danke für ihre nachricht.folgendes zu ihrem zweiten abschnitt; die verpflichtung bestand nicht rentenbeiträge zu zahlen.ich habe nur die krankenkassenbeiträge bezahlt(als ich selbstständig war), darum , können mir die monate der krankheits und arbeitsunfähigkeitszeit angerechnet werden oder nicht?
10.01.2007, 15:45
Experten-Antwort
Sofern diese Zeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres zurückgelegt wurde, ist die Voraussetzung der Unterbrechung einer selbständigen Tätigkeit nicht erfüllt. Die Zeiten können also nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.