Durch die Abschmelzung der Bewertung von Schul- und Studienzeiten ab dem 17.Lebensjahr (Zeitraum 2005-2008), hiervon ausgenommen sind Fachschulzeiten und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, kann es ggf. zu Änderungen in der Höhe der Erwerbsminderungsrente kommen. Die Erwerbsminderungsrente beinhaltet bei Rentenbeginn vor dem 60.Lebensjahr eine sogenannte Zurechnungszeit. Diese wird,vereinfacht gesagt, aus dem Durchschnitt des vor Eintritt der Erwerbsminderung erworbenen Anspruchs berechnet. Hat sich also in Ihrer Erwerbsbiografie in den vergangenen Jahren etwas verändert (Höhe des Arbeitsentgeltes, Arbeitslosigkeit, Krankheit, etc.), ändert sich auch die Hochrechnung.