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Experten-Antwort

Frage ausschließlich an einen Rentenexperten der DRV

von lachnik12.02.2014 | 23:27
2705 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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R3.2.2 Konkrete Betrachtungsweise Eine rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung liegt gemäß § 43 Abs. 3 SGB VI nicht vor, solange der Versicherte noch in der Lage ist, wenigstens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein. Bei einem derartigen Leistungsvermögen ist es unerheblich, ob der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat; Obwohl eigentlich (medizinisch) nur teilweise erwerbsgemindert, sind daher Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich voll erwerbsgemindert, wenn von einem für sie verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen ist (ISRV:AF:SGB VI § 43 AFNR 30). Wenn jetzt ein voll erwerbsgeminderter ( medizinisch ) einen minijob hat, bei dem er ausschließlich an zwei Tagen 5 Stunden arbeitet mit jeweils einer halben Stunde pause. Ist dieser Rentner dann nach wie vor voller EM-Rentner oder Teil-EM-Rentner und wenn er nur Teil-EM-Rentner ist, ist der Arbeitsmarkt dann trotz nebenjob für ihn verschlossen ( bloß dann wäre er ja wieder eigentlich Voller EM-Rentner ) Fragen über Fragen. Mit der Bitte um konkrete Beantwortung vielen Dank .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lachnik,

ich denke, Sie müssen hier aufpassen bei der Unterscheidung: Die Frage des verschlossenen Arbeitsmarktes stellt sich nur, wenn jemand medizinisch noch mind. 3, aber nicht mehr 6 Stunden am Tag arbeiten kann. Für Ihr Beispiel ist das also nicht relevant.

Wenn jemand medizinisch voll erwerbsgemindert ist, bedeutet das ja, dass er objektiv gesehen nicht mehr 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Wenn er dann trotzdem mehr Stunden pro Tag arbeitet, dann wird das in der Regel auf Kosten der Restgesundheit geschehen - das hätte keinen Einfluss auf das Vorliegen von voller EM. Im Einzelfall könnte ein größerer täglicher Stundenumfang natürlich auch darauf hindeuten, dass eine Besserung eingetreten ist. Das halte ich bei der von Ihnen genannten wöchentlichen Stundenverteilung allerdings für eher unwahrscheinlich und bei einem Verdienst unter 450 Euro pro Monat geht die Rentenversicherung im Regelfall auch ohne weitere Prüfung davon aus, dass die Beschäftigung keine 3 Stunden am Tag umfasst.

Konkreter kann ich das leider in einem anonymen Forum ohne genaue Kenntnis des Einzelfalles nicht beantworten. Letztlich entscheidet der zuständige RV-Träger nach den indivduellen Umständen des Einzelfalles, ob bei Beschäftigungsaufnahme eine medizinische Überprüfung erfolgt oder nicht...

Die vollständige Passage in der von Ihnen zitierten rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 43 SGB VI lautet im Übrigen wie folgt (Sie sollten bei Zitaten bitte kennzeichnen, wenn Sie zwischendrin Inhalte weglassen - es könnte sonst für andere Leser ein falscher Sinn entstehen):

" R3.2.2 Konkrete Betrachtungsweise

Eine rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung liegt gemäß § 43 Abs. 3 SGB 6 nicht vor, solange der Versicherte noch in der Lage ist, wenigstens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein. Bei einem derartigen Leistungsvermögen ist es unerheblich, ob der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat; die „Opfergrenze“, unterhalb der die Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einsetzt, ist damit bei einem Restleistungsvermögen von 6 Stunden festgesetzt worden. Bei einem Leistungsvermögen oberhalb dieser Grenze, kann ein Anspruch nach § 43 SGB 6 regelmäßig nicht entstehen.

Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Regelung des § 43 Abs. 3 zweiter Halbsatz SGB 6, dass bei einem Leistungsvermögen von weniger als 6 Stunden täglich die jeweilige Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen ist. Obwohl eigentlich (medizinisch) nur teilweise erwerbsgemindert, sind daher Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich voll erwerbsgemindert, wenn von einem für sie verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen ist >> [ISRV:AF:SGB 6 § 43 AFNR 30]"

