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Experten-Antwort

Frage an die Leidensgenossen

von Idris Schumann01.09.2014 | 12:59
1673 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente die nicht zum Leben reicht. Zumindest nicht so wie ich mir den Rest meines Lebens vorstelle. Daher würde ich gerne einen 450€ Minijob ausüben und habe inzwischen mindestens 30 Versuche gestartet irgendwo einen Arbeitsplatz zu finden. Meine Erfahrung ist die, dass ich eigentlich nie eine Antwort auf meine Anfragen erhalte oder eine Absage erfolgt da ich ja nur bis max. 3 Stunden täglich arbeiten darf. Hat hier im Forum vielleicht jemand eine Idee oder Tipp für mich wie es vielleicht doch noch mit einem Nebenjob klappen könnte? Gruss I. Schumann

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.09.2014 | 16:59

Grundsätzlich maßgebend ist vorrangig die Höhe des Einkommens, also dass die 450 € nicht überschritten werden.

Das heißt, dass Sie z.B. auch einen Tag in der Woche voll arbeiten gehen können und nicht zwingend nach weniger als 3 Stunden nach Hause gehen müssen.

Bei der Beurteilung des Leistungsvermögens von unter 3 Stunden geht die Rentenversicherung von einer regelmäßig an 5 Tagen in der Woche ausgeübten Tätigkeit aus. Dies wird bei einer geringfügigen Beschäftigung in der Regel nicht der Fall sein, da Sie ansonsten vermutlich über die 450 € monatlich kommen würden.

Eine Überprüfung, ob und in welchem Umfang weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt behält sich die Rentenversicherung immer und jederzeit vor, auch ganz unabhängig davon, ob Sie eine Beschäftigung ausüben.

7 Antworten

Schorscham 01.09.2014 | 14:02
Für vollständig Erwerbsgeminderte ist es naturgemäß immer schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Wer einem Minijob nachgeht, der hat Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wie allen Arbeitnehmern muss auch Minijobbern im Falle einer Krankheit das Arbeitsentgelt über einen Zeitraum von maximal sechs Wochen gezahlt werden. Und da das krankheitsbedingte Ausfallrisiko bei vollständig Erwerbsgeminderten logischerweise höher ist als bei bei Nicht-Behinderten, schreckt das viele Arbeitgeber ab. Sie können also nur weitersuchen und abwarten.
RA Winter u. Coam 01.09.2014 | 19:32
Das ist eine sehr gewagte Auskunft des sogenannten Experten, die erhebliche Folgen für die Fragestellerin haben kann! Wer MINDESTENS drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein kann, ist nicht mehr voll erwerbsgemindert. So steht es im Gesetz. Wie streng diese Regelung in der Realität ausgelegt wird, kommt auf die jeweiligen Sachbearbeiter bzw. Richter an. Die pauschale Aussage, dass man ruhig auch mal ganze Tage arbeiten darf, ist schlicht und einfach falsch und unverantwortlich! MfG
R. Fischeram 01.09.2014 | 21:42
Hallo Idris Schumann, ich bekomme auch eine unbefristete EWR Rente und hatte allerdings keine Schwierigkeiten einen 450 € Job zu finden. Ich laufe Nachts 1 Std. bei mir im Viertel rum und trage die Tageszeitung aus. Frische Luft und einen festen Nebenjob mit bezahltem Urlaub, Weihnachts- u. Urlaubsgeld und 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es sind zwar nicht ganz 450 Euro aber ich bin zufrieden damit. Wäre das vielleicht ein Job für Dich? Und nicht vergessen es dem RV Träger zu melden. LG
W*lfgangam 01.09.2014 | 21:44
Zitat von RA Winter u. Co anzeigen
Hallo RA Winter u. Co (Würzburg?), sehe ich nicht so. Grundsätzliche spricht es erst mal gegen die 'nur-noch-unter-3-Std.-tgl-These'. Andererseits kann ein med. gesicherter EM-Fall selbst durch eine tgl. Vollzeitbeschäftigung weder von der Erwerbstätigkeit als solcher, noch von etwaigen/besseren Hinzuverdienstmöglichkeiten ausgeklammert werden (Stephen Hawking wird nicht zu Ihren Mandanten zählen ;-) ...ohne seinen Namen bei dieser Frage in Lächerliche ziehen zu wollen. Ich halte Ihn für einen außergewöhnlichen/herausragenden Wissenschaftler unser Zeit!) Die unter-3-Std.-Regelung hat auch nichts mit 'Strenge' im Gesetz tun, sondern letztendlich mit richterlicher Auslegung im konkreten Fall, wenn/falls der Sachbearbeiter ('alles Schmarotzer eben') denken sollte und einfach 'ne Ablehung der Weiterzahlung oder Entziehung der Rente verfügt. Was Sie sicher meinen, ist der 'Normalfall' wo allein schon die Aufnahme einer zulässigen Beschäftigung Argwohn in der Sachbearbeitung auslösen kann und dann in der zurecht (!) nicht mehr _vorliegender EM_ zum Entzug dieser Rente führen kann/wird ...dann war es eben 'fällig' und diese Rente nicht mehr gerechtfertigt. Ob der Sachbearbeiter zu 'streng' war (also Rechtsermessen zu unlax ausgelegt hat/diesbezügliche Ermittlungen unterlassen hat), dafür sind Sie ja da, das wieder auf Linie biegen zu können - wenn Sie genug Erfahrungswissen erworben haben und den Individualfall 'bereinigen' können. Ich komme nicht umhin, Ihre Aussagen als vorschnell/fahrlässig einzustufen - Experte/in hält sich nach allen Seiten offen, und ist 'im Recht'. Gruß w.
Idris Schumannam 02.09.2014 | 12:00
Hallo, erstmal vielen Dank für die Antworten. Leider bin ich jetzt tatsächlich verwirrt wegen der 3 Stunden Regel. Ich hatte bisher bei allen Bewerbungen darauf hingewiesen, dass ich auf gar keinen Fall länger als 3 Stunden täglich arbeiten dürfte (nicht mal 5 Sekunden). Wie kann ich zukünftig in Bewerbungsschreiben/-gesprächen mit dieser Thematik umgehen? Gruss I. Schumann
RA Winter u. Coam 02.09.2014 | 13:45
Zitat von Idris Schumann anzeigen
Streng genommen sind 3 Stunden sogar schon zu viel. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist vollständig erwerbsgemindert, wer nicht mehr dazu in der Lage ist, MINDESTENS 3 Stunden täglich zu arbeiten. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte daher darauf achten, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit UNTER 3 Stunden liegt. Natürlich kann es sein, dass der zuständige Sachbearbeiter die gesetzliche Regelung etwas großzügiger auslegt. Darauf verlassen sollte man sich aber nicht, selbst wenn man hinterher vom Gericht Recht bekommt. So ein Rechtsweg kann u.U. mehrere Jahre dauern. Sie selbst müssen entscheiden, ob Sie auf der sicheren Seite bleiben wollen oder ob Sie dazu bereit sind, ein gewisses Risiko einzugehen. Weder der hier ratgebende Experte noch der User @W*lfgang werden Ihnen im Ernstfall Schadenersatz zahlen. MfG
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