Wie in einem weiteren Beitrag bereits erwähnt, sollten Sie den Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente möglichst frühzeitig stellen. Sie werden deshalb in der Regel auch von Ihrem zuständigen Versicherungsträger ca. 5 Monate vor dem Wegfall informiert. Wenn vor dem Wegfall der vollen Erwerbsminderungsrente noch nicht über die Weitergewährung entschieden wurde, ist die Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit empfehlenswert.