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Experten-Antwort

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von ?12.09.2013 | 14:58
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Gab es z,B. eine höhere EM Rente, wenn der Antrag vor fünf Jahren gestellt und bewilligt wurde, als wenn ich ihn heute stellen würde? Es geht hier nicht um höheres Einkommen inzwischen oder so, sondern nur um gesetzl. Bestimmungen ect. Hat sich die Rente inzwischen verkleinert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Durch die Abschmelzung der Bewertung von Schul- und Studienzeiten ab dem 17.Lebensjahr (Zeitraum 2005-2008), hiervon ausgenommen sind Fachschulzeiten und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, kann es ggf. zu Änderungen in der Höhe der Erwerbsminderungsrente kommen. Die Erwerbsminderungsrente beinhaltet bei Rentenbeginn vor dem 60.Lebensjahr eine sogenannte Zurechnungszeit. Diese wird,vereinfacht gesagt, aus dem Durchschnitt des vor Eintritt der Erwerbsminderung erworbenen Anspruchs berechnet. Hat sich also in Ihrer Erwerbsbiografie in den vergangenen Jahren etwas verändert (Höhe des Arbeitsentgeltes, Arbeitslosigkeit, Krankheit, etc.), ändert sich auch die Hochrechnung.

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3 Antworten

An Naam 12.09.2013 | 15:08
Du bekommst doch jährlich Renteninformationen, wenn du die vergleichst, weißt du ob es mehr oder weniger wurde. In den Renteninformationen steht welcher Betrag man bekommen würde mit einem Leistungsfall zu der Zeit. Das ist immer individuell zu betrachten.
?am 12.09.2013 | 21:23
Danke für die Antworten. Da es aber um Renten seit 2008 bzw. 2013 geht, war es für mich nicht hinreichend erklärt und ich bin selbst auf die Suche nach einer Erklärung gegangen. Und wurde fündig. (Report) "Rückläufige Entgeltpunkte Wie negativ sich diese Veränderungen in den Erwerbs- und Versicherungsbiografien auf die Höhe der Entgeltpunkte der Versicherten niederschlagen, wird aus Abbildung 8 ersichtlich: Bei Männern und Frauen, sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern, sinken die durchschnittlichen Entgeltpunkte je Versicherungsjahr seit 2000. Bei den Frauen fällt dieser Trend schwächer als bei den Männern aus, da sich vor allem die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in Verbindung mit den Zurechnungszeiten positiv auf die Rentenhöhe auswirkt. Diese Abwärtsrichtung lässt sich auch bei der Entwicklung der durchschnittlich berücksichtigten Entgeltpunkte (unter Ausklammerung des Zugangsfaktors/des Abzugs von Abschlägen) erkennen. Nach der Rentenzugangsstatistik sinken diese im Zeitraum zwischen 2003 und 2011 von 37,33 auf 32,41 bei den Männern und von 29,35 auf 27,95 bei den Frauen (DRV 2012d). Das entspricht Rückgängen von 13,2 Prozent bzw. 4,8 Prozent." Mir ist aufgefallen, dass bei Frauen der Rückgang kleiner ausfiel als bei den Männern.
?am 12.09.2013 | 21:39
Zusammengefasst: "Rückgang der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge Ein weiterer Haupttrend, nämlich das kontinuierliche Absinken der Zahlbeträge (Nettorenten vor Steuern) der neu zugehenden Erwerbsminderungsrenten, ist von besonde-rer sozialpolitischer Bedeutung. Aus Abbildung 6 lässt sich erkennen, dass die Zahlbeträge sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen, und sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern seit 2000 rückläufig sind. Besonders ausgeprägt ist der Rückgang bei den Männern in den alten Bundesländern: von durchschnittlich 780 Euro im Jahr 2000 auf durchschnittlich 635 Euro im Jahr 2011. Das entspricht einer Abnahme um 18,6 Prozent. Noch nicht berücksichtigt ist dabei der Geldwertverlust durch die Preisentwicklung, so dass die inflationsbereinigten Realwerte noch deutlich niedriger als die Nominalwerte ausfallen."
Deutsche Rentenversicherung
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