann nicht schaden.
LSam 21.03.2008 | 10:05
danke, User Gerhard, aufbauende Worte kann man immer gebrauchen. Frohe Ostern auch für Sie und Umfeld.
Gerhardam 21.03.2008 | 07:48
...betrifft mich zwar nicht, aber ich muss der Erklärung von LS mal meinen Respekt aussprechen! Frohe Ostern! Gruß Gerhard
Eberhardam 21.03.2008 | 12:23
Liebes Forum, auch ich möchte mich herzlich für die Beantwortung meiner Frage bedanken. Ich wünsche Allen Frohe Ostern und macht weiter so. Dieses Forum ist eine große Hilfe für Alle die wirklich Eure Hilfe benötigen. Eberhard
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