Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGrundsätzlich maßgebend ist vorrangig die Höhe des Einkommens, also dass die 450 € nicht überschritten werden.
Das heißt, dass Sie z.B. auch einen Tag in der Woche voll arbeiten gehen können und nicht zwingend nach weniger als 3 Stunden nach Hause gehen müssen.
Bei der Beurteilung des Leistungsvermögens von unter 3 Stunden geht die Rentenversicherung von einer regelmäßig an 5 Tagen in der Woche ausgeübten Tätigkeit aus. Dies wird bei einer geringfügigen Beschäftigung in der Regel nicht der Fall sein, da Sie ansonsten vermutlich über die 450 € monatlich kommen würden.
Eine Überprüfung, ob und in welchem Umfang weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt behält sich die Rentenversicherung immer und jederzeit vor, auch ganz unabhängig davon, ob Sie eine Beschäftigung ausüben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.