Eine "Faustformel" gibt es tatsächlich nicht, wie auch bereits "Vorsicht" und "no name" erklärt haben. Führt Ihr hohes Einkommen dazu, dass die Witwenrente nicht mehr zur Auszahlung gelänge, hieße das aber nicht, dass Sie keinen Anspruch auf die Witwenrente mehr hätten. Sie hätten dann immer noch (dem Grunde nach) einen Anspruch auf die Witwenrente, nur würde diese dann wegen des zu hohen Einkommens in voller Höhe ruhen.
Wenn Sie definitiv wissen wollen, ob in Ihrem Fall noch ein Teil der Witwenrente zur Auszahlung käme, kann ich mich dem Rat von "Schade" nur anschließen. Suchen Sie eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen auf.
Welche Einkommensarten (z. B. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen, Zinserträge etc.) bei einer Witwenrente als Einkommen zu berücksichtigen sind, hängt maßgeblich davon ab, ob bei Ihnen das "alte" (bis 31.12.2001: KEINE Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Vermögenseinkommen) oder das "neue" (ab 01.01.2002: Berücksichtigung (!) von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Vermögenseinkommen) Recht Anwendung fände. Auch dieses könnte in einem Beratungsgespräch geklärt werden.