Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Frage?

von EU-Rentner15.06.2009 | 15:33
1239 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo an alle Teilnehmer Ich bin EU-Rentner. Habe ich die möglichkeit eine Kur zu bekommen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.06.2009 | 10:56

Das Vorliegen von Erwerbsminderung führt nicht grundsätzlich zum Leistungsausschluss.

Allerdings muss auch hier eine Erfolgsaussicht dahingehend prognostiziert werden können, das

entweder die Erwerbsminderung durch die Reha-Leistung voraussichtlich beseitigt oder wenigstens eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Daher können Sie durchaus einen Antrag auf Gewährung einer med. Reha beim RV-Träger stellen - dieser wird seine Zuständigkeit prüfen und ggf. bei verneinter Zuständigkeit und bestehendem Reha Bedarf den Antrag an Ihre zuständige Krankenkasse weiterleiten.

9 Antworten

Schadeam 15.06.2009 | 16:55
eher nein, die RV wäre nur zuständig, wenn zu erwarten ist, dass durch die REHA die Rente beendet wird....also eher nein. Somit wird eher die Krankenkasse zuständig sein.
Corlettoam 15.06.2009 | 16:48
Ja natürlich können Sie auch als EM-Rentner eine Reha beantragen. Den Antrag dazu sollten Sie zusammen mit ihrem Arzt bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Rentenversicherung ist in ihrem Falle - als EM-Rentner -nicht zuständig.
Corlettoam 15.06.2009 | 17:37
Ja habe ich doch geschrieben ... Zuständigkeit in dem Falle für einen EM-Rentner ist die Krankenkasse und n i c h t die Rentenversicherung. Wieso sollte die RV für einen EM-Rentner dessen Erwerbsminderung ja bereits - durch die Zuerkennung der EM-Rente - festgestellt wurde noch einmal eine Reha bezahlen ?? Das wäre ja auch völlig unlogisch. Und damit auch die EM-Rentnern noch eine " Kur " bekommen können zahlt dann die Krankenkasse. Habe selber eine Reha während der Befristung meiner EM-Rente bei der Krankenkasse beantragt, genehmigt und bezahlt bekommen !
-_-am 15.06.2009 | 18:23
Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen, um Versicherte möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__9.html Die Absolutheit Ihrer Aussagen zur Reha für EM-Rentner durch den Rentenversicherungsträger ist unzutreffend und die Ergänzung durch "Schade" berechtigt, weil sie die medizinische Befindlichkeit des Fragestellers gar nicht kennen können.
Laieam 15.06.2009 | 19:07
Genau das hat Corletto in der ersten Antwort auch geschrieben, das die Krankenkasse dafür zuständig ist. Manchmal sollte man die Augen besser öffnen und richtig lesen. Gruss Laie
Corlettoam 15.06.2009 | 19:21
Genau so ist es. Und im Grunde ist es auch völlig egal bei wem man den Rehaantrag abgibt - er wird auf jeden Fall zum zuständigen Kostenträger weiter geleitet werden.
Haraldam 15.06.2009 | 19:12
Nur keinen Streit vermeiden!! Wenn man alle Beiträge liest, haben doch alle irgendwie recht. Grundsätzlich ist bei EM-Rentnern die Krankenkasse zuständig, es sei denn, durch die Rehamaßnahme könnte die Erwerbsminderung behoben werden. Harald
Schadeam 15.06.2009 | 20:22
liebe (r) Corletto, vergleichen Sie doch bitte unsere Antwortzwiten vom jeweils ersten Beitrag! Als ich meinen Part geschrieben habe und dann weggeschickt, war Ihre Antwort noch gar nicht bei mir zu sehen. So gesehen ist doch alle Aufregung umsonst und EU Rentner hat seine Antwort. Wenn er den Antrag irgendwo stellt, wird auch entweder Kasse oder DRV darüber entscheiden....und wer die Reha zahlt ist doch sekundär, hauptsache irgendeiner zahlt....
-_-am 15.06.2009 | 21:12
Das stimmt aber eben in dieser ausschließlichen Form nicht. Nichts anderes wurde behauptet. "Manchmal sollte man die Augen besser öffnen und richtig lesen."
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026