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18 Antworten

Knut Rassmussenam 13.02.2014 | 07:33
Sofern jemand medizinisch voll erwerbsgemindert ist, ist es egal, in welchem Stundenumfang eine Tätigkeit ausgeübt wird. Der Verdienst ist nur im Hinblick auf die Hinzuverdienstgrenzen zu Beachten. Es kann also nur aus Verdienstgründen zu einer Teilrente kommen (1/4,1/2,3/4). Es handelt sich aber immer noch um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Rentneram 13.02.2014 | 08:18
Zitat von Knut Rassmussen anzeigenausblenden
Das heißt also anderst ausgedrückt das jeder EM-Rentner der eine volle EM-Rente oder eben eine EU-Rente bekommt, die nicht darauf beruht das der Arbeitsmarkt verschlossen ist, nur auf die Zuverdienstgrenze achten muß!? Den er arbeitet ja dann immer auf Kosten der Gesundheit......aber was ist wenn er wie beim DRV Bund Berlin alle 2 Jahre überprüft wird? Das Risiko ob da nicht mal ein Sachbeareiter eine Gesundheitsprüfung anordnet ist doch wohl nicht zu unterschätzen oder? MfG Der Rentner, der sich fragt ist den alles Auslegungssache!
Schadeam 13.02.2014 | 08:27
Es könnte aber sein, dass die Ärzte bei einen beschäftigten Rentner zu dem Ergebnis kommen, dass er nich "nur auf Kosten der Restgesundheit" arbeitet, sondern, dass es ihm wieder besser geht. Dieses Risiko steht immer im Raum und kann auch nicht wegdiskutiert werden. Da hilft aber das Forum auch nicht weiter. Es wird ggfls. im Einzelfall geprüft.
lachnikam 13.02.2014 | 10:05
Hallo Herr Rentenexperte, ganz vielen Dank für Ihre aufschlußreiche Antwort. Ich gehe die zwei Tage definitiv auf kosten meiner Gesundheit arbeiten. Das spüre ich ganz deutlich. ich weiss nicht mal wie lange ich das überhaupt noch durchhalte. und dann noch die ständige angst, etwas unrechtes zu tun und die lebensgrundlage zu verlieren ist unerträglich. ich weiß auch aus eigenen erfahren, daß wer eine volle medizinische Rente auf dauer bekommt, der hat da wirklich anspruch drauf. denn die drv prüft seit vielen jahren so hart und erbarmungslos. eine em-rente bekommt nur, wer wirklich am ende ist. ich weiss auch von anderen em-rentnern, daß die sich freuen ihre em-rente zu bekommen. mit dieser Freude verdrängen sie aber nur die wahrheit, die dahintersteckt. sonst wäre es nicht auszuhalten in wirklichkeit.
lachnikam 13.02.2014 | 11:31
Und Du Groko brauchst Dir über Deine EM-Rente gar keine Gedanken machen, weil Du hier von allen als unzurechnungsfähig gehandelt wird.
GroKoam 13.02.2014 | 16:27
Ich habe keine Rente beantragt, Ich bin schließlich kein Jammerlappen der den Beitragszahlern auf der Tasche liegt.
Freu(n)dam 13.02.2014 | 17:18
Vielleicht hast du den Jammerlappen in Deinem Schatten.....;-) und suchst ihn ständig bei den andern :-)
GroKoam 13.02.2014 | 19:15
Ich bin schließlich kein Jammerlappen
Vielleicht hast du den Jammerlappen in Deinem Schatten.....;-) und suchst ihn ständig bei den andern :-)
Mag sein ; )))))))
egal (2)nicht mehr egalam 13.02.2014 | 20:50
Zitat von Der Rentner anzeigenausblenden
Ich habe keine Rente beantragt, Ich bin schließlich kein Jammerlappen der den Beitragszahlern auf der Tasche liegt.
Groko! Wie ist dann in deinem Leben so bist du auch versichert ......hast du ein Haus und eine Gebäudeversicherung? Das Haus brennt ab.....und nun.....du bist versichert ......aber du verzichtest ja.....! Genauso ist es bei der EM-Rente .......man ist dagegen versichert und nimmt Sie eben auch in Anspruch ......sofern man Sie den bewillgt kommt! Wozu sind Versicherungen sonst da.....wenn man versichert ist! Der Rentner
So ist es richtig!!!! Warum auf sein Recht verzichten?? Das Leben ist schwierig genug!!
Der Rentneram 13.02.2014 | 20:14
Und Du Groko brauchst Dir über Deine EM-Rente gar keine Gedanken machen, weil Du hier von allen als unzurechnungsfähig gehandelt wird.
Ich habe keine Rente beantragt, Ich bin schließlich kein Jammerlappen der den Beitragszahlern auf der Tasche liegt.
Groko! Wie ist dann in deinem Leben so bist du auch versichert ......hast du ein Haus und eine Gebäudeversicherung? Das Haus brennt ab.....und nun.....du bist versichert ......aber du verzichtest ja.....! Genauso ist es bei der EM-Rente .......man ist dagegen versichert und nimmt Sie eben auch in Anspruch ......sofern man Sie den bewillgt kommt! Wozu sind Versicherungen sonst da.....wenn man versichert ist! Der Rentner
Rentneram 14.02.2014 | 08:46
Groko geh mal kacken ......was dann von deinem Hirn übrig bleibt reicht ja vielleicht!!!! Mann was für ein Schwachkopf bist du den!!!
GroKoam 14.02.2014 | 08:33
Zitat von Der Rentner anzeigenausblenden
Ich habe keine Rente beantragt, Ich bin schließlich kein Jammerlappen der den Beitragszahlern auf der Tasche liegt.
Groko! Wie ist dann in deinem Leben so bist du auch versichert ......hast du ein Haus und eine Gebäudeversicherung? Das Haus brennt ab.....und nun.....du bist versichert ......aber du verzichtest ja.....! Genauso ist es bei der EM-Rente .......man ist dagegen versichert und nimmt Sie eben auch in Anspruch ......sofern man Sie den bewillgt kommt! Wozu sind Versicherungen sonst da.....wenn man versichert ist! Der Rentner
Und wie simuliere Ich dass mein Haus brennt?
lachnikam 14.02.2014 | 11:09
Typen wie Groko nennt man Kniebeißer. Aber selbst dafuer ha er nicht den Mut. anonym leute beleidigen das kann er. Und sprechen ihn leute auf der straße an, fängt er sofort an zu weinen.
lachnikam 14.02.2014 | 11:13
Damit etwas übrig bleibt, muß erstmal was vorhanden sein :-) Das ist bei Groko definitiv nicht der Fall.:-)
GroKoam 14.02.2014 | 16:53
"anonym leute beleidigen" Und wieder einer der ach so Klugen der sich selbst entlarvt.
Der Rentneram 14.02.2014 | 18:12
Typen wie Groko nennt man Kniebeißer. Aber selbst dafuer ha er nicht den Mut. anonym leute beleidigen das kann er. Und sprechen ihn leute auf der straße an, fängt er sofort an zu weinen.
"anonym leute beleidigen" Und wieder einer der ach so Klugen der sich selbst entlarvt.
Es freud mich für Sie das Sie soviel Zeit haben um sich mit nichtigkeiten abzugeben! Was für eine kleine Welt muss das sein in der Sie leben!
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