mir steht evtl ein pflichtteil zu. habe stufenklage auf auskunft des nachlaßverzeichniss. kommt aber nicht vom erbe. außerdem habe ich über mehrere tausend euro rechnung vom anwalt bekommen. wegen akteneinsicht beim amtsgericht. anhand meiner kleinen rente kann ich das nicht aufbringen. bei mir wurde der gesetzliche pflichtteil entzogen. erbe 1. ordnung. habe aber gegen den erblasser strafbare akten als beweis. gelten diese im prozeß. bitte antworten sie mir danke schiko
12.07.2008, 16:27
von
hellas
12.07.2008, 17:09
von
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